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15-Jährige vergewaltigt - 15 Monate Haft

Von nachrichten.at/apa, 23. Oktober 2017, 15:22 Uhr

KLAGENFURT. Ein 24 Jahre alter Kärntner ist am Montag am Landesgericht Klagenfurt wegen Vergewaltigung zu 15 Monaten Haft verurteilt worden.

Der Schöffensenat sah es letztlich als erwiesen an, dass er in der Silvesternacht 2011/12 eine damals 15-Jährige missbraucht hatte. Vor Gericht relativierte der Angeklagte die Tat - obwohl er im Vorjahr eine Selbstanzeige wegen Vergewaltigung erstattet hatte.

Nach dem Besuch einer Silversterparty hatte der Angeklagte - damals 18 Jahre alt - das Mädchen in seine Wohnung gebracht. Zuerst unterhielten sich die beiden, dann versuchte er, die 15-Jährige zu küssen, schilderte Staatsanwältin Gabriele Lutschounig. Sie wollte das nicht und machte dies auch deutlich. Daraufhin überwältigte der Mann sein Opfer und vergewaltigte es. 2016 erstattete er Selbstanzeige bei der Polizei und sprach davon, dass er damals "wie ein Tier" gewesen sei.

Der Angeklagte wurde im Gerichtssaal aus der Haft vorgeführt. Unter anderem wegen Raubes sitzt er derzeit eine mehrjährige Strafe ab. Deshalb wurde die 15-monatige Freiheitsstrafe auch als Zusatzstrafe verhängt. Zum Vergewaltigungsvorwurf bekannte er sich zunächst schuldig. Dann aber relativierte der Kärntner seine früheren Angaben, die Aussage "wie ein Tier" sei von ihm nie gekommen. Er habe in der Silvesternacht Sex mit der 15-Jährigen gehabt, ob sie sich gewehrt habe, wisse er nicht mehr. Mit der Selbstanzeige wollte er lediglich das im Bekanntenkreis kursierende Thema aus der Welt schaffen.

Das Mädchen hatte sich nach der Selbstanzeige des Angeklagten zunächst geweigert, eine Aussage zu machen. Nun sagte das Opfer unter Ausschluss der Öffentlichkeit doch aus. Nach ihrer Vernehmung sagte der Angeklagte, er wolle die Tat eingestehen, auch wenn er sich an Details nicht mehr erinnern könne. "Wenn ich ihr wehgetan habe, tut es mir leid."

"Sie haben kein umfassendes Geständnis abgelegt", sagte Richter Alfred Pasterk, der Vorsitzende des Schöffensenats, in der Urteilsbegründung zum Angeklagten. "Sie haben sich zum Teil darauf zurückgezogen, dass Sie alkoholisiert waren und sich nicht mehr erinnern können." Das Opfer sei hingegen sehr glaubwürdig gewesen. "Wir haben keine Zweifel an ihrer Schilderung." Der Kärntner wie auch Staatsanwältin Lutschounig akzeptierten das Urteil. Es ist damit rechtskräftig.

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