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21-jährige Studentin erstochen und zerstückelt: Lebenslange Haft für Mörder fix

Von Gerhard Lukesch, 24. Februar 2012, 00:04 Uhr
21-jährige Studentin gefesselt und erstochen: Lebenslange Haft für Mörder ist endgültig
Mörder Philipp Korotin (APA) Bild: APA

WIEN. Endgültig bestätigt hat gestern das Oberlandesgericht Wien die lebenslange Haftstrafe für Philipp Korotin (23). Der Mann hatte Stefanie Pagels (21) am 1. Juli 2010 erstochen, verstümmelt und zerstückelt.

Die ganzen Beteuerungen von Philipp Korotin, er hätte Stefanie Pagels nicht erstochen, sondern sei bloß neben der Leiche aufgewacht nützten nichts: Nachdem bereits die Geschworenen am 11. Mai 2011 dem Mann nicht glaubten und zu lebenslanger Haft mit Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher verurteilt hatten, bestätigte das Oberlandesgericht Wien gestern die Strafhöhe. Der Oberste Gerichtshof hatte bereits im Dezember 2011 die Nichtigkeitsbeschwerde des Studenten verworfen. Gestern hätte Korotin die Chance gehabt, dass der Richtersenat die lebenslange Freiheitsstrafe in eine zeitliche umwandelt.

Doch die Oberrichter sahen die Strafhöhe gleich wie das Erstgericht: „Ausschlaggebend für die lebenslange Haft ist, dass der überaus intensiven Brutalität der Tat keine nennenswerten Milderungsgründe gegenüberstehen“, begründete Vorsitzende Marina Stöger-Hildbrand die Entscheidung der Oberrichter.

Philipp Korotin gab wiederum an, nichts mit dem Mord zu tun zu haben. Er habe mit seiner Ex-Freundin den Abend verbracht und sei infolge erheblichen Alkoholkonsums eingeschlafen. Als er erwachte, habe er die Leiche der Frau mit Stichverletzungen neben sich vorgefunden. Aus Angst, als Mordverdächtiger festgenommen zu werden, habe er die Leiche zerteilt und in Müllcontainern „entsorgt“. Unmittelbar nach seiner Festnahme hatte Korotin angegeben, die 21-Jährige im Zuge eines „Sado-Maso-Spieles“ versehentlich erstochen zu haben.

Gerichtsmediziner Daniele Risser stellte fest, dass Stefanie Pagels an einer tiefen Stich- und Schnittwunde am Hals starb, nachdem der zu diesem Zeitpunkt gefesselten jungen Frau Verletzungen im Brust- und Bauchbereich zugefügt worden waren. Dann fügte Korotin seinem Opfer Schnitte an Nase und Ohr zu und trennte einen Teil der linken Brust ab. Auch das äußere Genitale und eine Tätowierung am Bauch von Stefanie entfernte Philipp Korotin bei der Tat.

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