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VfGH lässt Plech mit Antrag gegen Buwog-Richterin abblitzen

Von nachrichten.at/apa, 13. Oktober 2017, 10:11 Uhr
Ernst Karl Plech
Immobilienmakler Ernst Karl Plech Bild: (APA)

WIEN. Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat einen Antrag des Buwog-Angeklagten Ernst Karl Plech im Zusammenhang mit der Richter-Zuständigkeit für den kommenden Buwog-Prozess zurückgewiesen.

Damit bleibt Marion Hohenecker Richterin in dem Strafverfahren, in dem auch Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser im Zusammenhang mit der Privatisierung der Bundeswohnungen angeklagt ist.

Dem Antragsteller fehle mangels Vorliegen einer in erster Instanz entschiedenen Rechtssache die Legitimation für den Parteiantrag, heißt es in der Mitteilung des VfGH am Freitag. Der Verteidiger von Plech hatte gegen einen ablehnenden Beschluss der Vorsitzenden des Schöffensenats, Hohenecker, über eine gebührenfreie Aktenabschrift Beschwerde erhoben.

Video: Der BUWOG-Prozess gegen Karl-Heinz Grasser und 14 weitere Angeklagte kann starten. Am Freitag hat der Verfassungsgerichtshof die letzte noch offene Beschwerde rund um das Monsterverfahren abgewiesen. Nun kann das Landesgericht Wien einen Termin für den Prozess festlegen

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2  Kommentare
2  Kommentare
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Puccini (9.519 Kommentare)
am 13.10.2017 15:22

Der KHG ist ja fast so fesch wie das türkise Bubi.
Der wird sicher auch ein perfekter Schwiegersohn .. grinsen

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jago (57.723 Kommentare)
am 13.10.2017 12:46

prowiernmas hoit

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