Bei einem Unfall: Wie weit reicht der Datenschutz?

09.Juni 2018

Muss ich bei einem Unfall meinen Namen bekannt geben? Und muss ein Unfallbericht ausgefüllt werden? Unsicherheit herrscht, seit die Datenschutz-Verordnung (DSGVO) Strafen bei Nichtbeachtung androht. Der ARBÖ hat die fünf wichtigsten Punkte für den Fall eines Unfalls zusammengefasst.

Beide Unfallpartner sind verpflichtet, ihre Identität preiszugeben! Unabhängig von der DSGVO greift hier die Straßenverkehrsordnung (StVO), und diese sieht die Verpflichtung zur Identitätsausweisung vor.

Sofern sich der Unfallgegner weigert, seine Identität preiszugeben, muss unverzüglich die Polizei gerufen werden. Werden die Daten nicht ausgetauscht und fährt ein Unfallgegner davon, ist dies Fahrerflucht.

Der Unfallbericht soll nach wie vor ausgefüllt werden.

Bei einem Unfall darf weiterhin fotografiert werden, denn es besteht ein berechtigtes Interesse zur Beweisssicherung.

Bei einem Unfall im Ausland raten die ARBÖ-Experten, grundsätzlich die Polizei zu rufen.