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ÖAMTC: Strafen nicht anheben!
WIEN. Wer bisher für einen Strafzettel einen zu hohen Betrag überwiesen hat, musste mit einer Anzeige und einem Strafverfahren rechnen.
"Mit der aktuellen Novelle des Verwaltungsstrafgesetzes wird dieses Kuriosum abgeschafft – das begrüßen wir natürlich", sagt ÖAMTC-Chefjurist Martin Hoffer. Ermöglicht werden mit dem Gesetz auch bundesweit einheitliche Strafenkataloge für Verkehrsdelikte. Bisher waren die Länder, die BHs und die Polizeidirektionen für die Strafkataloge bei Anonymverfügungen zuständig. "Dadurch konnte man nie klar vorhersagen, wie teuer eine Übertretung ist." Und: "Die Novelle soll kein Vorwand für eine allgemeine Anhebung der Strafen sein."
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