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18 Jahre Haft wegen Mordes

02. August 2014, 00:04 Uhr
18 Jahre Haft wegen Mordes
Angeklagter war geständig. Bild: APA

KORNEUBURG. Niederösterreicher hatte Ehefrau erstochen – Suizid misslang.

Zu 18 Jahren Haft wegen Mordes ist gestern ein 64-jähriger Mann am Landesgericht Korneuburg verurteilt worden. Der Angeklagte hatte sich schuldig bekannt, am 21. Februar in Hollabrunn seine Ehefrau erstochen zu haben. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

"Das Ganze wäre nicht passiert, wenn dieses verfluchte Messer nicht dort gelegen wäre", sagte der 64-Jährige gestern gegen Ende des Prozesses. Doch das Messer lag im Zimmer des pflegebedürftigen Vaters, und der Angeklagte stach damit zwölf Mal auf seine Ehefrau ein. Nachdem es in der Ehe immer wieder Eifersucht und Streit gab und die Frau dem Mann eine außereheliche Beziehung unterstellte, plädierte der Verteidiger auf Totschlag. Die Geschworenen folgten jedoch einstimmig der Staatsanwaltschaft und sprachen den Mann wegen Mordes schuldig. Als erschwerenden Grund bezeichnete Richter Manfred Hohenecker den Umstand, dass der Mann nach der Tat den Gashaupthahn im Haus aufgedreht und eine Kerze angezündet hatte und seine zweieinhalbjährige Enkelin und den pflegebedürftigen Vater zurückließ. Ein Verfahren wegen Mordversuches am Vater und an der Enkelin wurde nach Angaben der Staatsanwältin eingestellt, weil die Gasleitung über eine Rückkoppelung verfügte und es somit technisch zu keiner Zündung und Explosion hätte kommen können.

Doch nicht "lebenslang"

"Ich möchte die Strafe, die gerecht ist", hatte der Angeklagte zu Prozessbeginn gemeint. Richter Manfred Hohenecker fragte nach, welche Strafe für eine Tat wie diese angemessen sei? Was er am Tag, bevor er selbst zum Messer gegriffen hatte, gesagt hätte? "Lebenslang", antwortete der 64-Jährige.

Nach der Tat, die von der Tochter entdeckt worden war, war der Mann gegen 9.30 Uhr zu seinem Zweitwohnsitz nach Tulln geflüchtet. Dort hatte er auch versucht, sich das Leben zu nehmen. Dies misslang jedoch und der Mann wurde verhaftet.

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