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Personenbetreuung: Das Wichtigste auf einen Blick

04. Februar 2016

Fragen und Antworten rund um die Personenbetreuung.

Was ist die selbstständige Personenbetreuung?

Selbstständige PersonenbetreuerInnen leben rund um die Uhr im Zuhause der zu betreuenden Person und unterstützen diese 24 Stunden am Tag bei der Lebensführung. Sie helfen zum Beispiel beim Aufstehen, führen den Haushalt oder achten auf eine regelmäßige Medikamenteneinnahme.

Wie läuft die Betreuung ab?

In der Regel kümmern sich zwei BetreuerInnen um eine Person. Im 14-Tage-Rhythmus wechseln sich die BetreuerInnen ab. Nach einer Arbeitsperiode, also nach 14 Tagen, hat eine der beiden BetreuerInnen eine Freizeitphase von 14 Tagen, also in der gleichen Dauer wie die Arbeitsphase. Damit eine rund-um-die-Uhr-Betreuung gewährleistet ist, sind immer zwei BetreuerInnen für eine zu betreuende Person im Einsatz.

Für wen ist die Personenbetreuung geeignet?

Die Personenbetreuung eignet sich nicht nur für alte sondern auch für kranke Menschen, die ihren Alltag alleine nicht mehr meistern können. Angehörigen ist es oft nicht möglich, sich rund um die Uhr um betreuungsbedürftige Familienmitglieder zu kümmern. Ab Pflegestufe 3 kann eine staatliche Förderung beantragt werden.

Wie komme ich zur Betreuung?

Im Adressverzeichnis dieses Guides finden Sie, übersichtlich nach Bezirken geordnet, die Kontaktdaten von Trägerorganisationen sowie von selbstständigen BetreuerInnen. Sicherlich finden Sie in Ihrem Bezirk auch für sich die passenden Kontaktdaten. Bei Interesse oder Fragen setzen Sie sich einfach mit der von Ihnen ausgewählten Trägerorganisation oder BetreuerIn in Verbindung. Dort erfahren Sie auch alle Details, die zu Ihrer individuellen Betreuungssituation passen.

Welche Kosten kommen auf mich zu?

Die Kosten richten sich nach Art und Umfang der Tätigkeiten der BetreuerInnen und fallen unterschiedlich aus. Informieren Sie sich bei Ihrer jeweiligen Trägerorganisation bzw. selbstständigen Betreuerin über die genauen Kosten. In der Regel betragen die Tagessätze zwischen € 50,- und € 60,-. Kost, Logis und Transport kommen noch hinzu.

Welche Ausbildung haben selbstständige Betreuungskräfte?

Voraussetzung für selbstständige PersonenbetreuerInnen sind gute Deutschkenntnisse und Praxis in der Personenbetreuung. Die Ausbildung entspricht im Wesentlichen der einer Heimhelferin/eines Heimhelfers.

BETREUUNGSTÄTIGKEITEN

Unterstützung bei der Lebensführung Gestaltung des Tagesablaufs, Hilfestellung bei alltäglichen Verrichtungen

Gesellschafterfunktion Führen von Konversation, Aufrechterhaltung gesellschaftlicher Kontakte, Begleitung bei diversen Aktivitäten

Haushaltsnahe Dienstleistungen Zubereitung von Mahlzeiten, Erledigung von Besorgungen, Reinigungstätigkeiten, Durchführung von Hausarbeiten und Botengängen, Sorgetragung für ein gesundes Raumklima, Betreuen von Pflanzen und Tieren, Wäscheversorgung (Waschen, Bügeln)

Praktische Vorbereitung der betreuungsbedürftigen Person auf einen Ortswechsel Packen einer Tasche, Sorgetragung für den Transport

Führung des Haushaltsbuches mit Aufzeichnungen über alle für die betreute Person getätigten Ausgaben (Aufbewahrungsfrist zwei Jahre)

Organisation einer Vertretung(im Krankheitsfall oder bei Urlaub)

Alle Standes- und Ausübungsregeln zur Personenbetreuung lesen Sie auf: www.amliebstenzuhause.at/service/downloads

PFLEGERISCHE TÄTIGKEITEN OHNE AUFSICHT

Folgende pflegerische Tätigkeiten dürfen PersonenbetreuerInnen ohne Aufsicht durchführen, sofern keine medizinischen Gründe dagegen sprechen:

Unterstützung bei oraler Nahrungsund Flüssigkeits- sowie Arzneimittelaufnahme

Unterstützung bei der Körperpflege (Waschen, Baden, Hilfestellung beim Wechsel von Inkontinenzprodukten)

Unterstützung beim An- und Auskleiden

Unterstützung bei der Benützung der Toilette oder des Leibstuhls

Unterstützung beim Aufstehen, Gehen, Niedersetzen und Niederlegen

ÄRZTLICHE TÄTIGKEITEN nur nach schriftlicher Anordnung von einem Arzt

Liegt eine schriftliche ärztliche Anordnung mit Anleitung und Unterweisung vor, dürfen selbstständige PersonenbetreuerInnen im Einzelfall auch folgende Tätigkeiten ausführen:

Verabreichung von Medikamenten

Anlegen und Wechseln von Verbänden und Bandagen

Verabreichung von subkutanen Insulininjektionen und subkutanen Injektionen von blutgerinnungshemmenden Arzneimitteln

Blutentnahme zur Bestimmung des Blutzuckerspiegels

Einfache Licht- und Wärmeanwendungen

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