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50 Mal auf Ex-Freundin eingestochen: Prozessbeginn

Von nachrichten.at/apa, 31. August 2015, 14:00 Uhr

SALZBURG. Am Landesgericht Salzburg hat am Montag der Prozess nach einer außergewöhnlich grausamen Bluttat begonnen. Ein 21-Jähriger ist wegen Mordes angeklagt.

Er soll seine Ex-Freundin in der Nacht auf den 9. Oktober 2014 in Saalfelden mit rund 50 Messerstichen hingerichtet haben. Der Angeklagte legte heute ein Geständnis ab: "Stimmen haben gesagt: Wenn ich kein Opfer bringe, dann bin ich der Nächste."

Unter großen Sicherheitsvorkehrungen und im Beisein mehrerer Angehöriger des 19-jährigen Opfers eröffnete die Vorsitzende Richterin Bettina Maxones-Kurkowski die Jugend-Geschworenenverhandlung. Laut Staatsanwältin Karin Sperling soll der Angeklagte die Tat im Voraus geplant haben. Er habe dazu die junge Pinzgauerin in die Wohnung, in der er mit seiner Mutter wohnte, gelockt und sofort auf sie eingestochen. Das Opfer erlitt 50 massive Stich- und Schnittwunden. Allein im Herzen der Toten wurden elf Einstiche festgestellt. Der Verdächtige verwendete für die Tat fünf Messer. Die Mutter des 21-Jährigen entdeckte gegen 1.00 Uhr die entstellte Leiche im Badezimmer und rief die Polizei. Ihr Sohn ließ sich widerstandslos festnehmen. Er hatte 0,8 Promille Alkohol im Blut.

Ob er die Frau tatsächlich umbringen wollte, fragte die Richterin den Beschuldigten. "Ja sicher, sonst wäre es kein Opfer gewesen. Um das ist es ja gegangen. Ich habe gezielt ins Herz gestochen, das habe ich mir vorher im Internet angesehen, wie das genau funktioniert", antwortete der bisher unbescholtene 21-Jährige. Der Angeklagte wirkte völlig gefasst und ruhig, als er das Motiv erläuterte. "Stimmen" habe er erstmals im September 2011 gehört, als sein Onkel bei einem Verkehrsunfall ums Leben kam. "Da haben sie gesagt, dass den Onkel der Teufel geholt habe." Als dann im Sommer 2014 Briefe vom Gericht einlangten, es sei um eine Verhandlung und um Exekutionen gegangen, habe er wieder Stimmen gehört. "Sie sagten zu mir, dass sie mich holen werden. Wenn ich kein Opfer bringe, bin ich der nächste." Seine Freundin, mit der er seit 2013 mit Unterbrechungen ein Verhältnis hatte, sei ein würdiges Opfer gewesen, denn sie habe wie er vor drei Jahren eine weiße Frau bei einer Bushaltestelle in einem Auto sitzen gesehen.

Er habe sich vor der Tat eineinhalb Stunden lang im Internet Fotos von Mordfällen angesehen, "ich wollte wissen, wie es richtig geht". Dabei habe er Whisky und Bier getrunken, den Alkohol aber gar nicht gemerkt. "Ich wollte nur, dass die Stimmen leise werden und ich eine Ruhe hab." Später lockte er die Kellnerin in die Wohnung. "Sie ist reingekommen und ich habe sofort zugestochen. Sie hat sich nicht gewehrt." Die Staatsanwältin sprach von einer regelrechten Hinrichtung: Die Stichkanäle waren bis zu zehn Zentimeter lang, die Querachse des Körpers wurde durchstochen, Körperteile wurden herausgeschnitten, Gewebeteile fehlten und wurden auch nicht mehr gefunden. Er habe aber nur jene Gewebeteile gegessen, die auf dem Messer hängen geblieben seien, sagte der 21-Jährige. "Das verleiht menschliche Kraft."

Das, was am Rücken der Leiche eingeritzt war, bezeichnete der Angeklagte als ein Pentagramm und ein Sonnenrad. "Das ist das Portal, was Satan anzeigt, was seiner Dienerschaft ansteht." Auch die Flucht habe er bereits geplant. Ja, es stimme, er habe für 9. Oktober einen Flug nach New York gebucht.

Für Nachmittag war die Befragung der Gutachter geplant. Neuro-Psychiater Ernst Griebnitz schätzte den Beschuldigten in seiner Expertise als hochgradig gefährlich ein. Er stellte bei dem 21-Jährigen eine erhebliche Persönlichkeitsstörung fest, hielt ihn aber zur Tatzeit für zurechnungsfähig. Die Staatsanwältin beantragte deshalb die Einweisung des Mannes in eine Anstalt für zurechnungsfähige, aber geistig abnorme Rechtsbrecher. Verteidigerin Liane Hirschbrich ist allerdings davon überzeugt, dass der Mann psychisch schwer krank und daher zurechnungsunfähig ist.

"Täter-Profiler" Thomas Müller ortete im Gutachten einen Blutrausch. Der Täter habe "Depersonifizierungshandlungen" gesetzt und sein Opfer über die Tötung hinaus noch erniedrigt und gedemütigt.

Die Verhandlung ist heute bis 19.00 Uhr anberaumt und wird morgen fortgesetzt. Der Strafrahmen im Falle einer Verurteilung wegen Mordes beträgt für junge Erwachsene fünf bis 20 Jahre Haft.

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