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Wer bekommt wie viel Unterstützung? Die Fakten zur Mindestsicherung

06. Februar 2016, 00:05 Uhr
Wer bekommt wie viel Unterstützung? Die Fakten zur Mindestsicherung
Wer Mindestsicherung bezieht, muss auch Arbeit suchen. Bild: Weihbold

LINZ/WIEN. Nur wer kein Vermögen hat, hat Anspruch – Bei Arbeitsunwilligkeit gibt es weniger Geld.

2010 wurde die "bedarfsorientierte Mindestsicherung" eingeführt, nun ist sie zum politischen Spielball geworden: ÖVP und FPÖ fordern bundesweit eine "Deckelung" und verschärfte Sanktionen bei Ablehnung von Arbeit. In Oberösterreich ist ein Gesetz zur Kürzung der Mindestsicherung für Asylberechtigte in Ausarbeitung. Wie sind die Voraussetzungen tatsächlich, Mindestsicherung zu bekommen? Und in welcher Höhe? Ein Überblick.

Wer kann Mindestsicherung beziehen?

Anspruch hat laut Gesetz grundsätzlich, wer "keine ausreichende finanzielle Absicherung durch andere Mittel" hat. Der Bezug ist an das Recht auf dauernden Aufenthalt in Österreich geknüpft. Ob damit Asylwerber mit befristetem Aufenthaltsrecht herausfallen, ist noch nicht ausjudiziert.

Wie hoch ist die Mindestsicherung?

Das ist in den Bundesländern unterschiedlich, weil die Mindestsicherung die ebenfalls in den Ländern unterschiedlich geregelte Sozialhilfe ersetzt hat. Bundesweit sind Mindeststandards vorgeschrieben: für Alleinstehende 837,76 Euro monatlich, für Lebensgemeinschaften 1256,64 Euro und pro Kind 150,80 Euro monatlich. Die Länder können darübergehen, dürfen die Mindeststandards aber nicht unterschreiten ("Verschlechterungsverbot").

Gibt es Urlaubs- und Weihnachtsgeld?

Nein. Die Auszahlung ist zwölfmal jährlich.

Zahlt Oberösterreich mehr?

Ja. Hier beträgt der Satz für Alleinstehende 914 Euro. Für eine zweite erwachsene Person im Haushalt beträgt er 677,30 Euro. Für Kinder im Haushalt gibt es je 210,30 Euro bis zum dritten Kind, ab dem vierten Kind 184 Euro.

Wird die Mindestsicherung immer in dieser Höhe ausbezahlt?

Nein. Es handelt sich um Höchstwerte, wenn kein anderes Einkommen vorhanden ist. Bei niedrigeren Einkommen wird die Differenz bezahlt. In Oberösterreich war dies im Vorjahr bei rund 60 Prozent der Bezieher der Fall.

Werden Unterhaltszahlungen und Familienbeihilfe abgezogen?

Unterhalt ja, Familienbeihilfe nein, Pflegegeld ebenfalls nein. Ein Beispiel: Eine Alleinerzieherin mit zwei Kindern hat ein eigenes Einkommen von 600 Euro. Vom Vater der Kinder bekommt sie monatlich 400 Euro Unterhalt. Ohne Einkommen und Unterhalt hätte sie Anspruch auf 1334,60 Euro (914 Euro für alleinstehende Erwachsene, für jedes Kind 210,30 Euro). Die Mindestsicherung, die sie ausbezahlt bekommt, beträgt daher 334,60 Euro, da sie 1000 Euro an Einkommen und Unterhalt bezieht.

Ist die Mindestsicherung ein "arbeitsloses Einkommen"?

Wer arbeitsfähig ist, muss eine "zumutbare" angebotene Arbeit annehmen. Es gibt aber Ausnahmen: etwa bei Betreuungspflicht von Kindern unter drei Jahren, wenn es keine geeignete Betreuungsmöglichkeit (zum Beispiel Krabbelstube) gibt und Betroffene deshalb keiner Beschäftigung nachgehen können; oder wenn pflegebedürftige Angehörige ab Pflegestufe drei "überwiegend" betreut werden; wenn man in einer Ausbildung ist, die vor dem 18. Lebensjahr begonnen wurde (gilt nicht für ein Studium); oder wenn das Regelpensionsalter (Männer 65, Frauen 60) erreicht ist.

Gibt es Sanktionen bei Arbeitsunwilligkeit?

Ja, die gibt es: Wird eine zumutbare Arbeit nicht angenommen, kann die Leistung bis zur Hälfte, in Ausnahmefällen auch ganz gestrichen werden. Das liegt im Ermessen der Behörde. Die Intentionen der ÖVP gehen dahin, aus der "Kann-" eine "Muss"-Bestimmung zu machen.

Kann man Mindestsicherung beziehen und Vermögen haben?

Nur kleine Ersparnisse: Es gibt einen Freibetrag von 4188,79 Euro. Grundsätzlich muss alles, was darüber hinausgeht, verbraucht sein. Also müsste eine Eigentumswohnung oder das Auto verkauft werden, bevor Mindestsicherung gewährt wird. Ausnahmen gibt es aber auch hier: Beim Auto dann, wenn es "berufs- oder behindertenbedingt oder mangels entsprechender Infrastruktur benötigt wird". Beim Haus oder bei einer Eigentumswohnung kann sich die öffentliche Hand – Auszahler sind die Sozialhilfeverbände – den Zugriff über das Grundbuch sichern. Dient es dem "eigenen Wohnbedürfnis", gibt es eine Schonfrist von sechs Monaten.

Die ÖVP fordert eine Obergrenze von 1500 Euro monatlich für Familien. Begründung: Viele bekämen eine Mindestsicherung von deutlich mehr als 2000 Euro. Gibt es diese Fälle?

Ja, die gibt es. Beispiel: Eine Familie mit drei Kindern kann in Oberösterreich eine Mindestsicherung bis 2188,80 Euro bekommen, dazu die Familienbeihilfe. Bei jedem weiteren Kind erhöht sich die Mindestsicherung um 184 Euro. Voraussetzung ist, dass es kein anderes Einkommen gibt.

Wie viel würde eine Deckelung auf 1500 Euro dem Staat sparen?

Laut Sozialministerium gab es in Österreich im Jahr 2014 15.289 Haushalte mit zumindest zwei Kindern, die Mindestsicherung bezogen, 74 Prozent davon müssten Verluste hinnehmen. Der Staat würde sich nach diesen Berechnungen 47 Millionen Euro jährlich sparen. Insgesamt lagen die Ausgaben für die Mindestsicherung 2014 bei 673 Millionen Euro. Eine Statistik, die zwischen In- und Ausländern unterscheidet, gibt es nicht.

ÖVP und FPÖ wollen in Oberösterreich die Mindestsicherung für Asylberechtigte auf das Niveau der Grundversorgung für Asylwerber (320 Euro) kürzen. Ist das rechtlich möglich?

SPÖ und Grüne sagen nein. Der Gesetzestext liegt noch nicht vor. Deshalb können das auch Verfassungsrechtsexperten noch nicht beurteilen.

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52  Kommentare
52  Kommentare
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barzahler (7.595 Kommentare)
am 12.02.2016 19:33

Ganz nebenbei: Wann werden die vor nicht allzu langer Zeit verdoppelten Parteienförderungen der Bugdetlage angepasst?
Von der längst fälligen Kontrolle der Parteikassen durch den Rechnungshof ganz zu schweigen. Dei Partei der Staatsbürger drängt dringend auf Umsetzung!

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eduard36 (802 Kommentare)
am 08.02.2016 11:09

Bei einer direkten demokratie wie in der schweiz wäre das nicht möglich

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Banker10 (300 Kommentare)
am 08.02.2016 07:48

Wieso arbeiten in der Gastronomie so viele (tüchtige) Mitarbeiter aus dem ehemaligen Osten? Gibt es keine Mindestsicherungsbezieher, die diese Arbeit machen wollen?
Kunden erzählen, Hilfskräfte melden sich. Aber Interesse an Arbeit haben sie nur, wenn es "schwarz" geht. Also Mindestsicherung/Arbeitslosenunterstützung und ein bisschen Schwarzarbeit. Wer es nicht glaubt, bitte ein Inserat aufgeben und eine Reiniugnskraft suchen und selber die Anrufe testen.

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ziegenpeter (1.093 Kommentare)
am 08.02.2016 07:57

Genau jene Erfahrung durfte ich kürzlich auch machen: per Inserat Reinigungskraft gesucht, jede Menge Anrufe. Auf die Info hin, dass man bei diesem Job angemeldet wird, schwand das Interesse bei 95%.

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eduard36 (802 Kommentare)
am 08.02.2016 11:10

Die spö wien ist ein musterbeispiel für eine versagerpartei

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( Kommentare)
am 07.02.2016 23:05

Die Wiener Sozialstadträtin Sonja Wehsely hat gerade im TV die Mindestsicherung wortgewaltig verteidigt, sie konnte allerdings nicht sagen, wer das alles finanzieren soll.

So treibt diese Multiverdienerin immer mehr Wähler in die Arme der FPÖ.

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Zaungast_17 (26.399 Kommentare)
am 07.02.2016 23:12

mit dieser Dummheit gehts auch ganz leicht ...

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jakobhollnstein (6.792 Kommentare)
am 07.02.2016 23:53

Die Österreicher wählen schon dann FPÖ,
wenn ein Ausländer ein Skirennen gewinnt.

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ziegenpeter (1.093 Kommentare)
am 08.02.2016 08:00

Quelle?

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strasi (4.410 Kommentare)
am 06.02.2016 22:15

Sicherlich gibt es einen gewissen Prozentsatz von Leute,
die sich mit der Mindestsicherung in die faule #Hängematte
legen.
Aber wie überall sind auch Personen, um nicht zu verhungern,
auf diese Sozialhilfe und ohne jede andere Erwerbsmöglichkeit
darauf angewiesen. Verallgemeinerungstendenzen helfen hier nicht
weiter, jedoch sind gezielte Maßnahmen, die den Missbrauch
eindämmen, notwendig.
Eines darf jedenfalls nicht sein, dass Bezieher staatlichen
Hilfe mehr Einkommen haben als Menschen, die ein solches bei
Vollarbeitszeit nicht erreichen können.
Deckelung vor allem in der Form vorstellbar, dass man die
Qualifikation der beziehenden Person bei einem adäquaten Job
in Relation stellt.

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victorhugo (454 Kommentare)
am 06.02.2016 19:54

Ich kenne eine Flüchtlingsfamilie, deren 4. Kind unterwegs ist und die die oben beschriebenen Summen erhalten, also Mindestsicherung für ein Ehepaar, Mindestsicherung für die drei Kinder und die Familienbeihilfe. Die Mietkosten sind minimal, weil sie in einer der Pfarre gehörigen Wohnung untergebracht sind. Der 29-jährige Familienvater hätte große finanzielle Nachteile, wenn er in einem Niedriglohnsektor Arbeit annehmen würde. Niemals käme die Familie auf ein Nettoeinkommen von zweieinhalbtausend Euro.
Das ist nicht die Schuld der Flüchtlinge, sondern eindeutig die der Politik. Und eine unglaubliche Schlechterstellung arbeitender, unschuldig in Not gekommener und pensionierter Österreicher.

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Puccini (9.519 Kommentare)
am 06.02.2016 22:41

Victor Hugo hat uA auch den Roman: "Der Glöckner von Notre-Dame" geschrieben.
Der liest sich wesentlich angenehmer als dein Geschreibsel.

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TheRealist (856 Kommentare)
am 06.02.2016 18:00

Angeblich sind 35% derjenigen, die 900,-- mtl im Monat beziehen, netto, - und dafür NICHTS tun müssen unter 18 Jahre alt (!!??)
WENN DAS STIMMT, dann frage ich mich wirklich, warum ich jemals arbeiten ging (gehe)

Das ist sicher eine Lüge, oder??
Kennt sich da jemand ein wenig aus?
Kann das stimmen?

TheRealist

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ziegenpeter (1.093 Kommentare)
am 07.02.2016 11:15

Die vor x Jahren beschlossene Ausbildungsverpflichtung soll ja nun in Bälde Realität werden. Damit wäre ja dann endlich mal Schluss mit umherlingernden und arbeitsscheuen Jugendlichen. Bis die dann 18 oder 19 sind, wird zumindest einigen der Knop aufgegangen sein.

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linzerleser (3.623 Kommentare)
am 06.02.2016 17:36

an alle armen Griechen!
Kommt bitte alle sofort nach Österreich hier bekommt Ihr jeder sofort fast 1000 Euro.

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schwejk (504 Kommentare)
am 06.02.2016 17:27

"Ja. Hier beträgt der Satz für Alleinstehende 914 Euro. Für eine zweite erwachsene Person im Haushalt beträgt er 677,30 Euro. Für Kinder im Haushalt gibt es je 210,30 Euro bis zum dritten Kind, ab dem vierten Kind 184 Euro."

Das machtt bei einer Ein-Kind-Familie 1801,60 plus Kinderbeihilfe 175 = 1976. Wer soll da noch arbeiten gehen?

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Superheld (13.118 Kommentare)
am 06.02.2016 18:47

Sehe ich ähnlich.

2 Tausender netto muss ein Alleinverdiener erst mal nach Hause bringen.

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chloe (605 Kommentare)
am 07.02.2016 01:14

Da kommt dann noch Wohnungsbeihilfe, Befreiung von ORF, Medikamentenbefreiung und Kinderbeihilfe (Familienbeihilfe) Aktivpass usw.

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zweitaccount (4.217 Kommentare)
am 06.02.2016 17:22

Reformbedarf sehe ich bei der Anrechnung des (zu geringen) Verdienstes:

derzeit wird vom Anspruch auf Unterstützung das gesamte Einkommen abgezogen - es ist letztlich egal, die Arbeitsstelle zu verlieren, oder so zum Bewerbungsgespräch/Schnuppern zu erscheinen, dass man nicht genommen wird.

Das erzielte Einkommen sollte nur zur Hälfte bei der Mindestsicherung abgezogen werden, dann zahlt sich für die Empfänger jeder Zuverdienst aus. Bei 500 € Verdienst würde die Mindestsicherung nur um 250 € gekürzt.

Dann hätte man einen Leistungsanreiz. Wenn man das ganze durchrechnet und 'Aufwandsneutral' gestaltet, dann würde da und dort auch ein Leistungsdruck entstehen, vielleicht doch eine Arbeit in Kauf zu nehmen.

Dann brauchen wir nur noch innovative Köpfe, die Neues schaffen und dafür viele Arbeitskräfte benötigen.

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Realist2 (368 Kommentare)
am 06.02.2016 20:19

Das ist der richtige Ansatz. Ohne Leistungsanreiz wird das nicht funktionieren und finanzierbar ist das bestehende System auf Dauer ohnehin nicht. Leistungsanreiz und an Leistungen gekoppelte Gegenleistungen sind unabdingbar.

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TheRealist (856 Kommentare)
am 06.02.2016 16:54

Mindestsicherung:
Solange erwachsene Personen, die nicht einmal wissen, wie man Österreich schreibt, mehr im Monat erhalten, als meine Oma, die 7 Kinder groß zog (ich bin ein Enkerl) und ihr Leben Lang Teilzeit offiziell gemeldet war, wird sich nichts an der Situation ändern.

Patriotismus: Wird als rechtsradikal abgestempelt. - sehr toll! Den haben nämlich die Flüchtlinge immer noch gegenüber ihrem Land aus dem sie flüchten!!!!

Jeder 3,5te in Österreich der im Monat 900,-- netto bezieht und nichts für Bahn-Strassenbahn udgl bezahlt, ist UNTER 19 JAHREN ! von den Mindestbeziehern.

Mir wird erst jetzt klar, warum mein Bekannter täglich mit seinem Sohn streitet (er sagt, ich will keine Lehre machen!!!!!! 16 Jahre ... Ich bekomme "so" viel mehr..!)

TheRealist

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jesus2000 (616 Kommentare)
am 06.02.2016 14:36

Nicht zu vergessen, dass man dann auch noch Rezept und GIS Gebuehr befreit ist. Wohnungsbeihilfe und Heizkostenzuschuss bekommt.

Mich wuerde interessieren wieviel das dann unterm Strich ausmacht?

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esreichtmirjetzt (5.097 Kommentare)
am 06.02.2016 18:28

nicht alle bekommen den HEIZKOSTENZUSCHUSS!!!

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Superheld (13.118 Kommentare)
am 06.02.2016 18:51

Dafür bekommen ihn viele mehrfach: von der Gemeinde, vom Bundesland und vom Bund, und möglicherweise noch von NGOs.

(Das Argument, es bekommen ja nicht alle, erinnert mich an der Freitagsköpfungen, die ohnehin nicht jede Woche stattfinden...)

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esreichtmirjetzt (5.097 Kommentare)
am 06.02.2016 21:43

wenn du so einn vergleich brauchst!!

TUST MIR ECHT LAD!!!!!!!!!!!!!

Dampfi dir ist echt nicht zu helfen!!

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Strawanza (8.312 Kommentare)
am 06.02.2016 21:52

Ich glaube er arbeitet wieder mit dem Rechenschieber, weil der Taschenrechner gerade hin ist ...

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esreichtmirjetzt (5.097 Kommentare)
am 06.02.2016 22:19

Du weißt wie meine EINSTELLUNG zu diesen THEMA ist!!

Mehr schreib ich jetzt ah nimmer dazu!

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ingridhannerer (35 Kommentare)
am 06.02.2016 13:49

Für ein monatl.Nettoeinkommen v.€ 2.188,80 (=12x Mindestsichg.) müsste ein Alleinverdiener+3 Kinder brutto 12x rd.€ 3.100,-- umgerechnet auf 14x/incl.Urlaubs- u.Weihnachtsgeld rd. 2.660,-- verdienen. Es gibt sehr viele Väter/Mütter die mit einer vollen 40-Stdn-Arbeitswoche keinen Bruttolohn in dieser Höhe erhalten. Evt.haben Sie sogar sparsam gewirtschaftet und sich ein Häuschen od. Eigentumswohng. erarbeitet - deswegen kann die Differenz zur Mindestsicherung auch nicht beansprucht werden. Wenn nicht ehestens der Abstand zwischen Arbeit und Nichtstun erheblich vergrößert wird, bleibt es weiterhin bei:
"NICHTSTUN UND AUSRUHEN IN DER SOZIALEN HÄNGEMATTE WIRD BELOHNT" - wollen wir das wirklich!

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Superheld (13.118 Kommentare)
am 06.02.2016 18:48

100%

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Salzkammergut (3.323 Kommentare)
am 06.02.2016 13:07

A kind off fascination: Als Selbstständiger kannst einen Millionenkonkurs hinlegen und mit dem richtigen Firmenkomplex vorher geht nur die Firma Pleite und der Staat zahlt alles und man hat ausgesorgt, da ja das Privatvermögen unantastbar ist und als "Bürzel" von Bürger der eh nichts hat bist den Beamten und deren Wohlwollen ausgeliefert und laut Artikel verkaufst sogar die Eigentumswohnung und bist gezwungen unter die Brücke zu ziehen.....

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ichauchnoch (9.778 Kommentare)
am 06.02.2016 12:42

Natürlich soll in Österreich keiner verhungern, aber das ist auch klar, durch allzu große Großzügigkeit lockt man natürlich viele Zuwanderer her. Das Geschwafel von der Aufteilung kann ich nicht mehr hören, was nützen die Quoten, die Zuwanderer wollen nicht nach Rumänien oder Bulgarien oder was weiss ich wohin, wo die Einheimischen schon ums Überleben kämpfen müssen. Die Zuwanderer wollen dorthin, wo es ihnen am besten geht, das ist logisch und menschlich verständlich.
Ich möchte ja einmal eine Zahl erfahren können, wieviel Geld die Zuwanderer in ihre Heimatländer schicken!! Davon redet keiner.
Es redet auch keiner davon, wie minimal die Pension eines kleinen Gewerbepensionisten ist, der sein Leben lang gearbeitet hat und jetzt zuschauen muss, dass Zuwanderer kommen, die werden großzügig (im Verhältnis zu ihm) dotiert, ohne was geleistet zu haben.
Das schafft nur Unfrieden im Land und gehört sofort abgestellt.
Anscheinend haben das ein paar Politiker erkannt.

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observer (22.145 Kommentare)
am 06.02.2016 11:50

Die, die grundsätzlich immer nur Nein sagen, wenn es um Einschränkungen für MigrantInnen etc. geht, die sind wenige und werden immer weniger. Ich glaube, dass jene es sogar in Kauf nähmen, wenn für alle inkl. ÖsterreicherInnen die Mindestsicherung entprechend gekürzt würde oder sogar abgeschafft würde und wieder die Fürsorge zuständig wäre, nur damit ihre KlientInnen fürs Erste ungeschoren blieben. Dann hätten sie allerdings kein rechtliches Argument mehr, genauso, wenn die Mindestsicherung übehaupt wieder abgeschafft würde.
Ich bin aber sicher, dass sich auch so Wege finden, hier diese Kürzungen rechtlich hieb und stichfest zu machen. Das Wichtigste wäre freilich, den Zuzug erstmal gänzlich zu stoppen, dann erledigt sich einiges. Die, die zu uns kommen, sind ja - aussser sie kommen direkt mit dem Flugzeug aus dem Krisengebiet - samt und sonders WirtschaftsmigrantInnen, die das Land suchen, wo es für sie am besten ist. Für sie verständlcih, aber nicht tragbar für die meisten von uns.

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mitreden (28.669 Kommentare)
am 06.02.2016 11:06

Ich kenne einen ä.....r (das land sage ich auch höflichkeitsgründen nicht), arbeitsunfähig, 8 kinder im alter von 1 bis 14, seit 15 jahren in ö.
Und, geht's dem schlecht?......

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NedDeppat (14.144 Kommentare)
am 06.02.2016 13:08

Wer kennt die nicht, ich weiss von einer Pakistanischen Familie mit 5 Kindern, die bis vor kurzem noch mehrmals in der Woche von der Volksfürsorge eine Helferin gestellt bekam, weil sie ja mit den Kindern und der Schule etc. überfordert sind. Er Gelegenheitsarbeiter, seit ca. 8 Jahren in Österreich, sie noch nie einen Tag gearbeitet.

So schaut`s aus!

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isai (355 Kommentare)
am 06.02.2016 20:48

Interessant wäre: Wie alt sind die Kinder?
Wenn "sie noch nie einen Tag gearbeitet hat"?
Mit z.B. 5 Kleinkindern ist man nicht automatisch nicht beschäftigt.
Unmut, der durch statistische "Fakten" geschürt, wird ist nachvollziehbar und verständlich. Es gibt trotzdem nicht wenige österreichische Härtefälle, für die eine Mindestsicherung eine "Überlebens"-Chance ist. Wenn die Mindestsicherung nun total gestrichen werden würde, träfe es zwar auch " Sozialschmarotzer", aber jene, die es wirklich nötig hätten, würden dadurch ihrer Existenz-Fähigkeit beraubt.
Problematisch ist eben das "Gießkannen-Prinzio"

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Tofu34 (2.493 Kommentare)
am 06.02.2016 10:56

Hoffentlich setzt sich die övpfpö durch...gesetze sind für den bürger gemacht...sollte es rechtlich nicht gehn müssen halt gesetze schleunigst geändert werden

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NedDeppat (14.144 Kommentare)
am 06.02.2016 13:10

Hat es schon Wahlen auf Bundesebene gegeben??? Relevante Gesetze werden in Wien gemacht.

Wäre längst überfällig grinsen

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Superheld (13.118 Kommentare)
am 06.02.2016 10:39

Die nackten einzelnen Zahlenwerte sind hoch manipulativ.

2.000 EUR sind für eine Familie mit 2 Kindern leicht möglich (=alle staatlichen Leistungen), Zweifler können das leicht auch über ORF-Beiträge nachvollziehen.

Sorry, aber im Vergleich zum Nettogehalt im durchschnittlichen Alleinverdienerhaushalt ist das viel zu hoch angesetzt!

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kontrolle (2.691 Kommentare)
am 06.02.2016 10:06

"Der Bezug ist an das Recht auf dauernden Aufenthalt in Österreich geknüpft. Ob damit Asylwerber mit befristetem Aufenthaltsrecht herausfallen, ist noch nicht ausjudiziert."

1. Danke mE sehr gut erklärt/dargestellt. Also Anknüpfungspunkt ist der dauernde Aufenthalt.

2. Liegen da schon Fälle vor Gerichten, weil der Eindruck entsteht, dass da schon was im Laufen ist? Wenn ja, wo liegen diese Fälle?
Danke

3. Oben werden die Zahlen des Sozialministeriums aus 2014 angeführt, ohne Selektion In- und Ausländer.

Vorletzte Woche anläßlich der Bekanntgabe des OÖ Vorstoßes zur Zurückkürzung von Mindestsicherung (€ 914) auf Leistungen aus der Grundversorgung (€ 320) und einer Deckelung präsentierte Herr Entholzer die aktuellen (2015) Zahlen für Mindestsicherung in OÖ: das waren ca 14 000, davon 25 % Asylberechtigte (inkl. ca 300 subsidäre), 67 Leute würden von der Deckelung betroffen sein, machte in Summe so ca € 38 Mio aus.

Österreichweit und auf die Zahlen 2014 bezogen, schauts anders aus.

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vjeverica (4.295 Kommentare)
am 06.02.2016 09:30

Flucht vor Krieg, Bürgerkrieg, Stammesauseinandersetzungen, Blutrache, eigener Gefangennahme aufgrund div.ähem nichtrechtkonformer Tätigkeiten, Hunger und Armut. Und das wollen viele anscheinend in Europa haben. Sonst würden sie sich hier entsprechend verhalten.

Ich fordere: strengster Vollzug mit Höchstausmaß bei Gesetzesverletzungen. Wurden die von Nicht-Einheimischen begangen sofortige Abschiebung ohne Wenn und Aber. Übereinkommen mit Marokko... - Gesindel zurücknehmen, sonst kein Geld mehr.

Ich für mein Teil gehe seit Monaten nicht mehr am Bahnhof herum - obwohl bei Besuch des Wissensturms (Kurse, Bücherei) die BIm praktischer als der Bus wäre. Abends lasse ich mich mit dem Auto abholen. Weit haben wir es in Ö gebracht

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hepusepp (6.259 Kommentare)
am 06.02.2016 08:22

dieses Tranchierer Einkommen muss auf max. 1500,-€ gedeckelt werden! Ein arbeitsloses Einkommen von 2000,-€ ist nicht zu akzeptieren.

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( Kommentare)
am 06.02.2016 08:42

Was tranchierst denn immer, dass sich dein Wörterbuch dran gewöhnt hat?

nimm das als Warnung

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dirtyhary (71 Kommentare)
am 06.02.2016 08:07

ÖVP OÖ hat es erfasst, dass man Asylanten nicht abschieben kann, sondern die Versorgung so drosseln muss, dass Österreich nicht zum Schlarafenland für alle Wirtschaftsflüchtlinge wird. Natürlich hat es sich herumgesprochen, dass Östereich nicht nur gut zahlt, sondern auch bei Straftaten nicht sonderlich viel zu befürchten ist. Daher gehört die Mindessicherung für alle Asylanten auf Sachleitungen umgestellt und bei kleinsten Vergehen gestrichen. Bei SAchleistungen würde ich mir jedoch Freikarten für Bäder gut überlegen, obwohl sie sich dort ja blendenst amüsieren, wie der Vorfall von Wien zeigt. In Budapest wäre das Bahnhoproblem das Linz derzeit hat schon längst erledigt.

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NedDeppat (14.144 Kommentare)
am 06.02.2016 13:03

Was hat die VP erkannt? Wie lange haben sie dazu gebraucht? Bis es Tote und Analgeschändete gab?

Die Erkenntnisse erhöhen swsl. die Gewaltbereitschaft und die Kriminalität, ... Grenzen zu, zurückweisen und abschieben - sind die einzigen wirksamen Mittel.

Abschreckende Strafanwendungen, und Gefängnisbau wäre flankieren anzuwenden. Nicht sich damit brüsten, dass Jugendliche Straftäter kaum in U-Haft kommen, ... genau von denen lachen uns viele aus, unsere Polizei, unsere Justiz und unsre Bundesregierung.

Für die einen zum Lachen, für mich zum Kotzen!!!

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capsaicin (3.816 Kommentare)
am 06.02.2016 07:23

naja, zu was tschinäun ??

fiktiv noch kosten für ein auto dazugerechnet, das man aber in der stadt eh net braucht, sag ma 300,- mtl.

914,-
300,- (anschaffung+vers.+sprit+service+reifen+vignette+rep.)
____
1210,- bitt`gorsche !

conclusio: angespartes bargeld im kopfpolster --> und gut ists...

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hannerl (350 Kommentare)
am 06.02.2016 10:03

einen Artikel mit mehreren Absätzen sinnerfassend lesen - zu schwierig? Wenn die Leute nicht arbeitswillig sind - und das müssen sie nachweisen, dass sie das sind, gibts keine Mindestsicherung.

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capsaicin (3.816 Kommentare)
am 06.02.2016 11:04

@ hannerl:

ein mensch der heutzutage auf sich was hält, auch ein geeignetes & aussagekräftiges, z.b. psycho-gutachten in händen hält.

ein bisschen theater und komödie dazu und du hast vom AMS garantiert a ruh`.

cocnlusio: test it...

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despina15 (10.066 Kommentare)
am 06.02.2016 10:27

dabei gibts bei uns pensionisten
die 40jahre einzahlten und nicht
annähernd dass erreichen..........

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kontrolle (2.691 Kommentare)
am 06.02.2016 10:30

Nicht schummeln: der Faktor 12 (Selbständige) statt 14 (Unselbständige).

Bei einem unselbständigen Erwerbseinkommen, mit in OÖ fast überall verpflichtenden 14 Gehältern, ergäbe das in Ihrem Beispiel ein Netto von 1.037,00 im Monat.

Ich bin jetzt nicht mehr so aktuell drauf. Aber ich denke, ein Netto von 1.037,00 ist in jedem Kollektivvertrag (Vollzeit) unterste Grenze.

Die Taxler-Saläre wurden vor Kurzem, glaube ich mit 1,9% erhöht, und liegen meiner Erinnerung nach noch drunter. In der Praxis" machen diese jedoch um so viel mehr Stunden", um genug zu verdienen. Zusätzlich sehen das vermutlich viele dort als Nebeneinkunft.

Wie es jetzt bei den neuen Selbständigen ausschaut, weiß ich nicht mehr. Es gab da kürzlich auch eine Statistik über deren Durchschnittseinkommen.

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sandrino02 (247 Kommentare)
am 06.02.2016 02:54

Wenn Asylanten Begrüßungsgeld anspruch auf Mindestsicherung haben,
fordere ich von SPÖ und die GRÜNEN urlaubs und weihnachtsgeld für alle arbeitslosen.

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