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Für Ferialjobs ist es noch nicht zu spät

LINZ. Tipps: Wie Schüler und Studierende kurz vor den Ferien noch zu einem Praktikum kommen und was dabei zu beachten ist, damit die Arbeit kein Flop wird.

Ferienjobs bringen erste wertvolle Berufserfahrung. Bild: colourbox.com

Auch wenn die Ferien vor der Tür stehen: Der Zeitpunkt ist nicht der schlechteste für schnell entschlossene Ferialjobber. Auch große Unternehmen suchen aktuell wieder junge Leute für die Ferien, weil ihnen andere abgesagt haben, die schon eine Beschäftigung gefunden haben. "Jetzt gibt es wieder gute Chancen", sagt Christian Mülleder, Leiter des JugendService OÖ, das eine Ferialjobbörse betreibt. Rund 500 Jobs bei 300 Unternehmen sind auf jugendservice.at zu finden.

Da sucht etwa TGW Mechanics in Wels vier Jugendliche ab 17 Jahren für Vormontagearbeiten. Die Bezahlung von 1300 Euro (brutto) ist überdurchschnittlich. Üblich sind sonst 600 bis 800 Euro für 15- bis 17-Jährige, mit Matura 100 bis 200 Euro mehr, weiß Mülleder. Er rät jungen Menschen, das Gehalt im Erst-Job aber nicht überzubewerten, weil "Praktika und Ferialjobs oft Türöffner für die spätere Berufslaufbahn sind".

Hier einige rechtliche Tipps: Grundsätzlich muss zwischen Ferialjob und Praktikum unterschieden werden. Ein Ferialjob ist ein "normales" Arbeitsverhältnis mit branchenüblicher Entlohnung, Rechten und Vollversicherungspflicht. Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres dürfen Jugendliche nicht mehr als acht Stunden täglich und 40 Stunden pro Woche arbeiten. Es gibt Ausnahmen, z.B. im Hotel- und Gastgewerbe.

Ein Pflichtpraktikum kann, muss aber kein Arbeitsverhältnis (in den Arbeitsprozess eingebunden) sein. Das gilt es vorher zu überprüfen und schriftlich festzulegen. Sonst kann die Enttäuschung groß sein, wenn man nur ein Taschengeld bekommt. Ein Arbeitsvertrag (Beginn und Ende der Beschäftigung, Höhe des Entgelts, genaue Tätigkeit, Arbeitszeiten) sollte schriftlich abgeschlossen, Arbeitszeiten inklusive Pausen sollten genau aufgezeichnet werden.

Urlaubsanspruch haben Ferialjobber anteilig, wenn es einen Kollektivvertrag gibt. Wer die Freizeit nicht konsumiert, muss sie ausbezahlt bekommen. Der Arbeitgeber muss die jungen Kurzzeit-Mitarbeiter schon vor Aufnahme der Tätigkeit bei der Sozialversicherung anmelden und den Jugendlichen eine Kopie davon übermitteln, sagt die Arbeiterkammer. Nur so sind sie bei Krankheit oder bei einem Arbeitsunfall abgesichert.

Im Nachhinein können jene Jugendlichen, die über das Jahr gerechnet weniger als 12.000 Euro verdient haben und denen Lohnsteuer abgezogen wurde, sich vom Finanzamt diese zurückholen. Fünf Jahre ist dafür Zeit, es zahlt sich aus.

Auch Ferialjobs und Praktika in der Forschung sind aktuell noch zu haben. Auf www.ffg.at sind spannende Ferienjobs in ganz Österreich zu finden. Dort sucht etwa i-Red Infrarot Systeme in Linz Software-Tester.

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Artikel Ulrike Rubasch 02. Juli 2016 - 00:04 Uhr
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