Dürfen Radfahrer auf Gehsteigen fahren? Noch mehr Fragen rund ums Bike

09.Juni 2018

Hier geht es zum Artikel "Was dürfen Radfahrer – und was nicht?


Der Unterschied zwischen einem Pedelec und einem E-Bike?

Der Motor eines E-Bikes darf maximal 600 Watt Leistung haben und nicht mehr als 25 km/h auf ebener Strecke erreichen. Fährt das Zweirad bis zu 45 km/h, ist’s ein Motorfahrrad (Moped) – Haftpflichtversicherung, Helm und (Moped-)Führerschein sind vorgeschrieben.

Streift ein Radfahrer ein parkendes Auto. Wer zahlt den Schaden?

Ein Radfahrer, der einen Schaden verursacht, muss anhalten und seine Daten mit dem Unfallgegner austauschen. Ist ein Datenaustausch nicht möglich, muss die Polizei verständigt werden. Den Schaden zahlt entweder eine Privathaftpflichtversicherung oder eine eigene Fahrrad-Haftpflichtversicherung, ansonsten haftet der Radfahrer. Fahrerflucht ist strafbar.

Benötigen Rennräder auch eine Klingel, Lichter etc.?

Für Rennräder sind keine Glocke, kein Licht (am Tag) und auch keine Rückstrahler (Pedale) vorgeschrieben. Neu ist, dass auch "normale" Räder (MTB etc.) tagsüber bei guter Sicht ohne Licht und Reflektoren unterwegs sein dürfen.

Dürfen Radfahrer auf Zebrastreifen die Straße überqueren?

Ja, wenn sie das Fahrrad schieben. Das Befahren selbst ist verboten.

Dürfen Radfahrer auf Gehsteigen fahren?

Nein. Allerdings dürfen Fahrräder geschoben werden. Kinder (bis 12 Jahre) dürfen mit Kinderfahrrädern (max. 300 mm Felgendurchmesser, max. 5 km/h) in Begleitung einer mindestens 16 Jahre alten Person auf Gehsteigen fahren, sofern kein Fußgeher gefährdet wird.