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Heftige Kritik an „Fließband-Gutachter“

13. Juni 2012, 00:04 Uhr
Heftige Kritik an „Fließband-Gutachter“
Berliner Experte verfasste vernichtende Kritik an Salzburger Sachverständigem. Bild: OÖN

LINZ/SALZBURG. Seit zwei Jahren ermittelt die Staatsanwaltschaft Linz gegen einen Salzburger Psychologen wegen des Verdachts des schweren Betrugs und falscher Beweisaussage.

Mit Textschablonen, dubiosen wissenschaftlichen Methoden bis hin zur Verfälschung von Ergebnissen streng genormter Psychotests soll der 49-Jährige jahrelang für Familiengerichte in Oberösterreich und Salzburg Gutachten „wie am Fließband“ erstellt haben. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Der Familienpsychologe, der nach dem Aufkommen der Vorwürfe Ende 2009 aus der Liste der gerichtlich beeideten Sachverständigen ausschied, lieferte bis zu 66 Gutachten pro Jahr und verrechnete bei der Justiz zwischen 3000 und 5000 Euro Honorar. Inhaltlich bewertete der Salzburger Familienbeziehungen, um die Zivilgerichte bei der Entscheidung über Obsorge- und Besuchsrechtsfragen zu unterstützen. Um die Qualität der Expertisen zu bewerten, beauftragte die Staatsanwaltschaft Linz den renommierten forensischen Psychologen Max Steller von der Berliner Charité.

Steller überprüfte 15 Expertisen. Sein „Über-Gutachten“ über die Arbeit des Salzburger Sachverständigen liegt den OÖNachrichten vor. Das Ergebnis ist verheerend. Zusammengefasst sei die Qualität der Gutachten in den geprüften Fällen so schlecht, dass sie als „Hilfe für familienrechtliche Entscheidungen unbrauchbar“ seien. Allen Gutachten mangle es an Transparenz und Nachvollziehbarkeit, schreibt Steller. Zudem ortete der Berliner grobe inhaltliche und fachliche Mängel und sprachliche Defizite in den Gutachten. Bei den Interviews habe der Gutachter Fragemethoden für Kinder bei Erwachsenen angewendet und umgekehrt.

„In allen Gutachten ist eine Tendenz zur ungerechtfertigten Pathologisierung der Beteiligten festzustellen“, schreibt der Berliner. So habe der Salzburger „in abwertender Form“ und „in der Regel nur bei Vätern“ über deren angebliche Sexualstörungen gefachsimpelt. Vor allem von krankheitswertigem „Narzissmus“ war regelmäßig die Rede. So entstehe der Eindruck der „Voreingenommenheit“. Dies sei auch sehr problematisch, schreibt Steller, weil: „Eine sexualmedizinische Beurteilung durch einen Psychologen ist eine Kompetenzüberschreitung.“

In vielen der überprüften Fälle prozessierten getrennte Eltern oft jahrelang und zermürbend um ihre Rechte. Das Gutachten aus Berlin – es umfasst mehr als 280 Seiten – werde nun strafrechtlich gewürdigt, sagt der Linzer Staatsanwalt Rainer Schopper. 

 

Drei Fragen an Margreth Tews

Die Prozessbegleiterin Margreth Tews spricht über ihre Erfahrungen mit dem beschuldigten Gutachter.

OÖN: Wie kamen Sie mit dem beschuldigten Gutachter in Berührung?

Margreth Tews: In einem von mir betreuten Fall wurden Vater und Kind ungerechtfertigt mit psychischen Störungen punziert – das Kind mit dem äußerst seltenen Asperger-Syndrom, der Vater mit einer narzisstischen Persönlichkeitsstörung. Wir entdeckten gefälschte Zahlenergebnisse streng normierter psychometrischer Testverfahren und grob verzerrte Wiedergaben der Aussage meines Klienten.

OÖN: Welche Folgen hatte dies für den betroffenen Vater und das Kind?

Margreth Tews: Das überdurchschnittlich intelligente Kind wurde zwei Jahre lang in einer Behinderteneinrichtung ganztags betreut. Für den Vater war das ein jahrelanger geld- und zeitaufwändiger Kampf.

OÖN: Wurde das aktuell sehr kritisierte Gutachten vom Gericht akzeptiert?

Margreth Tews: Die Richterin untersagte Fragen zu den mutmaßlich gefälschten Psychotest-Ergebnissen und verteidigte das Gutachten. Erst die zweite Instanz konnte eine gute Lösung herbeiführen.

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103  Kommentare
103  Kommentare
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( Kommentare)
am 18.06.2012 20:00

Unparteilichkeit und Ehrlichkeit von Gutachtern und deren Fachwissen,

Ein Gutachter erklärte mir einmal: Viele kommen und wollen Ihre Meinung untermauert haben, wobei - so möchte ich behaupten, die Meisten sogar recht haben,

...aber sie haben entweder zu wenig Geld um ein "ordentliches Gutachten" auch bezahlen zu können,

..oder es entspricht nicht den Interessen der Behörden oder Unternehmern, bzw. meinen potent(iell)en Kunden, auf deren Aufträge ich im Falle eines für sie ungünstigen Gutachten dann verzichten müsste....

Gerichtsverhandlungen vor Ort werden zur Farce wenn der beschuldigte Lenker mit entsprechender Unterstützung auffährt, das gemeinsame Mittagessen lässt den schriftlichen Urteilsspruch erahnen...

gegnerische Rechtsanwälte grüßen sich mit Weidmanns heil.....

den Bock hat wohl der Unschuldige geschossen!

Recht- und Schlecht-achten in Österreich!

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principe (493 Kommentare)
am 14.06.2012 13:11

Das schlägt doch dem Fass wirklich den Boden aus. Der Artikel ist auch sehr fundiert und bestens recherchiert:

http://www.kindergefuehle.at/fileadmin/pdf/News_20120614.pdf

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( Kommentare)
am 14.06.2012 00:26

Warum bedurfte es eines deutschen Übergutachters, damit dieser der Justiz sagt, dass Bachler über Seiten hinweg von sich selber abgeschrieben hat? Hätten die das denn nicht auch selbst erkennen können? Eigentlich wäre der Mann schon 2008 fällig gewesen, als man ihm nachweisen konnte, dass er in seinen Gutachten die zu Begutachtenden per Mausklick einfach klont (Mütter unauffällig, Väter allesamt Narzissten). Warum er nicht damals schon vor dem Kadi landete ? Ganz einfach: weil Kadi (Tschuldigung: KadIn) sagte "Mag schon sein, dass du Beweise hast, was für ein Gauner Bachler ist, aber ätschbätsch, ich schau nicht hin!". Fazit: Egon ist nur eine Sumpfblüte, den Sumpf Familienjustiz gibt es aber weiterhin! Solange dort unbedarfte juristische Lehrmädeln halbtagsbeschäftigt ein bisserl herumrichterln dürfen, wird sich da auch nicht wirklich etwas ändern! Wenn Ihr Eure Kinder liebt, schützt sie vor Familienrichter-, Jugendwohlfahrer-, Gutachter- und sonstigen Innen!

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( Kommentare)
am 14.06.2012 10:59

Diese Frage habe ich mir auch gestellt und auch die passende Antwort gefunden: Vielleicht gibt es in Österreich einfach kein vertrauen mehr in die gerichtlich zertifizierten österr. Gutachter? .....und Sigmund Freud ist leider schon verstorben.

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( Kommentare)
am 14.06.2012 13:14

Ich bin sehr froh darüber, dass die Staatsanwaltschaft Linz einen deutschen Gutachter beauftragt hat, und auch nicht irgendeinen, sondern gleich den renommiertesten! Dafür gebührt ihr uneingeschränkte Anerkennung! Meine Kritik gilt vielmehr jenen BezirksrichterInnen, die die Bachler-Gutachten jahrelang als Basis für ihre Entscheidungen herangezogen und sie verteidigt haben, ohne sie verstanden zu haben! Es gab daran auch nichts zu verstehen! Aber selbst wenn: allein um festzustellen, dass Bachler völlig verschiedene Personen aus völlig verschiedenen Verfahren per Mausklick geklont hat, hätte man keinen Top-Wissenschaftler engagieren müssen. Das hätte, Entschuldigung, jede Hausfrau auch gekonnt. Das Problem ist: man WOLLTE nicht sehen, was für einen Dreck der Bachler da zusammengeschrieben hat. Erkennbar wäre es gewesen - und zwar ganz leicht!

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principe (493 Kommentare)
am 13.06.2012 23:15

weil es die "hervorragende" Arbeit von TAF und at.FAM ein wenig aufzeigt. Im tiefer stehenden Fall (siehe Link) war ein TAF - Therapeut die Ursache für den anscheinend doch ungerechtfertigten Kindesentzug durch das Jugendamt Wels. Als die Sache ruchbar wurde, soll er unbestätigten Meldungen zufolge, längere Zeit untergetaucht sein...

http://www.nachrichten.at/oberoesterreich/art4,839847

Die Zahl solcher Fälle ließe siche natürlich beliebig verlängern, würde aber den Rahmen sprengen...

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principe (493 Kommentare)
am 13.06.2012 23:02

.... hab Dir die Antwort ein wenig tiefer "versteckt" - soll ja nicht gleich Jede(r) sehen... ;o)

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( Kommentare)
am 13.06.2012 22:22

Ex-Gerichtsgutachter Dr. Egon Bachler = TAF Therapeutisch Ambulante Familienbetreuung Salzburg Linzergasse 2 = at.FAM Wels Maria Theresien Str. fälschte seine Psychotests, erstellte aus rechtschreibfehlergespickten, unzutreffenden Textbausteinen am Fließband tausende Euro teure Gerichtsgutachten, die das Papier nicht wert waren, auf dem sie gedruckt waren.

Hat die Justiz sich wenigstens füt die Hnkunft durch dichtere Entzertifizierung Bachlers als Gutachter von diesem Scharlatan und Fälscher befreit, so stopfen ihm dir Länder O.Ö. und Sbg. weiterhin jährlich bis zu 6 Mio. Euro in den Gaunerrachen für angebliche "Leistungen" seiner Firma TAF = at.FAM. Das erste wäre mal abgesehen vom zu erwartenden völligen Mangel an Qualität dieser "Dienstleistungen" und den uu befütchtenden ingerechtfertigten Pathologisierungen der Kinder, um irgendwelche dubiosen heilpädagogischen Kindergärten und Sonderschulen zu beschicken, zu überprüfen, ob die abgerechneten Stunden erbracht werden.

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principe (493 Kommentare)
am 14.06.2012 00:48

..könnte nur der Rechnungshof ausüben, in SBG und OÖ werden die Kosten nur honoriert, aber niemals geprüft. Wäre ja auch interessant ob in OÖ die Leistungsempfänger bei den Ämtern auch einen "Vertrag privatrechtlichen Inhaltes" verordnet bekommen. Da hast dann nicht mal als Beteiligter das Recht auf Kostenkontrolle. Wen schützt man also damit???? Die Familien wohl kaum, vielleicht die Ämter - und wer bleibt dann noch übrig??? Rate mal...

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phönix77 (4.968 Kommentare)
am 13.06.2012 15:53

(gutachter u. jugendwohlfahrt usw.)genauso einen sauhaufen u. freunderlwirtschaft wie in der politik !!!

und dies alles geht auf kosten, der ihrer willkür, ausgelieferten menschen, wobei gerechtigkeit nur mehr durch zwang von außerhalb (medien) möglich ist !!!

auch da gehört rigoros aufgeräumt, ohne gnade !!!

lg. at

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( Kommentare)
am 13.06.2012 20:19

soll aufräumen? Du etwa?
Aufräumen kann wiederum nur die Justiz. Und gerade hier prangerst du deren Sauhaufen an.
Also: Kopferl schief legen und ein paar Stunden warten, bis sich zumindest einseitig etwas ansammelt grinsen Vielleicht verstehst du dann dein Posting.

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( Kommentare)
am 13.06.2012 20:31

nur würden diese dann hier auch eine - wenig erbauliche - headline bekommen!!!

das ganze ist ein wespennest, in das sich keiner(?) hineinzustechen getraut?!
der landesrechnungshof wär´ da u.u, auch eine ganz gute adresse ... wenn schon auf den anderen schienen gar nix mehr geht!

p.s. ich stehe nicht an, hier jemanden zu verteidigen ...
aber unterlasse bitte deinen herabwürdigenden umgang ....
das muss ja nicht sein ... und schon gar nicht bei diesem eh schon mehr als traurigem thema!

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( Kommentare)
am 13.06.2012 20:34

bezüglich herabwürdigenden Umgangston. Du solltest mal weiter unten bei Autorin nachlesen; alles nur eine Folge von Ursache und Wirkung.

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Ameise (45.683 Kommentare)
am 13.06.2012 20:43

Ganz abgesehen von diversen persönlichen Kalamitäten"-Gericht und Gerichtsbarkeit,Recht und Gerechtigkeit,Jugend und die"Umgekehrte Wohlfahrt"-da liegt sehr,sehr vieles im argen.
Ich kenns persönlich(und habe als einer der wenigen "gewonnen"-abe frag mich nicht,wie viele Kämpfe ich gegen(Zensuriert)ausgefochten habe...

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( Kommentare)
am 13.06.2012 20:47

Recht haben heißt nicht zwingend auch Recht bekommen.

Diese kleinen Entgleiser zwischen der Autorin und mir, mögen vielleicht Außenstehenden als "Kalamitäten" erscheinen. In Wirklichkeit haben sich ich und Autorin67 sehr gerne. Sie ist mein lieber Schatz und ich Ihr Truchsi-Bärli grinsen

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Ameise (45.683 Kommentare)
am 13.06.2012 21:02

Zwischen zwei Sessel setz ich mich prinzipiell nicht...
grinsen

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( Kommentare)
am 13.06.2012 21:04

du weißt ja: Was sich liebt, das neckt sich grinsen

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Ameise (45.683 Kommentare)
am 13.06.2012 21:24

Es gibt aber auch"Zweckbeziehungen"...

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( Kommentare)
am 14.06.2012 11:00

Zwischen Autorin und mir? ...davon wüsste ich grinsen

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jamei (25.498 Kommentare)
am 13.06.2012 15:19

"frage ich nun auch unseren Landesrat Ackerl ganz provokant - schließt er Verträge, so wie die mit TAF in OÖ wirklich erst nach eingehender Prüfung ab? Ist es ihm egal, wenn er Vertäge mit saloppp ausgedrückt - "nicht sehr vertrauenswürdigen Geschäftsführern" abschließt? Oder ist ihm das völlig egal????"
Mein post auf Deine Frage; vielleicht hab`s ich aber auch falsch verstanden?

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phönix77 (4.968 Kommentare)
am 13.06.2012 13:30

jetzt auf den tisch, wenn es ende 2009 schon diese vorwürfe gegeben hat, das sind drei jahre, wollte man das ganze viell. verjähren lassen,

denn, wenn margreth tews, ob ihrer betreuung des falls nicht stutzig geworden wäre, wäre dieser fall niemals an die öffentlichkeit gelangt (wahrscheinlich gelang dies eh nur mit der hilfe der medien, hätte schon viel früher stattfinden sollen)

denn die richterin der ersten instanz weckt nicht den anschein, dass der justiz, an der aufklärung des falls, wirklich gelegen war und ist,

lg. at

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principe (493 Kommentare)
am 13.06.2012 13:43

Weil sich der Großzampano schon während des Studiums bei Ferialvertretungen beim Jugendamt Salzburg "eingeschleimt" und dort im Amt mächtige Freunde hat, ebenso wie in der Justiz, die versucht hat, ihn von Salzburg aus lange Zeit zu schützen, bis das Strafverfahren nach Linz delegiert wurde. Allein die Erhebungen des LKA - OÖ dauerten 2 Jahre! Und am Beispiel einer Welser Richterin, die auch noch nach bekannt werden des Strafverfahrens an seinen Märchenbüchern fest hielt, erkennt man, warum es so lange gedauert hat. Diese Richterin behauptete, ihn nicht persönlich zu kennen, er sei ihr nur von einer befreundeten Anwältin "empfohlen" worden. Saublöd ist nur die TATSACHE, dass diese RICHTERIN nebenberuflich als SCHRIFTFÜHRERIN beim SOZIALVEREIN WIGWAM in Steyr arbeitet, und der nach Assage der dortigen Geschäftsführung g e l e g e n t l i c h mit TAF zusammen arbeitet.
Na, da ist ja ganz klar, dass man den Geschäftsführer von TAF natürlich nicht kennt ;o))

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principe (493 Kommentare)
am 13.06.2012 13:46

sehr b e m e r k e n s w e r t ist auch, dass gerade diese Richterin in der Standesvertretung der oö. Richterschaft zu diesem Zeitpunkt tätig war.

Nachtigall, ich hör dich trapsen ;o))

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principe (493 Kommentare)
am 13.06.2012 13:56

abschließend möchte ich doch noch anbringen, diese ganzen "Unregelmäßigkeiten" wurden auf dem Rücken und zu Lasten unschuldiger Kinder, die sich nicht mal wehren konnten, ausgetragen.

Diese Schäden sind irreversibel und auch mit Schadensersatz nie wieder gut zu machen!!!! Von den Vätern, die dem Emanzensystem "Jugendwohlfahrt" geopfert wurden, will ich gar nicht reden. Das ist ein umfassender Skandal, der in der 2. Republik seinesgleichen sucht, davon sind Hoheitsverwaltung, Justiz und Jugendwohlfahrt betroffen.....

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airbase (852 Kommentare)
am 13.06.2012 21:11

wieder mal. gedeckt durch Övp schleimlinge

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Ameise (45.683 Kommentare)
am 13.06.2012 21:27

Womit wir wieder mal bei den"tollen"Sozialvereinen wären.
"Unvereinbarkeit"gilt ja nur"für andere"...

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principe (493 Kommentare)
am 14.06.2012 00:42

Was ist das?? Der Copy-Egon ist GF bei TAF, Chef des Controllings bei TAF, ist Supervisor bei TAF, Chefaquisiteur bei TAF, Berater von Jugendämtern für Fragen von Obsorge und Umgangsrecht, hat eine Praxis in Traunstein und eine weitere, offensichtlich Briefkastenfirma dort, sitzt in der at.FAM, war ger. zert. SV, und darum ist er auch bekannt als der Mann mit den vielen Hütchen, bei Bedarf neuer Hut - und nichts ist mehr unvereinbar..

Trotz seiner Multifunktionen fühlte er sich in gerichtlichen Verfahren niemals als befangen!! Kennst Dich jetzt aus?? ;o)

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tabatha (2.926 Kommentare)
am 13.06.2012 16:55

Kannst mir bitte die Anfangsbuchstaben der Richterin nennen, ich hab da nämlich so einen Verdacht! (Weisst ja, ich war 30 Jahre im Justizbereich in Linz tätig).

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phönix77 (4.968 Kommentare)
am 13.06.2012 17:03

ich weiß das auch nur aus dem letzten absatz des vollständigen artikels, ich glaube principe wär da der richtige ansprechspartner für dich, viell. kommt er ja wieder zurück ins forum ???

lg. at

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principe (493 Kommentare)
am 13.06.2012 22:48

http://www.wigwam.at/index.php?id=58

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( Kommentare)
am 13.06.2012 20:53

R.F. ?

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tabatha (2.926 Kommentare)
am 13.06.2012 21:22

Wels? Linz?

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( Kommentare)
am 14.06.2012 11:01

Berlin, Volksgerichtshof, Roland Freisler grinsen
...ist mir wegen der im Bericht geschilderten "Objektivität" eingefallen.

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( Kommentare)
am 13.06.2012 22:24

B. Wels

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jamei (25.498 Kommentare)
am 13.06.2012 13:01

"Die Richterin untersagte Fragen zu den mutmaßlich gefälschten Psychotest-Ergebnissen und verteidigte das Gutachten."...
sagt mehr als 1000 Worte !!!!!

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( Kommentare)
am 13.06.2012 13:12

erst bezirksgericht obernberg a.i. und dann nach dessen zusperren, bezirksgericht ried i.i. ...
eine inkompetete und "gesetzesverachtende" richterschaft ohnegleichen ...
können von den betroffenen ruhig in den gleichen topf wie der "feine herr gutachter" geworfen werden!

wie soll ein staatsbürger da noch einen funken vertrauen in die justiz dieses landes haben können???

wer solche "vorgänge" nicht selber hat, könnte annehmen, da reimt sich einer was zusammen ...

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( Kommentare)
am 13.06.2012 14:25

die emotionen sind sofort wieder da ... (ein horror ist das!)
wie nennt das der fachmann dann???

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principe (493 Kommentare)
am 13.06.2012 15:10

ERLEBNISFUNDIERT !!

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principe (493 Kommentare)
am 13.06.2012 15:17

und sehr, sehr schmerzhaft, weil man am liebsten drein schlagen möchte, sich aber seiner guten Erziehung erinnert und an die Strafandrohung denkt.... Diese Mischung aus Inkompetenz, Präpotenz und Dummheit, der man ad hoc ohnmächtig gegenüber steht ist dafür geeignet, bei schwachem Charakter, auszurasten. Das tun dann mitunter die so schwofel "behandelten" Kinder, und dann zeigen diese Gfraster noch mit ihren schmutzigen Fingern auf sie und stecken sie in die "Sonderpädagogik"!!!

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( Kommentare)
am 13.06.2012 15:32

und gesetzesbeugend ist dieser - behördliche(!!!) - irrsinn!

danke für deine ausführliche erläuterungen.
besten gruß

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( Kommentare)
am 13.06.2012 20:32

Auch bei Sachverständigengutachten gilt der Grundsatz der freien Beweiswürdigung. Meiner Erfahrung nach, müsste man vielen Richtern hier wieder die ZPO vortragen. So kann es passieren, das sogenannte Sachverständige alleine durch das Attribut "gerichtlich beeidet" völlige Narrenfreiheit genießen und jeden Blödsinn schreiben.
Das Problem ist, dass die Anfechtung des gerichtl. SV-Gutachtens wiederum durch ein anderes, privates Gutachten widerlegt werden müsste. Das hakt an zwei Dingen:
1.) das kostet teuer Geld,
2.) kaum ein Richter wird "seinen" Gutachter widerlegen und
3.) der Prozess geht damit zu Gunsten des Gerichtssachverständigen aus und der im Streit Unterliegende zahlt die Zeche!

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tabatha (2.926 Kommentare)
am 13.06.2012 20:42

Zur Info: Die Sachverständigen heißen seit Jahren nicht mehr "gerichtlich beeidet" sondern "gerichtlich zertifiziert". (Tabatha gscheitlt)

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( Kommentare)
am 13.06.2012 20:51

einigen wir uns auf den umgangssprachlichen Terminus...

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tabatha (2.926 Kommentare)
am 13.06.2012 21:21

Mir ist es gleich. Ich weiß so oder so von wem die Rede ist.

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( Kommentare)
am 21.02.2013 11:56

Es gibt nur wenige SV die regelmäßig für Gerichte tätig sind. Etwa 10% der rd 7000 Mitglieder des Verbandes. Für diese wenigen, werden die übrigen SV vor den Kopf gestoßen, die sind nur Beitragszahler. Der Verband scheut weder vor Rechtsbeugung zurück, noch vor Repressionen, um die Einzelinteressen diverser SV zu schützen. Da ist es sogar völlig wurscht, wenn ein SV AUSSERHALB seines eingetragenen Fachgebietes Gutachten "produziert". Die Justiz funktioniert im Großen und Ganzen akzeptabel, aber es gibt einige Seilschaften, die bloß an Macht und Einfluss interessiert sind und nicht an Objektivität. Von dort kommen auch die Töne, dass Bachler ein exzellenter Experte sei. Wie soll´n das die Richterin beurteilen können, die den Gutachter gerade deshalb holt, weil sie selber auf dem konkreten Gebiet keine Fachkenntnis hat? Die Überprüfung der Qualität eines Gutachten(r)s ist nur durch ein weiteres Gutachten möglich!

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principe (493 Kommentare)
am 13.06.2012 12:35

von ungeheurer Tragweite. Nicht nur, dass jeder Obsorgefall in dem der Gutachter seine Märchenbbücher hinterlegt hat, nun neu aufgerollt werden muss, darf man auch nicht vergessen, welche Organisation dahinter steht. TAF ist in Salzburg systemisch in die Kindeswohlfahrt eingebunden und betreibt dort wie auch in Oberösterreich eine Ges.m.b.H. die ständig von den Jugendämtern für Betreuungen von Kindern und Familien Aufträge lukriert. Diese Aufträge werden von Personen erledigt, die meist keine entsprechende fachliche Qualifikation mit bringen und beim Ex - Gutachter und Geschäftsführer von TAF unter "Supervison" stehen. Das bedeutet, dieser Mensch hat auch dafür die Verantwortung. Da pumpen die Ämter jährlich Millionenbeträge rein die unkontrollierbar sind und anscheinend von der öffentlichen Hand auch nicht kontrolliert werden. Beim Hintergrund des Gutachterskandals auch nicht gerade vertrauenserweckend, würden Sie mit so einem Mann Geschäfte machen??

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principe (493 Kommentare)
am 13.06.2012 12:46

Die Ämter beauftragen TAF für Problemkinder und Familien mit einer "ambulanten Familienhilfe" - dazu gibt es einen offiziellen Teil der per Bescheid ergeht und die Kosten regelt. Gleichzeitig müssen aber die, die eine Leistung erhalten, einen privatrechtlichen Vertrag abschließen für den sie dann von den Ämtern belastet werden. Das bedeutet, dass in diesem schwammigen Konstrukt hoheitlich den Familien Verträge privatrechtlichen Inhaltes auf´s Auge gedrückt werden und TAF dann offensichtlich doppelt die Hand aufhält. Und wer dann von den Ämtern wissen will, was die Betreuung tatsächlich gekostet hat, erfährt lapidar - da liegt ein privatrechtlicher Vertrag zu Grunde, wir dürfen keine Auskunft geben. Damit ist nicht nur die Vorgangsweise rechtlich höchst bedenklich, die öffentliche Hand setzt sich damit auch dem Vorwurf aus, ohne jegliche Kontrolle die Gelder für TAF fleißen zu lassen. Ich frage nun - vertrauenserweckend???

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principe (493 Kommentare)
am 13.06.2012 13:00

Der "Multifunktionär" ist Geschäftsführer von TAF, war Gutachter der allein im österreichischen Raum sprachliche und fachliche Entgleisungen in Form von über 60 Gutachten pro Jahr ablieferte - mit "copy & paste" ging das ja leicht. Gleichzeitig betreibt er in Traunstein eine Praxis als Psychologe, organisiert und hält Seminare für TAF und soll gleichzeitig seinen Aufgaben als "Supervisor" nachkommen. Für ein einziges Gutachten, wenn man es halbwegs ordentlich macht, braucht man 2 Wochen. Wie macht das der Mann, wenn der Tag nur 24 Stunden und das Jahr nur 52 Wochen hat??
Da werden jetzt wohl Einige ins Grübeln kommen. Und bei dem geschilderten Hintergrund frage ich nun auch unseren Landesrat Ackerl ganz provokant - schließt er Verträge, so wie die mit TAF in OÖ wirklich erst nach eingehender Prüfung ab? Ist es ihm egal, wenn er Vertäge mit saloppp ausgedrückt - "nicht sehr vertrauenswürdigen Geschäftsführern" abschließt? Oder ist ihm das völlig egal????

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jamei (25.498 Kommentare)
am 13.06.2012 14:08

Was will man von einem alten Parteibonzen – eventuell sind seine Kinder oder
Enkelkinder in diesem Dunstkreis beschäftigt und die brauchen halt auch einen guten und SICHEREN Job. Es gilt natürlich wie immer die „ USV“
mfg

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principe (493 Kommentare)
am 13.06.2012 15:06

tunica prorior pallio - und wenn es so wäre - trifft es halt immer wieder auf Politiker zu.

Und mit der Unschuldsvermutung tu ich mir hinsichtlich aller Beteiligten privat sehr schwer, nachdem ich den "Herrn SV" auch auf der gegenüberliegenden Bank zwecks Erörterung seiner sprachlichen Entgleisungen und Auflösungserscheinungen in meinem ganz persönlichen Märchenbuch bei Gericht ertragen musste. Mein Richter war halt so gscheit, nicht auf das Märchenbuch rein zu fallen, trotzdem wurde meinem Sohn massiv geschadet, weil es ja auch um die Obsorge ging und diese geteilt blieb.

Mein Antrieb, den Inhalten dieser Elaborate näher auf den Grund zu gehen, wurde dadurch übermächtig.

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