Deutsche Mietpreisbremse vor Höchstgericht

16.Dezember 2017

Mit der deutschen Mietpreisbremse wird sich nun das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe beschäftigen. Das Berliner Landgericht halte die gesetzliche Vorschrift zur Deckelung der Mieten für verfassungswidrig und habe beschlossen, die Höchstrichter einzuschalten, teilte die Justiz diese Woche mit.

Die im Juni 2015 als Erstes in Berlin eingeführte Mietpreisbremse deckelt in Gebieten mit "angespanntem Wohnungsmarkt" die Kosten bei Neu- oder Wiedervermietung auf das Niveau der ortsüblichen Vergleichsmiete plus zehn Prozent. Die Regelung gilt aber nicht in allen Bundesländern, da das Bundesgesetz die jeweiligen Landesregierungen nicht dazu verpflichtet, es in Landesrecht umzusetzen.

Im konkreten Fall geht es um die Klage zweier Mieter, die die höchstzulässige Miete für ihre Wohnung in Berlin-Wedding festgestellt haben wollen. Sie hatten gerügt, dass ihre Miete zu hoch sei, und vom Amtsgericht teilweise Recht bekommen. Dagegen legte wieder die Vermieterin Berufung ein.

Das Berliner Landgericht ist nun der Auffassung, dass die Mietpreisbremse verfassungswidrig sei. Zum einen greife der Gesetzgeber erheblich in die Vertragsfreiheit zwischen Vermietern und Mietern ein. Und dieser Eingriff wirke sich auch noch stark unterschiedlich aus, weil die ortsübliche Vergleichsmiete je nach Kommune stark schwanke. Zum anderen beanstandeten die Richter, dass die Bremse nicht für Vermieter gelte, die schon vor der Neuregelung überteuerte Mieten vereinbart hatten.

Außerdem hänge die Umsetzung der Mietpreisbremse auch vom politischen Willen der jeweiligen Landesregierung ab, so die Richter am Landgericht.