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Mundschutz: Für Biker legal

07. Oktober 2017, 00:04 Uhr
Mundschutz: Für Biker legal
Erlaubt! Bild: colourbox.de

LINZ. Das Gerücht machte die Runde in der Bikerszene: Motorradfahrer dürfen künftig keinen Mund- und Nasenschutz mehr tragen – sprich: Tücher, die über die Nase hinaufreichen, dürften nicht mehr verwendet werden.

Der Grund sei das "Gesichtsverhüllungsgesetz", das seit 1. Oktober 2017 gilt. "Diese Befürchtungen bestehen völlig zu Unrecht", sagt Stefan Mann, Leiter der ARBÖ-Rechtsabteilung.

Auch das Verwenden von abgedunkelten Vollvisierhelmen sei weiterhin erlaubt, ergänzt der Jurist. Das Gesetz sehe zahlreiche Ausnahmen vor, die selbstverständlich auch das normale Motorradfahren mitumfassen.

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4  Kommentare
4  Kommentare
Neueste zuerst Älteste zuerst Beste Bewertung
il-capone (10.334 Kommentare)
am 09.10.2017 17:36

Und wie will der neue Innenminister dann die Bike-fahrenden Mosls erkennen?
Plant er schon Bürgerwehren, die jeden Vollhelmträger als verdächtige Schläfer vom Mofa runterholen

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leser (2.219 Kommentare)
am 07.10.2017 12:18

Jetzt kommen die Haarspalter aus den Löchern. Was hat eine Gesichtsverschleierung als Inkognito mit einer Sicherheitsmaßnahme zu tun?
Es wird sich niemand mit einer Roger-Staub-Mütze in der Straßenbahn neben mich setzen.

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Gugelbua (31.807 Kommentare)
am 07.10.2017 11:19

so unterm Motto:
"es ist alles verboten was nicht ausdrücklich erlaubt ist" grinsen

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Hillsmith (3.544 Kommentare)
am 08.10.2017 22:42

Ich finde diese Tatsache eher zum Erbrechen.

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