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Staatliche Förderungen

04. Februar 2016

Aktuell fördert der Staat die selbstständige 24-Stunden Betreuung je BetreuerIn mit € 275,- pro Monat, das sind € 550,- für zwei selbstständige BetreuerInnen.

Wichtig ist, die Förderung vor Beginn des Betreuungsverhältnisses zu beantragen.

 

Voraussetzungen, um die staatliche Förderung zu erhalten:
  • Die Einkommensgrenze der betreuten Person liegt unter € 2.500,- netto pro Monat. Nicht miteingerechnet werden Pflegegeld, diverse Beihilfen oder Renten, wie zum Beispiel Unfallrenten.
  • Übersteigt das monatliche Einkommen die jeweilige Einkommensgrenze um weniger als die maximale Zuwendung (€ 550,-), kann der Differenzbetrag trotzdem als aliquote Zuwendung gewährt werden, wenn er mindestens € 50,- beträgt. Beispiel: Liegt das monatliche Nettoeinkommen bei € 2.700,- werden für zwei selbstständige Betreuungskräfte € 350,- an Förderung gewährt.
  • Es besteht ein Anspruch auf Pflegegeld zumindest ab der Stufe 3, hier ist eine fachärztliche Bestätigung notwendig. Ab Pflegestufe 5 entfällt die fachärztliche Bestätigung.
  • Die Einkommensgrenze erhöht sich für jeden unterhaltsberechtigten Angehörigen um € 400,- und für jeden behinderten Unterhaltsberechtigten um € 600,- netto.
  • Die Betreuungskraft weist entweder eine theoretische Ausbildung vor, die im Wesentlichen derjenigen einer Heimhelferin entspricht oder es liegt eine Befugnis für die Tätigkeiten durch einen Arzt vor.

 

Die Förderkriterien unterliegen laufenden Änderungen. Den jeweils aktuellsten Stand erfahren Sie direkt beim Bundessozialamt oder unter: www.sozialministeriumservice.at/site/Pflege/24_Stunden_Betreuung

Der verwitwete Eberhard PLEINER (89) aus Mattighofen schafft es nicht mehr, seinen Alltag alleine zu meistern. Bereits beim Aufstehen ist er auf Hilfe angewiesen. Da seine Tochter berufstätig ist, entschied sich die Familie für die 24-Stunden Betreuung. Sein Pflegebedarf beträgt mehr als 120 Stunden pro Monat und wurde daher in Pflegestufe 3 eingeordnet, das entspricht € 442,90 Pflegegeld. Außerdem erhält der 89-Jährige eine Pension in Höhe von € 1.529,87. Ein fachärztliches Gutachten bestätigt dem Innviertler, dass er 24 Stunden am Tag betreut werden muss. Da die Pension (das Pflegegeld wird nicht hinzugerechnet) unter der Einkommensgrenze von € 2.500,- liegt, darf PLEINER mit der staatlichen Förderung von € 550,- pro Monat für seine zwei Betreuerinnen rechnen.

Pension € 1529,87
Pflegegeld (Stufe 3) € 442,90
Staatliche Förderung € 550,00
Verfügbarer Betrag € 2.965,03
Monatliche Nettobeträge
Pflegegeld und staatliche Förderung Stand Dezember 2015

 

Der 61-jährige Johann MUCHERER leidet an Multipler Sklerose. Die Krankheit ist so weit fortgeschritten, dass der Ingenieur rund um die Uhr auf Betreuung angewiesen ist. Seine monatliche Pension beträgt, dank einer privaten Versicherung € 2.977,38. Die private Pensionsversicherung zählt zum regelmäßigen Einkommen, da sie bereits steuerbegünstigt ist. Sein Pflegegeld in Stufe 4 beläuft sich auf € 664,30. Da seine Pension die Höchstgrenze von € 2.500,00 überschreitet, hat MUCHERER Anspruch auf den aliquoten Teil der staatlichen Förderung für seine zwei 24-Stunden Betreuerinnen.

Pension € 2.977,38
Pflegegeld (Stufe 4) € 664,30
aliquoter Teil der staatlichen Förderung € 72,62
Verfügbarer Betrag € 3.714,30
Monatliche Nettobeträge
Pflegegeld und staatliche Förderung Stand Dezember 2015

 

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