Wir Österreicher mögen es unverbindlich und selbstbestimmt: Statt uns durch Sanktionen zu beschränken, lassen wir Empfehlungen unbeachtet, beispielsweise in der betrieblichen Gesundheitsförderung. So gibt es das Angebot einer freiwilligen Beratung – für den maroden Versicherten und seinen Arbeitgeber, wenn ein Krankenstand länger als 40 Kalendertage dauert.
In den Niederlanden muss verpflichtend nach sechs Wochen Krankenstand ein Arbeitsmediziner beigezogen werden. Der berät, was sich am Arbeitsplatz ändern muss, damit der Mitarbeiter gesund weiter arbeiten kann. Das beinhaltet Beiträge des Betriebes und eine Mitwirkungspflicht des Beschäftigten.
In Finnland gibt es ein Bonus-Malus-System für Betriebe bei berufsbedingter Invalidität – ähnlich wie bei der Autoversicherung. Egal, welches Modell man zum Vorbild nimmt, Verbindlichkeit führt zu höherem Erfolg.
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