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VKI gewinnt rechtskräftig gegen kitzVenture

Von OÖN, 17. Mai 2018, 00:04 Uhr

WIEN. Die Tiroler Anlagefirma kitzVenture darf nicht mehr damit werben, dass die von ihr angebotene Möglichkeit zur Geldanlage ein "ausgewogenes Chancen-Risiko-Verhältnis" habe und dass es "planbare" Zinsenzahlungen gebe.

Das habe das Oberlandesgericht Innsbruck nun rechtskräftig entschieden, wie gestern der Verein für Konsumenteninformation (VKI) mitteilte.

kitzVenture bot Kleinanlegern bereits Investitionsmöglichkeiten ab 250 Euro an und stellte das damit verbundene Anlegerrisiko als "überschaubar" dar, obwohl es jenem eines Gesellschafters gleichkomme oder es sogar übersteige, so der VKI. Ebenso unzulässig sei die Werbung mit der Aussage "berechenbar – 9,75 Prozent Zinsen p. a. (fest vereinbarte Verzinsung von 9,75 Prozent p. a.)", denn die angebotene Veranlagung bestehe tatsächlich in der Einräumung von qualifiziert nachrangigen Darlehen, deren Rückzahlung für die Anleger nicht planbar sei.

"Das Verfahren ist endlich abgeschlossen. Hätten Anleger in Kenntnis der wahren Sachlage diesen Vertrag gar nicht abgeschlossen und wurden sie durch diese Werbung in die Irre geführt, kommt eine Irrtumsanfechtung des Vertrages in Betracht", sagt Beate Gelbmann vom VKI.

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