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Ortungssysteme: Die einfachste Art, Autos aufzuspüren und zu verfolgen

Von Von Carsten Hebestreit, 16. Dezember 2017, 00:04 Uhr
Der Stick (links) wird in die OBD-Schnittstelle des Autos gesteckt, die Daten können über eine eigene App abgerufen werden. Bild: Weihbold

Moderne Geräte können aber noch viel mehr: Fahrtenbuch, Fehlercodes anzeigen

Der Fall war spektakulär wie umstritten: Ein Tiroler Elektro-Unternehmer feuerte einen Angestellten, der sich nächsten Tag illegalerweise einen Dienstwagen schnappte und mit dem vollgepackten Fahrzeug in Richtung seiner Heimat Wien düste. Der Besitzer ortete den Wagen und alarmierte die Polizei. Beamte stoppten schließlich das Auto in Mondsee und knöpften dem Ex-Arbeitnehmer Wagen wie Schlüssel ab.

Interesse an Systemen steigt

Abseits der Frage, ob das Orten von Dienstnehmern erlaubt ist (Kasten unten), steht das Faktum, dass sich immer mehr Autobesitzer für Kfz-Ortungssysteme interessieren. Denn mit den Geräten können nicht nur Fahrzeuge aufgespürt und verfolgt werden, sondern die Technik erlaubt noch viele andere Funktionalitäten wie das automatische Führen eines Fahrtenbuches, Fehlerdiagnose usw. Wir listen die Unterschiede auf.

Fuhrpark oder Hausgebrauch

Zwei Systeme sind auf dem Markt: die professionellen Geräte für Fuhrparks sowie jene für den „Hausgebrauch“. Auch wenn sich Aufgaben überschneiden, unterscheiden sich die Merkmale doch deutlich.

Einfache GPS-Tracker bieten Kfz-Zubehörhändler zwischen 50 und 200 Euro an. Wobei zum Orten eine Internetverbindung Voraussetzung ist. Der Einstieg ins WWW erfolgt über eine SIM-Karte, die im Tracker integriert ist, oder über das eigene Smartphone. Dabei kommuniziert das Gerät mit dem Handy via Bluetooth. Kurzum: Befindet sich kein gekoppeltes Smartphone im Auto, kann das Fahrzeug auch nicht lokalisiert werden.

Eltern orten Kinder

Und doch sei diese Variante durchaus sinnvoll, sagt Armin Kiesenhofer vom Paschinger Unternehmen Salus, dem Spezialisten für professionelle Kfz-Ortungssysteme. „Eltern können die Smartphones ihrer Kinder koppeln und so die Fahrten der Jugendlichen überwachen.“

Im neuen CarConnect von T-Mobile hingegen stellt eine eigene SIM-Karte die Datenverbindung her. Das Gerät wird in den OBD2-Port, den jedes moderne Fahrzeug besitzt, gesteckt. Der Wagen wird in Echtzeit geortet, und sämtliche Fahrten werden gespeichert (Fahrtenbuch), Fehlercodes ausgelesen und Notfall-SMS verschickt. Abrufbar sind die Daten in einer eigenen App. Zudem steht ein WLAN-Hotspot zur Verfügung. Kosten: 149 Euro für den Stick und 3,49 Euro monatlich.

Der ÖAMTC wiederum vermietet ein ähnliches System für Urlaubsreisen: Carfinder kostet pro Tag 2,90 Euro. „Wir haben damit schon gestohlene Fahrzeuge wieder aufgespürt“, sagt Cheftechniker Max Lang.

Zwischen 100 und 1500 Euro

Professionelle Flottenlösungen bietet Salus zwischen 100 und 1500 Euro an. Dazu kommen monatliche Kosten zwischen zehn und 50 Euro, je nach Funktionen, die ein Unternehmen bucht. In der Vollversion können beispielsweise auch Aufträge inklusive Routen aus der Firmenzentrale an das Navi im Fahrzeug geschickt werden.

Die Systeme werden versteckt verbaut und haben eine eigene Stromversorgung – alles unter der Prämisse des Diebstahlschutzes. Aber: „Profibanden verwenden mittlerweile Störsender, da ist auch das beste Gerät machtlos“, sagt Armin Kiesenhofer.

 

Ortungssysteme: die rechtliche Lage

„Wir bekommen immer mehr Anfragen aus Betrieben zu diesem Thema“, heißt es aus der Arbeiterkammer OÖ. Die Paragraphen sind teils schwammig formuliert und höchstgerichtliche Entscheidungen liegen kaum vor.

Das Problem ist, dass neben GPS-Daten mit Daten zum Treibstoffverbrauch, zur Geschwindigkeit, zur Drehzahl, zur Bremspedalbetätigung und zum Bremsverschleiß usw. auch eindeutige Rückschlüsse auf das Fahrverhalten gezogen werden können. Klar ist dabei auch, dass es sich bei Ortungs- und Fahrzeugdaten bei entsprechend möglicher Verknüpfung zur Fahrerin bzw. zum Fahrer um personenbezogene Daten handelt.
Ist also die Datenerfassung eine Totalüberwachung, die gegen die Persönlichkeitsrechte verstößt? Wird der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz berührt? Und die Menschenrechte? Eindeutig ist laut AK, dass eine Betriebsvereinbarung getroffen werden muss (vom Betriebsrat, ansonsten müssen Einzelvereinbarungen geschlossen werden).
Klar ist auch, dass die Daten nur so lange gespeichert werden dürfen, wie noch Ansprüche (Verkehrsstrafen) geltend gemacht werden können.

 

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