Wettbewerbshüter nehmen voestalpine ins Visier
LINZ. Wettbewerbshüter haben nach Stahlfirmen in Deutschland nun auch die oberösterreichische voestalpine unter die Lupe genommen.
Wegen des Verdachts auf illegale Preisabsprachen bei Grobblechen habe die Wiener Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) auf Ersuchen des Bonner Kartellamtes am Dienstag gemeinsam mit dem Landeskriminalamt Geschäftsräume in Linz durchsucht, bestätigte die Behörde heute, Mittwoch.
Die Ermittlungen stünden im Zusammenhang mit den Durchsuchungen, die das deutsche Bundeskartellamt am 22., 23. und 24. August im Bereich Flachstahl bei insgesamt sieben Unternehmen sowie drei Privatwohnungen durchgeführt hat. Namen nannte das Kartellamt nicht. Der deutsche Salzgitter-Konzern und der weltgrößte Stahlhersteller ArcelorMittal hatten auf Nachfrage aber eingeräumt, von den Untersuchungen betroffen zu sein.
Das Kartellamt hat seit längerem die Stahlunternehmen im Visier. Seit Ende 2015 läuft ein Verfahren im Bereich Edelstahlproduktion und -vertrieb. Im Sommer vergangenen Jahres wurden sechs Firmen im Einkauf von Stahl durch die Automobil- und Automobilzulieferindustrie durchsucht. Im Juni 2017 durchleuchtete die Behörde drei Autozulieferer aus der Schmiedebranche.
Durchsuchungsbeschlüsse setzen einen Anfangsverdacht für einen Kartellrechtsverstoß voraus, bis zum Abschluss des Verfahrens gilt aber die Unschuldsvermutung. Bestätigt sich der Verdacht der Wettbewerbshüter, können sie mit empfindlichen Geldstrafen reagieren. Theoretisch kann das Kartellamt Firmen mit bis zu zehn Prozent ihres Jahresumsatzes belangen - in der Praxis schöpft die Behörde diesen Rahmen aber nicht aus. Die voestalpine erzielte im abgelaufenen Geschäftsjahr 2016/17 einen Konzernumsatz von 11,3 Mrd. Euro.
Die konkrete Höhe des Bußgeldes ist abhängig von der Schwere und der Dauer der Tat. Rekordbußgelder in einer Höhe von mehr als 700 Mio. Euro verhängte die Behörde etwa 2003 gegen die Mitglieder eines Zement-Kartells. Gerichte reduzierten die Strafsumme später aber deutlich auf rund 400 Mio. Euro.
Ein Vergleich - OT:
Vor vielen Jahren wurden in Linz noch Transformatoren gebaut. Der Kern eines Transformators besteht aus Eisenblech - aus solchen Blechen wird der Kern zusammengefügt.
Das beste Blech produzierte die VOEST, es war exakt nach den Angaben gewalzt. Der Trafo-Hersteller kaufte nie das Blech von der VOEST - es war zu teuer. So wurde oft das Blech vom Bestbieter (nach dem Preis) eingekauft. Da konnte es schon mal passieren, dass der Trafo-Kern nicht gepasst hat, weil das Blech zu dick gewesen ist.
Das Blech wird da wohl gleich gewesen sein aber der Lack oder das feine Papier drauf nicht.
Rätsel ich mal si.
@jago: Und ich rätsel mal, dass Du dich bei Trafos bzw. der Anwendung von "Trafoblechen" nicht recht auskennst.
Ein Trafokern ist ferromagnetisch, damit die magnetischen Eigenschaften der gesamten Anlage möglichst optimal werden. Dafür sind die elektrmagnetische Kenngrößen des "Elektrobandes" wesentlich, es gibt viele verschiedene Güten in verschiedenen Dicken (Wirbelstromverluste) mit verschiedenen Lack-Arten und -Dicken oben (mehr oder weniger hitzebeständig...).
So ein "Blech" hat viele Eigenschaften zu erfüllen und das richtige richtig herzustellen, ist nicht leicht...
Die Trafos könnten mit deinem Wissen aus einem Guss, als Klotz gefertigt werden
Sie werden nicht aus mechanischen Gründen als isolierte Bleche gefertigt sondern um jeden Wirbelstrom zu vermeiden. Das habe ich schon als Schulbub vor der HTL gewusst.
Für HF reicht die Blechmethode nicht mehr, dafür gibts Ferritpulver in Keramik.
@jago: Mit Verlaub, nur weil Du meine postings nicht sinnerfassend lesen kannst, brauchst Du mir kein Unwissen vorwerfen.
Das Stichwort "Dicken" (Wirbelströme) sagt genau aus, dass die Wirbelströme durch geringe Blechdicke klein gehalten werden sollen.
Das "als Klotz" mir zu unterstellen ist also völliger Unsinn. Auch habe ich nirgends behauptet, die Bleche würden aus mechanischen Gründen isoliert gefertigt. Du saugst Dir da etwas aus den Fingern. Natürlich werden sie aus elektromagnetischen Gründen (Wirbelströme) isoliert.
Erst lesen, dann verstehen, dann anderen etwas unterstellen wäre besser.
Also gut, dann habe ich halt das Isolieren mit Papier oder Lack für eine nachträgliche Angelegenheit außerhalb der Blechwalzerei der VÖEST angenommen.
Du hingegen für eine Wurschtigkeit
Mir ist es leider auch passiert, dass ich das gleiche 0,3mm-Blech mit verschiedenen Lackdicken geliefert bekommen habe. Irgendwann habe ich SM-Kerne fertig gewickelt und geschnitten gekauft und basta.
Diese Kartellklagen sehe ich überhaupt nicht ein. Wenn ein Kunde ein hochwertiges Produkt kaufen will, muss er den Preis bezahlen, den der Anbieter verlangt. Oder es ist ihm zu teuer, dann möge er anderswo kaufen!
Wer das Blech billig kaufen will, der möge in der Ukraine oder in Polen einkaufen, dort ist es billiger. Das Gleiche gilt auch für Eisenbahn-Schienen und Weichen. Diese Sachen werden dort auch erzeugt.
Ich sehe die Kartellgerichte als Heuchler
Sie repräsentieren ein Staats- oder Unionsgebiet, das sich mit Zöllen gegen andere Staatsgebiete abschottet.
Das ist 1:1 der selbe Kartellgedanke.
Kann die deutsche Behörde auch Strafen verhängen gegen Unternehmen im Land der gesetzlich vorgeschriebenen Gier und Übervorteilung?