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16-Jähriger klagt: "Schule hat zu wenig gegen Mobbing getan"

23. Oktober 2014, 00:04 Uhr
16-Jähriger klagt Republik: "Die Schule hat zu wenig gegen Mobbing getan"
Mobbing unter Schülern: Opfer leiden oft lange im Stillen. Bild: Laurence Mouton / PhotoAlto

FELDKIRCH. Gymnasiast aus Vorarlberg fordert 21.000 Euro Schadenersatz für seelisches Leiden

Das Mobbing durch seine Mitschüler vom Bregenzer Bundesgymnasium Gallus habe laut dem jungen Kläger in der dritten Klasse begonnen, berichten heute die Vorarlberger Nachrichten. Zwei Jahre lang hätten es einige Drahtzieher verstanden, dem inzwischen 16-Jährigen das Leben zur Hölle zu machen.

Die Eltern meldeten dies immer wieder der Schulleitung. Doch diese hätte die Affäre leerlaufen lassen und nichts unternommen. Auch andere Eltern hätten sich an sie gewandt und von Vorfällen berichtet. "Sogar die Lehrer wurden gemobbt", erzählte gestern der Vater des 16-Jährigen beim Zivilprozess am Landesgericht Feldkirch. Der Schüler und seine Eltern wollen nun 21.000 Euro Schmerzensgeld. Der Teenager litt offenbar lange psychisch unter den Aktionen seiner Ex-Schulkollegen.

Der junge Mann, der schlussendlich die Schule verließ, klagt nun die Republik Österreich. In der ersten Verhandlungsrunde machte der Zivilrichter Gerhard Winkler den Eltern klar, dass er als Richter kein Zeichen gegen Mobbing im Allgemeinen setzen könne: "Es wird ein Geldbetrag begehrt und nur über diesen kann entschieden werden." Es handle sich um ein jahrelanges, komplexes Geschehen mit vielen Detailsituationen und bei der Beweisaufnahme gelten hohe Anforderungen, macht Winkler deutlich, dass dieser Prozess nicht einfach verlaufen werde.

"Das Einzige, um das ich mir Sorgen mache, ist die Gesundheit meines Sohnes", räumte der Vater ein, dass es für den Buben sicherlich neuerliche Belastungen bringen würde. Dennoch, ihrem Sohn sei großes Unrecht geschehen und das wollten sie nicht so stehen lassen, waren sich Vater und Mutter im Gerichtssaal einig.

"Keinesfalls nichts getan"

Die beklagte Schulleitung betonte, die Schule habe keinesfalls "nichts" getan. Genaueres müsse aber in dem Prozess geklärt werden. Richter Winkler lotete aus, ob auch ein Vergleich über den Schadenersatz möglich sei. "Vielleicht gibt es eine Lösung, bei der niemand als Verlierer vom Platz geht." Der Anwalt der Familie will dies nochmals mit den Mandanten besprechen. Unklar ist auch, wie dieser Kompromiss aussehen könnte. Doch noch geben beide Seiten nicht auf und sind bereit, innerhalb der nächsten vier Wochen nach möglichen Lösungsansätzen zu suchen. Wenn dies nicht gelingt, geht es Mitte Jänner mit dem Prozess weiter. Dann soll auch der 16-Jährige angehört werden.

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10  Kommentare
10  Kommentare
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( Kommentare)
am 24.10.2014 01:50

...ist wirklich nicht zu unterschätzen, im schlimmsten Fall kann es zu Mord oder Suizid führen, aufjedenfall psychisch sehr belastend.

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mitreden (28.669 Kommentare)
am 24.10.2014 10:46

aber trotzdem gilt das prinzip: es gibt tuer und lasser.....

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jack1959 (314 Kommentare)
am 23.10.2014 14:26

Wer als Eltern, solange zusieht, ist unfähig zur Erziehung und kann sein Versagen wahrscheinlich nur durch eine Klage auf andere, versuchen zu entschuldigen.

Diese Menschen sind nicht fähig zur Erziehung und wollen alles beim Staat geregelt wissen. Das wirds nicht spielen.

Ansonsten, typisch amerikanisches Klagsmuster.

Eventuell die Brechnung wäre noch interessant, wie man auf 21 000 Euro kommt.

Mit dem Alter müsste das Kind eigentlich schon so weit sein, sich selbst zu verteidigen, sollte es das nicht können, ist es die Pflicht der Eltern und nicht der Lehrer, ein Umfeld herzustellen das seinen Bedürfnissen entspricht. In seinem weiteren Lebensweg werden noch viele Situationen kommen, wo man auch nicht gleich zum Gericht rennen kann. Auch im Beruf wird es nötig sein, sich selbst durchzusetzen, wird nicht möglich sein, dasd ie Eltern mitkommen.

Hoffe der Richter ist vernüftig und schickt die Eltern nach einer Belehrung nach Hause.

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alf_38 (10.950 Kommentare)
am 23.10.2014 14:58

- die Pflicht der Eltern ist es, die Kinder so zu erziehen, dass sie sich zu benehmen wissen und in der Gesellschaft bestehen können.

- die Pflicht der Lehrer ist es, einzugreifen, wenn sie sehen, dass da etwas schief läuft.

Und zu der Aussage: […. Mit dem Alter müsste das Kind eigentlich schon so weit sein, sich selbst zu verteidigen ….]
Bitte, wie realitätsfremd ist das denn? Nie selber zu Schule gegangen?

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jack1959 (314 Kommentare)
am 23.10.2014 15:45

Oh doch zur Schule gegangen, aber hab mir in Schule und Internat immer zu helfen gewußt.Darum weiß ich auch das es Kinder gibt, die sich eben nicht selbst zu helfen wissen. Das wird ja auch den Eltern nicht verborgen geblieben sein.Zwei Jahre darauf zu warten das die Lehrer was regeln, find ich nicht richtig.
Überhaupt schiebt mir die Gesellschaft schon zu viel auf öffentliche Einrichtungen ab. Schimpfen wenn der Staat reglementiert, aber erwarten das er mir das Kind erzieht und das ohne dass das Kind Schaden nimmt.
Sie schreiben Pflich ist es, das es in der Gesellschaft bestehen kann. Bitte wie soll ein Kind in unserer, so gar nicht freundlichen Welt bestehen, wenn alle Probleme vor ihm aus dem Weg geräumt werden.
Manche Pädagogen sagen schon, die Kinder scheitern an ihren eigenen Eltern, die mit ihrer übertriebenen Fürsorglichkeit dem Kind keinen gute Dienst tun.
Ich hab es schon einemal geschrieben, manche warten bei der Geburt ob nicht doch noch eine Gebrauchsanweisung nachkommt.

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Ameise (45.683 Kommentare)
am 23.10.2014 13:43

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( Kommentare)
am 23.10.2014 11:02

Sich zwei Jahre mobben lassen und dann die Schule verlassen, das spricht weder für die Intelligenz des Genobbten noch seiner Eltern.

Jetzt auf einmal Schadenersatz verlangen könnte Beispielwirkung haben für viele Schulabbrecher, die auf einmal auch den Geruch leichtverdienten Geldes spüren.

Und dass sich ein Anwalt da besonders engagiert, na der wird es wohl nicht gratis machen !

Es gilt natürlich die UV

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alf_38 (10.950 Kommentare)
am 23.10.2014 12:58

Man muss sich vorstellen, wie schlimm so etwas für ein Kind sein muss. Die Eltern können sich ja schließlich nicht neben das Kind setzen um es zu beschützen.

Und die Lehrer ?! Die weisen natürlich alle Schuld von sich. Gibt es nicht sowas wie eine Aufsichtspflicht? Gibt es keine pädagogischen Maßnahmen, oder können sie sich nicht durchsetzen?
Warum werden die Gfraster nicht zu erst abgemahnt und wenn's nicht besser wird von der Schule geschmissen?
Ich finde das eine Frechheit.

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alf_38 (10.950 Kommentare)
am 23.10.2014 13:08

einen neue Schule suchen?

Wohl eher die Täter - oder nicht?!

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jack_candy (7.825 Kommentare)
am 23.10.2014 04:07

Wenn der Schüler wirklich so unter dem Mobbing gelitten hat, wie es aus dem Artikel hervorgeht, sind 21.000 Euro ziemlich wenig. Warum will der Richter dann schon vorher einen Vergleich?

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