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Swap: 114 Millionen Tagesverlust und Mayrs bleibender Eindruck

Von Wolfgang Braun, 04. August 2016, 00:04 Uhr
Swap: 114 Millionen Tagesverlust und Mayrs bleibender Eindruck
Richter Andreas Pablik Bild: VOLKER WEIHBOLD

Das Swap-Gutachten von Schmidt/Wystup liefert keine glasklare Empfehlung – nun kommt alles auf Richter Andreas Pablik an.

Nachdem im Swap-Zivilprozess das Rechtsgutachten der deutschen Finanzexperten Thorsten Schmidt und Uwe Wystup vorliegt, sind nun die Rechtsvertreter von Bawag und Stadt Linz am Zug. Bis zum 10. Oktober haben sie Zeit, ihre Stellungnahmen zu dem Gutachten beim Handelsgericht Wien zu deponieren. Mit einer Fortsetzung des Prozesses ist also frühestens ab Mitte Oktober zu rechnen.

Welchen Einfluss das Gutachten auf das Urteil haben wird, lässt sich seriös nicht abschätzen. Die beiden deutschen Finanzexperten haben ein sehr differenziertes Bild gezeichnet. Dass Schmidt und Wystup den verlustreichen Swap 4175 als marktüblich, unter bestimmten Voraussetzungen beherrschbar und geeignet zur Optimierung der Linzer Zinsendienste einstufen, ist mit Sicherheit ein Punkt für die Bawag. Das lässt sich auch an der Reaktion des Linzer Bürgermeisters Klaus Luger (SP) ablesen: "Es ist schwer verständlich, dass dieser Swap ein Instrument der Optimierung gewesen sein soll", sagte er gestern.

Zur Erinnerung: Die Stadt Linz hat argumentiert, dass dieser Swap eben nicht die Kriterien der Optimierung erfüllt und das Geschäft daher im Gemeinderat genehmigt hätte werden müssen.

Andererseits ist wiederum fraglich, ob die Vorgaben, die die Gutachter für die Beherrschbarkeit des Swap definiert haben, von einer Stadt wirklich zu leisten sind: Dabei geht es nicht um die empfohlene tägliche Kontrolle der Swap-Werte, sondern um etwaige Ausstiegsszenarien, bei denen der Gemeinderat laut Gutachter "aus Marktrisikogesichtspunkten" binnen einer Stunde zusammentreten und einen Beschluss fassen müsste. Das ist für eine Stadt aufgrund gesetzlich fixierter Fristen zur Einberufung eines Gemeinderates nicht erfüllbar.

Insgesamt liefert das 160 Seiten starke Gutachten viele interessante und teils neue Aspekte: Dass Linz schon vor Vertragsabschluss ein Risikobudget von 133 Millionen Euro hätte bereitstellen müssen, um gegen Margenforderungen aus dem Swap gewappnet zu sein. Oder dass der größte Tagesverlust des Swap-Wertes vom 8. auf den 9. August 2011 geschah, und zwar in Höhe von 114,6 Millionen Euro. Oder dass der Swap schon zu Beginn mit rund 19 Millionen Euro beträchtlich im Minus lag. Bemerkenswert ist auch, dass die Gutachter deutlich herausarbeiten, dass das Risiko des Swap vor Abschluss mit geringem Aufwand abschätzbar gewesen wäre – ein aufmerksames Risikomanagement auf Linzer Seite vorausgesetzt. Doch das gab es bekanntlich nicht.

Da sich aus dem Gutachten keine glasklare Empfehlung für eine Seite ableiten lässt, wird in diesem erstinstanzlichen Verfahren sehr viel von Richter Andreas Pablik und dessen Gewichtung der Argumente abhängen.

Dabei zählen nicht nur die Fakten, sondern auch der Eindruck, den beide Seiten vor dem Handelsgericht gemacht haben. Und genau da hat man in Linz seit der Aussage von Ex-Finanzstadtrat Johann Mayr (SP) ein mulmiges Gefühl. Mayrs Auftritt im September 2013 war trotzig und gipfelte in dem Satz "Das höchste Bankprodukt, das ich kenne, ist ein Bausparvertrag oder ein Sparbuch". Die Vertreter der Stadt sehen darin eine erhebliche Bürde, die Linz viele Millionen kosten kann. Denn Mayr hat bei Pablik bleibenden Eindruck hinterlassen.

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74  Kommentare
74  Kommentare
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Freischuetz (3.154 Kommentare)
am 04.08.2016 22:45

Bevor im Zivilprozess ein Urteil gefällt wird, wird es weitere Gutachten geben. Eines davon wird die Nachrechnung des behaupteten Schadens der BAWAG sein.

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boris (1.939 Kommentare)
am 04.08.2016 19:30

Mir drängt sich der Vergleich auf: die zuständigen Linzer (Penn, Mayr Dobusch) waren in der Lage ein Moped zu lenken und sind ohne weitere Ausbildung mit einem Kampfflugzeug geflogen, weil sie meinten sie könnten das.
Sie wussten nicht mal, was ein Schleudersitz ist und haben sich hineingesetzt.

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Freischuetz (3.154 Kommentare)
am 04.08.2016 20:01

Nicht nur Penn, Mayr, Dobusch (der war erst ab April 2010 informiert) sind außerstande im Haifischmarkt Finanzmarkt zu bestehen. Denken Sie an Lehmann Brothers, die Finanzkrise 2008,die zu Bankenstützungen führte, die horrenden faulen Kredite auf denen die italienischen Banken sitzen. In diesen Instituten sitzen angeblich Superprofis.

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boris (1.939 Kommentare)
am 04.08.2016 21:19

Dann sollte man halt die Finger vor solch heißen Eisen lassen, wenn man das Schmieden nicht kann. Ins Casino gehen ist gegenüber den Risiken der Future Märkte wie "Schwarz-Peterl-Spielen" harmlos. Die Future Märkte sind Zocken mit irren Summen. Wenn sie dann noch mit Hebel-Effekt betrieben werden (was oft der Fall ist), kann es ins uferlose gehen, wie eben bei diesem SWAP.

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boris (1.939 Kommentare)
am 04.08.2016 21:07

Es zieht es sich wie ein ROTER Faden seit Kreisky eine Gesinnung durch alle diese Aktionen: möglichst ohne Arbeit abzusahnen - ursprünglich bei der Intertrading (damals Inter-Dreh-Ding) über die Ölspekulationen der VOEST (bei der Kreisky als Eigentümervertreter der Rep. Österreich dem Vorstand Apfalter "verboten" hat, Personalkosteneinsparungen unter dem Vorwand der "Arbeitsplatzsicherung" durchzuführen - die in der Folge umso dringender wurden) "Gewinne" zu bescheren. Ähnliches Bild bei der Noricum mit den GHN Kanonen, von denen der damalige Betriebsratsvorsitzende Ruhaltinger "leider nichts wusste". Man hat sich auf Rodeo-Pferde gesetzt, ohne reiten zu können. Gleiches galt in geringerem Umfang bei anderen verstaatlichten Betrieben. Gleiches Bild bei der BAWAG - wo man über Spekulationen (Sohn des vormaligen BAWAG-Chefs involviert) die laufenden "Verluste" decken wollte und das gleiche Bild beim Streikfonds der Gewerkschaft. Auch in Salzburg ein ähnliches Bild unter SPÖ-Führung.

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haspe1 (23.645 Kommentare)
am 05.08.2016 08:03

@boris: Ja, Du sprichtst da ein paar wesentliche Punkte an. "Eigentlich" hatten die Roten ein paar noble Absichten, aber die Mittel, mit denen sie günstige Zinsen für die Kommune (Linz) oder die BAWAG-Sparer erreichen wollten, waren grob fahrlässig. Und in allen Fällen hat es sich bitter gerächt, dass diese Risiken eingegangen wurden.

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pepone (60.622 Kommentare)
am 04.08.2016 18:27

Freischuetz und andere ..

ich bin nicht damit einverstanden wenn von man von Mangel an Kontrolle und Schlamperei spricht ...das ist FAHRLÄSSIG .

mir stellt sich die Frage WARUM Penn NICHT aussagt / will ...
oder doch NICHT aussagen DARF ?
WER steckt dahinter ?
WER soll gedeckt werden ?
Warum hat man ihn NICHT vom Amtsarzt medizinisch untersuchen lassen als er krank war ?

soviel ich weiß sendet eine Bank automatisch und regelmässig Kontoauszüge . WO UND BEI WEM SIND DIESE GELANDET ?

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boris (1.939 Kommentare)
am 04.08.2016 23:25

Das war nicht fahrlässig, sondern grob kriminell, solche Risiken, die vorweg auf Grund einer eher einfachen Formel (war mal in den OÖN abgedruckt) leicht errechenbar waren, einzugehen. Das Risiko war hoch und unbegrenzt und die Chancen dem gegenüber mickrig.

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haspe1 (23.645 Kommentare)
am 05.08.2016 08:09

@boris: Im Prinzip hast Du völlig recht, das Risiko war unbegrenzt hoch, die Chancen waren begrenzt, aber durchaus nicht sehr klein (es ging immerhin um einige 10 Mio. Euro Zinsvorteil über die gesamte Laufzeit).

Aber, was schon "ws78" oben richtigerweise geschrieben hat, man muss nicht nur die Chancen-Riskio-Realtion sehen, sondern auch die Wahrscheinlichkeit, mit der jeweils eine bestimmte Chance bzw. ein Risiko eintritt, dazu einberechnen. Wenn eine kleine Chance sehr wahrscheinlich ist, ein grosses Risiko aber sehr unwahrscheinlich, dann hat auch eine asymmetrische Chancen-Risiko-Verteilung ihre Berechtigung. Man muss aber wissen und entscheiden, ob dam so etwas riskieren kann oder nicht.

Eine Stadt oder Gemeinde sollte aber NICHT zocken gehen, auch wenn das hohe Risiko nicht so wahrscheinlich ist. Zudem hat sich gezeigt, dass es sehr schwierig ist, die Wechselkursentwicklung vorherzusagen und dass man sich da sehr veschätzt hat. Aber das sollte allen vorher klar sein!

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alexius001 (2.214 Kommentare)
am 04.08.2016 17:00

muss man wirklich studieren um deppat zu sein???
die frage drängt sich einfach auf bei diesen dilledanten in der stadtverwaltzung von linz !!!

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haspe1 (23.645 Kommentare)
am 04.08.2016 17:40

Das nicht, aber um "Dilettanten" richtig schreiben zu können.

:-)

(Zugegeben, kein einfaches Wort).

Es gibt aber auch kreative Varianten:

Dillo-Tanten
Dillet-Anten

u.a.

grinsen

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kleinerdrache (9.944 Kommentare)
am 04.08.2016 17:43

Geh, sei doch bitte nicht soooo gemein! zwinkern

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pepone (60.622 Kommentare)
am 04.08.2016 18:17

grinsen grinsen

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Freischuetz (3.154 Kommentare)
am 04.08.2016 14:45

@ws78, haspe1, pepone und alle:
Die Sache ist schon spannend, nicht? Eine Goldgrube für die Anwälte.
Im Nachhinein ist es leicht zu kritisieren, was die Stadt Linz alles machen hätte können und sollen, aber das hilft nicht weiter. Jetzt geht es darum einen Riesenschaden von der Stadt fern zu halten, einen Schaden, den wir alle mittragen müssten. Im Falle des Prozess Verlustes müsste Linz vermutlich Anteile an der LinzAG verkaufen. Leute an den Pranger stellen zu wollen, bringt nichts, zumal fest steht, dass sich keiner bereichern wollte.
Die Linz Protagonisten wollten die Zinsenlast der Stadt minimieren, die Verlockung mit einem SWAP dazu auch noch Erträge zu erwirtschaften war für Herrn Penn offensichtlich zu groß. Das Organ GR kann so ein komplexes RG im Detail nicht nachvollziehen.
Weiß jemand, ob die BAWAG den behaupteten Schaden von € 600 Mio (inkl.Zinsen) jemals plausibel vorrechnen konnte?

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haspe1 (23.645 Kommentare)
am 04.08.2016 14:57

@Freischuetz: Ich verstehe Deine Argumentation und Deine Befürchtungen, auch ich möchte nicht gerne x tausend Euro Schulden umgehängt bekommen und mit diesen Horrorkosten belastet werden.

Aber: Wir selbst können jetzt gar nichts mehr tun (ausser als Bürger in einer Art Aufstand die Stadt zu Vergleichsverhandlungen zu bringen oder solche abzulehnen, je nach Gusto), denn alle Argumente, die unseren und die der BAWAG sind allesamt auf dem Tisch. Sie brauchen jetzt nur noch vom Richter beurteilt zu werden, mehr nicht.

Bisher konnte die BAWAG zumindest den "Schaden" zumindest der Stadt Linz noch nicht plausibel vorrechnen. Ob sie es vor Gericht getan hat, weiss ich nicht.

Die Stadt Linz argumentiert ja, dass der "entgangene Wettgewinn" ja kein Schaden sei, das kommt mir aber falsch vor. Wenn man einen Vertrag über solche Spekulationsgeschäfte abschliesst, diese aber nicht fertig führt, so ist der Schaden eben der entgangene Gewinn, was denn sonst.

Aber das wird der Richter klären...

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ws78 (51 Kommentare)
am 04.08.2016 15:13

Ich trage gerne den Schaden mit, wenn es dazu führt dass diese "Schuld haben immer die anderen"-Kultur einen Dämpfer bekommt. Zuerst willentlich etwas eingehen und dann dumm stellen wenn es gegen einen läuft, sollte nicht zum guten Ton gehören. Die Stadt ist da ein prominentes Beispiel, aber das kommt ja mittlerweile in vielen Bereichen vor.

Um den echten Schaden der BAWAG zu kennen, müsste man wissen ob sie das Geschäft selbst abgesichert haben oder nicht. Als sorgfältig agierende Bank haben sie aber vermutlich ein Gegengeschäft mit einer anderen Bank abgeschlossen. Somit dürfte ihnen tatsächlich der volle Schaden entstanden sein (minus einem kleinen Ertrag aus der "Vermittlung"). Nur wenn sie tatsächlich auf eigene Rechnung gegen die Stadt spekuliert haben, wäre der positive Marktwert (aus ihrer Sicht) ein reiner Buchgewinn gewesen. Angesichts des Risikoprofils müsste das Risikomanagement aber ziemlich sicher eine Absicherung verlangt haben.

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kleinerdrache (9.944 Kommentare)
am 04.08.2016 17:54

Wollen Sie hier pauschalisieren?
Hier waren, unter anderem, Personen in beratender Tätigkeit beteiligt, von denen man annehmen sollte, dass sie ihr Fach verstehen.
Und da meine ich jetzt nicht die üblichen Verdächtigen.

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valmet (2.089 Kommentare)
am 04.08.2016 14:37

Typisch alles verzockt
Fürstliche Gehälter bezogen
Keiner der Herrn fùhlt sich verantwortlich
Und nun in ab in die Frühpension
Meine Herren sie sind keine Vorbilder!
gelinde ausgedrückt

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( Kommentare)
am 04.08.2016 12:41

Das heißt im Klartext: Die handelnden Personen, Gremien und Magistratsabteilungen der Stadt Linz waren (und sind) EINFACH INKOMPETENT!
Und wer das als Verantwortlicher (Bürgermeister, Stadtregierung) zuläßt, ist mitschuldig und muß entsprechenden Versicherungsschutz nachweisen oder eben mit seinem Privatvermögen haften.

Wer ein Produkt nicht kapiert, darf es auch nicht kaufen! Schon gar nicht mit fremdem Geld. Auch Dummheit muß strafbar werden.

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haspe1 (23.645 Kommentare)
am 04.08.2016 13:51

@Jedermann4451: RICHTIG!

1. Man darf nur kaufen, was man begreift.
2. Wenn man das Produkt begriffen hat, muss man abschätzen, ob das Risko vertretbar ist (beim SWAP 4175 war es das nicht).
3. Für die eingegangenen Risiken ist eine Stadt selbst verantwortlich, nicht eine Bank, nicht "die Bürger", nicht Gott oder sonst wer.

Linz ist Wiederholungstäter bei völlig verantwortungslosen, grob fahrlässigen Geschäften: Es gab schon die Cross-Border-Geschäfte der Linz AG, die auch beinahe sehr in die Hose gegangen wären. Linz ist offensichtlich unbelehrbar gewesen. Und schiebt nun die Schuld auf andere!

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jago (57.723 Kommentare)
am 06.08.2016 00:13

Die SPÖ-Politiker haben der BAWAG vertraut.

Hinterher kann man leicht drüber gscheiteln.

Ich zum Beispiel kann auf die Rudelblödheit hinweisen und die Antwort drauf ist immer die gleiche: "was soll denn das jetzt wieder, das hat doch damit nichts zu tun" grinsen

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haspe1 (23.645 Kommentare)
am 06.08.2016 01:31

@jago: Wenn ich mich nicht sehr irre, besteht der Job eines "Finanzdirektors" nicht in der Hauptsache darin, einer Bank, und sei es eine verspekulierte Gewerkschaftsbank, zu vertrauen, denn das könnte meine Oma auch zu einer deutlich niedrigeren Gage (nichts gegen meine Oma), sondern ein Finanzdirektor einer Kommune, die ein Budget von 800 Mio. Euro zu verantworten hat, hätte die Aufgabe, die Finanzagenden der Stadt klug, mit kaufmännischer Vorsicht und mit Risikobewusstsein zu managen. Dafür ist die Aufgabe und das Gehalt adäquat.

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pepone (60.622 Kommentare)
am 04.08.2016 12:25

ich gebe euch mal ein BSP eines Kunden von ca. 15 Jahren her :

die Familie wollte Haus bauen und brauchte einen Kredit .
da die Bewertung der Bank wichtig ist nahm ich ein Bank Spezialist mit der ihnen die Fremdwährungen SRF ,Yen ,EURO NOCHMAL erklärte da der Kunde es " billiger " wollte .
nach einiger Zeit stelle die Frau so " komischen Fragen ÜBER RISIKO dass der Bank Spezialist ihr folgendes geantwortet hat :
SIE HABEN EIGENTLICH GAR KEINE FREMDWÄHRUNGSFINANZIERUNG VERDIENT ... BOOM das saß !

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pepone (60.622 Kommentare)
am 04.08.2016 12:07

haspe1

Markt üblich oder nicht ..
Nicht der Markt hat eine Unterschrift geleistet , sondern Menschen die sich mit diesem Thema befasst haben und dafür die Verantwortung tragen MÜSSEN !

siehe das Beispiel von Finanzminister Söder aus Bayern , der sich über VW Aktie beschwert in welche eine bayrische Pensionskassa investiert war und Verluste erlitten hat .
Wer hat nun Schuld ?
die VW Aktien oder die Investoren ?

Oder die AWD Geschichte wo sich im nachhinein Anleger beschwert haben obwohl Sie SELBER die Unterschrift geleistet haben .
Oder die BA Kunden die viel Geld investiert hatten und die Schuld auf anderen schieben ...und und und ...
IMMER SIND ANDERE SCHULD !!!

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Freischuetz (3.154 Kommentare)
am 04.08.2016 10:32

Die BAWAG glaubt also durch die Expertisen Aussage "der SWAP 4175 sei marktüblich und beherrschbar gewesen" punkten zu können. Bitte, was ist das für ein Geschäft, wo ich als Käufer ein Risikomanagement installieren muss, damit ich nicht untergehe? Das würde ich mir doch vom Verkäufer, einem seriösen Bankhaus, erwarten. Aber daran war die BAWAG offensichtlich gar nicht interessiert, sondern nur am Zinsen kassieren. Dann, ein Rechtsgeschäft, wo eine Partei nur Chancen (BAWAG) hat, die andere aber das volle Risiko trägt (Linz), ist mE sittenwidrig und damit nichtig. Dazu kommt noch die Unkündbarkeit in einem Zeitraum von 10 Jahren.
Herr Penn kann einem leid tun. Er hatte den Auftrag, die Zinsenlast aus dem CHF Kredit in Höhe von CHF 195 Mio der Stadt Linz zu optimieren, hatte aber keine kompetenten Ansprechpartner in seiner Organisation. So handelte er alleine in gutem Glauben, der Deal würde schon gut gehen. Doch der Finanzmarkt ist ein Haifisch Becken.

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ws78 (51 Kommentare)
am 04.08.2016 11:16

Die Stadt Linz ist kein Konsument, sondern ein professioneller Marktteilnehmer. Da dürfen Geschäftspartner durchaus im guten Glauben davon ausgehen, dass dort Leute sitzen die verstehen was sie tun und die dafür nötigen Kompetenzen haben. Und da gehört ein entsprechendes Risikomanagement dazu. Das benötigt man ja nicht nur für Swaps, sondern für alle möglichen Geschäfte (nicht nur im Finanzbereich).

Der Swap weist ein asymmetrischem Risikoprofil auf, aber das ist weder unüblich (jede Aktie hat ein begrenztes Verlustrisiko = eingesetztes Kapital und nach oben unbegrenzte Gewinnmöglichkeit) noch unanständig. Schließlich ist das den beiden Parteien vorher bekannt und sie haben das Geschäft dennoch willentlich abgeschlossen.

Offensichtlich handelte eine fachlich inkompetente Person mit Kompetenzen die sie nicht haben hätte dürfen und es gab weder Vier-Augen-Prinzip noch sonstige Überwachung. Auch wenn wir als Steuerzahler die Rechnung dafür zahlen, soviel Unfähigkeit gehört bestraft.

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( Kommentare)
am 04.08.2016 11:39

Das heißt, ein Häusbauer muß anders behandelt werden, von ihm ist üblicherweise nicht so viel Wissen zu erwarten, nicht das Risikomanagement.

Von einer der größten Städte schon. Danach richtet sich auch „marktüblich“.

Von meinem Standpunkt aus stehts schlecht um Linz.

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pepone (60.622 Kommentare)
am 04.08.2016 12:14

ws78

genau so ist es !

ich weiß dass Linz seit Jahren mit Fremdwährungen zu tun hat und auch schon GUTE Geschäfte im SFR abgeschlossen hat ..
und daher wurde ZU WENIG Aufmerksamkeit auf dieses SWAP Geschäft gelenkt so nach dem Motto :
is imma guad gaunga, wiad a wida guad gehen ...

DIE GELDGIER DER EINEN WIRD ALS SCHULD AUF ANDERE VERSCHOBEN .

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haspe1 (23.645 Kommentare)
am 04.08.2016 13:45

@pepone: Völlig korrekt, und so nebenbei: Linz behauptet hier, dass der SWAP-Vertrag ungültig wäre, weil nicht explizit vom Gemeinderat und vom Land genehmigt usw.

Linz ist aber auch aus anderen SWAP-Verträgen (sogar mit Gewinn) ausgestiegen und hat das so verdiente Geld kassiert. Auch da war mutmasslich kein Gemeinderatsbeschluss und keine Landesgenehmigung vorhanden. Warum will Linz diese Geshchäfte nicht rückabwickeln?
Weil es damit Gewinn gemacht hat!

Das Motto ist: Zuerst lasse ich Verträge abschliessen und riskante Geschäfte einfädeln, geht es gut, so klopfen sich Penn und Mayr auf die Schultern, geht es schlecht, wird aufgeheult und gesagt: "Das Geschäft war ungültig."

Allein aus dieser Tatsache sieht man, wie verlottert die Finanzgebahrung der Stadt Linz ablief! Nicht die Stadt wollte sich darum kümmern, wer Geschäfte rechtsgültig abzuschliessen hat und wie, das hätte die BAWAG wissen und beachten sollen.

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Freischuetz (3.154 Kommentare)
am 04.08.2016 13:07

@ ws 78, pepone, ruflinger: Danke für die Diskussionsbeiträge.
Aber, es geht nicht mehr um Strafe, diese Frage wurde im Linzer Strafprozess 2013 rechtskräftig entschieden.
Jetzt geht es darum, wer zahlen muss - Linz oder BAWAG.
Die anwaltliche Strategie von Linz ist / sollte sein: 1)Das Rechtsgeschäft SWAP 4175 kam nie zustande, da Herr Penn zu keinem Zeitpunkt dazu vertretungsbefugt war. Das wusste die BAWAG oder hätte es wissen müssen als langjährige Partnerbank der Stadt Linz.
2) Die eklatante Unausgewogenheit von Chancen und Risken zwischen den Vertragsparteien ist sittenwidrig > macht das RG nichtig. Der Vergleich mit der Aktie ist gut, aber hier kann der Käufer "nur" das eingesetzte Kapital verlieren, beim SWAP aber übersteigt der behauptete Schaden das Doppelte des Grundgeschäftes.
Der Richter im Strafprozess sagte in der Urteilsbegründung: "Laut Telefonprotokolle wurde der SWAP Herrn Penn von der BAWAG förmlich angeschwatzt"!
Wollen wir wirklich, dass Linz den Prozess verliert?

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ws78 (51 Kommentare)
am 04.08.2016 13:40

@Freischuetz: Wollen wir dass die Stadt Linz den Prozess verliert?

Wie gesagt, auch wenn es uns Steuerzahler trifft, würde ich das begrüßen. Die feinen Herren dürfen sich nicht aus der Verantwortung stehlen. Wenn Herr Penn nicht fachlich kompetent genug für das Geschäft war, hat meiner Meinung nach nicht die BAWAG einen Fehler gemacht, sondern sein Arbeitgeber. Dann darf man ihn entweder nicht anstellen oder zumindest nicht mit Kompetenzen ausstatten, die es ihm ermöglichen Geschäfte mit derartigem Verlustrisiko abzuschließen (da er ja strafrechtlich freigesprochen wurde, liegt ja kein Betrug von seiner Seite vor). Wenn man keinerlei Risikomanagement hat, niemand einen Mitarbeiter überwacht der hunderte Millionen verantwortet, dann liegt hier mindestens eine Teilschuld vor. Selbst wenn es auf Seiten der BAWAG auch Verfehlungen gibt. Daher wäre ein Vergleich wohl die beste und auch fairste Lösung gewesen.

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haspe1 (23.645 Kommentare)
am 04.08.2016 13:59

@Freischuetz: Du bringst jetzt so ziemlich genau die Argumentationslinie der Stadt Linz. Ob diese rechtlich Bestand hat, darf bezweifelt werden. Ich bin kein Jurist und kann es schlecht beurteilen, aber:

1. Wenn Die Stadt Linz nicht befugt gewesen wäre, den SWAP 4175 abzuschliessen, dann wären wahrscheinlich auch die anderen SWAPS, bei denen Linz Gewinn machte, rückabzuwickeln (und der Gewinn zurückzugeben). Oder?

2. Dass das Geschäft eventuell nicht rechtsgültig zustande kam, heisst nicht unbedingt, dass es ungültig war. Es wurde nämlich dem Gemeinderat halbjährlich über dieses Geschäft berichtet und der Gemeinderat hat das Geschäft nicht beeinsprucht, also eventuell durch nachträgliches "Zur Kenntnis nehmen" legitimiert.
3. Dass so ein SWAP "sittenwidrig" wäre, weil das mögliche Risiko das Basisgeschäft weit übersteigt oder Chancen/Risiken stark ungleich verteilt sind, wage ich zu bezweifeln. Solche Finanzprodukte gibt es zuhauf und sie werden nicht wegen "sittenwidrigkeit"

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haspe1 (23.645 Kommentare)
am 04.08.2016 14:03

@Freischuetz: beeinsprucht. Auch meine Soll/Habenzinsen auf meinem Konto liegen bei ca. 100/1, das ist auch ziemlich ungleich, ja fast obszön, ich kann meine Bank aber anscheinend nicht auf "sittenwidrigkeit" deshalb verklagen.

Das mit dem "aufgeschwatzt werden" des SWAPs von der BAWAG an Penn ist auch nicht richtig, denn Penn hat selbst genau so etwas gewollt (sagt die BAWAG), er hat sogar bei anderen Banken auch ähnliche Angebote eingeholt und verglichen...

Wenn der Prozess alle Instanzen durchlaufen hat, wird sich wohl eine Teilschuld beider Parteien an der Misere ergeben, das hat Richter Pablik schon angekündigt, dass keine Seite völlig rehabilitiert da herauskommt...

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haspe1 (23.645 Kommentare)
am 04.08.2016 13:47

@ws78: Was Du da sagst, hat Hand und Fuss und stellt die Gegenheiten zutreffend dar.

Wenn eine Stadt nur inkompetente Finanz-Experten oder Zocker hat, darf sie keine Geschäfte abschliessen.

Inkompetente Finanzabteilungs-Mitarbeiter und Finanz-SR hätten durch kompetente ersetzt werden müssen.

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ws78 (51 Kommentare)
am 04.08.2016 10:29

Marktüblich bedeutet im Finanzjargon lediglich, dass die Ausgestaltung den üblichen Usancen entspricht und der Wert des Geschäfts zu Beginn nicht groß von den aktuellen Marktsätzen abweicht. Eine Aussage darüber, ob jeder Partner für sich das Geschäft rechtmäßig abgeschlossen hat, beinhaltet der Begriff nicht. Das muss jeder für sich selbst wissen ob er das darf.

Und zum Thema Marktwert beobachten - aber natürlich ist der Marktwert täglich zu beobachten. Denn man kann einen Swap jederzeit während der Laufzeit auflösen. Die Kündigungsrechte beziehen sich nur auf eine kostenfreie Auflösung. Aber gegen Ausgleich des jeweiligen Marktwerts kann man einen Swap stets schließen, man zahlt eben dann den Verlust oder erhält einen etwaigen Gewinn. Wenn man also den Marktwert beobachtet und bemerkt dass er immer weiter ins Minus geht, kann und sollte man Gegenmaßnahmen ergreifen.

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( Kommentare)
am 04.08.2016 11:44

Marktüblich - es gibt verschiedene Märkte. Kleine Weinbauern, Häuslbauer, Gewerbetreibende, einerseits

Städte mit eigenem Statut, vielen Stadträten, einem Finanzstadtrat und Millionen-Schulden, die zumindest verbal vom Bürgermeister gedeckt sind., andererseits.

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haspe1 (23.645 Kommentare)
am 04.08.2016 13:38

@ws78: Ich kenne mich bei Verträgen über SWAPS oder andere Derivate nur wenig aus, aber den Nachrichten-Berichten habe ich entnommen, dass der SWAP4175-Vertrag genau so gestaltet war, dass die Bank halbjährlich "kündigen" kann, die Stadt Linz hingegen nicht (also 10 Jahre lang nicht).

Du beschreibst es hier so, als würde man täglich kündigen können und dann eben den "Marktwert" bezahlen (der offenbar davon abhängt, wie der Frankenkurs gerade ist) oder zur terminlich festgelegten End-Zeit (ohne Kosten bzw. zum festgelegten Tarif). Das wäre dann ähnlich, wie eine (endfällige) Anleihe, die man zu Laufzeitende zu 100% getilgt bekommt oder während der Laufzeit zum aktuellen Kurs verkaufen kann.

Ich weiss nicht, wie der Vertrag wirklich war, aber jedenfalls war der SWAP darauf angelegt, von 2007 bis 2017 zu laufen, bis die Frankenanleihe getilgt werden sollte.

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ws78 (51 Kommentare)
am 04.08.2016 13:52

Ein Derivat ist ein bilateraler Vertrag und daher können die Partner jederzeit vereinbaren das Derivat aufzulösen. Natürlich wird die BAWAG daran kein Interesse haben, wenn ihr der Nachteil aus der Auflösung (der negative Marktwert der Stadt Linz) nicht ausgeglichen wird. Aber gegen die entsprechende Ausgleichszahlung dieses negativen Marktwerts kann das jederzeit während der Laufzeit geschehen. Theoretisch könnte man auch mit einem anderen Partner ein genau gegenläufiges Geschäft abschließen. Dafür wird dieser dann eine Vorabzahlung in Höhe des negativen Marktwerts verlangen, womit auch wieder der tagesgültige Marktwert als Schaden schlagend wird.

Die Kündigung bezieht sich wie gesagt nur darauf, dass zu den Terminen ein Ausstieg OHNE Ausgleichszahlung möglich ist. Kündigungsrechte werden übrigens eingepreist, sprich durch die Kündigung der BAWAG wurde für die Stadt eine bessere Kondition ermöglicht.

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ws78 (51 Kommentare)
am 04.08.2016 14:05

@haspe1: Dein Beispiel mit der Anleihe ist daher durchaus passend. Da gibt es übrigens auch solche mit Kündigungsrechten, wo man im Kündigungsfall zu 100 bedient wird, auch wenn der Kurs aufgrund der Zinsentwicklung eigentlich über 100 sein müsste (wenn er unter 100 ist, wird der Emittent selten kündigen, so wie auch die BAWAG nicht kündigte, weil sie ja im Plus war).

Die Franken-Anleihe (deren WÄHRUNGS-Risiko meiner Meinung nach mit dem Swap überhaupt nicht abgesichert wurde, sondern nur deren ZINS-Risiko und auch das mit eigentlich unzulänglichen Mitteln) hätte bei einer Auflösung natürlich weiter bestanden. So wie sie es auch nach Einstellung der Zahlungen an die BAWAG weiter tat. Erst durch die Konvertierung in Euro die später vorgenommen wurde, hat die Stadt Linz das CHF-Risiko letztendlich auch tatsächlich begrenzt (bzw. den Schaden aus dem starken Franken realisiert).

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ws78 (51 Kommentare)
am 04.08.2016 14:42

Übrigens - es gibt durchaus die Möglichkeit das tatsächliche Währungsrisiko per Swap abzusichern. Das nennt sich dann Cross-Currency-Swap. Dabei werden am Anfang und am Ende der Nennbetrag (z.B. 150 Mio. CHF) von den Partnern ausgetauscht. Zu Beginn zum aktuellen Wechselkurs, am Ende zu einem bereits anfänglich fixierten Wechselkurs, der sich aus den Wechselkurserwartungen zu Geschäftsbeginn ergibt.

Dann hätte die Stadt Linz z.B. anfänglich rund 97 Mio. EUR für 150 Mio. CHF erhalten und am Ende z.B. rund EUR 98,5 Mio. dafür bezahlt. Die Kosten von 1,5 Mio. wären der Aufwand für die Ausschaltung des Wechselkursrisikos gewesen. Die Zinszahlungen hätten in CHF bleiben können (weil niedriger als in Euro und Wechselkursrisiko nur für Zinsen überschaubarer). DAS wäre dann eine echte Absicherung.

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Eiszwerg (1 Kommentare)
am 04.08.2016 20:39

Die Überlegung macht keinen Sinn!
Bei einer Absicherung via Cross Currency Swap wird jedoch der Zinsvorteil durch die günstigeren CHF-Zinsen durch den schlechteren Wechselkurs am Ende der Laufzeit bezahlt. Im Klartext: Eine CHF-Finanzierung gekoppelt mit diesem Swap entspricht netto einer EUR-Finanzierung.

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haspe1 (23.645 Kommentare)
am 05.08.2016 07:45

@Eiszwerg: Du hast wohl recht, hier von mir als Laie kompakt zusammengefasst:
Wir haben einen Fremdwährungskredit im Franken, hoffen einerseits auf günstige Frankenzinsen (Zinsvorteil) und auf einen Wechselkursvorteil beim (endfälligen) Tilgen (Währungsrisiko), haben aber berechtigkte Angst vor dem Wechselkursrisiko, falls der Franken steigen sollte, sichern dieses via "Cross Currency Swap" ab, begrenzen dieses Risiko somit auf einen fixen Betrag, den man als "Versicherungsprämie" sehen kann, diese Prämie frisst aber mehr oder weniger den (erwarteten) Zinsvorteil wieder auf, so dass man das Fremdwährungs-Abenteuer gleich bleiben lassen könnte. Richtig?

Das ist völlig einleuchtend, anders ausgedrückt: Entweder verschuldet man sich im Franken und geht voll das Wechselkurs- und das Zinsrisiko ein, was ein gewisses Risiko ist, oder man versucht, diese Risiken per "Absicherungsgeschäft" teils oder voll abzusichern, aber dann kostet die Absicherung das, was man als Vorteil aus der

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haspe1 (23.645 Kommentare)
am 05.08.2016 07:49

@Eiszwerg: ... Fremdwährungsveschuldung eigentlich profitieren wollte.

Das ergibt insgesamt: Wer sich die Fremdwährungschancen sicher will, geht damit unweigerlich auch bedeutende Risiken ein, wer diese Risiken begrenzt, der zahlt dafür ungefähr so viel, wie die erwarteten Vorteile bringen würde.

Resultat: Fremdwährungskredite sind für Kommunen eher untauglich, denn sie haben über viele Jahre ein grosses (Wechselkursrisiko), obwohl Kommunen schon den Vorteil haben, dass sie fast ewig mit der Konvertierung wechseln können, bis wirklich wieder mal der Zeitpunkt (Wechselkurs) günstig ist, während ein Häuslbauer so 20-35 Jahre dazu hat.

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ws78 (51 Kommentare)
am 05.08.2016 09:56

@Eiszwerg: Das stimmt so pauschal auch nicht. Wenn sich die Stadt Linz in CHF günstiger refinanzieren kann als in EUR - also der Zinssatz nicht nur aufgrund des CHF-Zinsniveaus niedriger ist, sondern weil Schweizer Investoren generell niedrigere Margen erwarten, dann bleibt sehr wohl ein Vorteil übrig, auch wenn man die Währungskomponente mit einem CC-Swap absichert.

@haspe1: Deine Gedankengänge sind völlig korrekt. Auch was die Notwendigkeit einer Rückkonvertierung bei Kommunen betrifft. Ohne den unsäglichen Swap hätte die Stadt Linz sich nächstes Jahr eben wieder einen neuen CHF-Kredit aufgenommen, damit den alten abgedeckt und wäre nach wie vor ohne gröberen Schaden (die Zinszahlungen sind durch den gestiegenen Franken teurer geworden, wodurch mittlerweile eine EUR-Finanzierung wohl günstiger wäre).

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haspe1 (23.645 Kommentare)
am 05.08.2016 10:20

@ws78: Alles klar, traurig ist ja auch, wie Städte dann mit dem Wechselkursrisiko umgehen, das ja nun jeder Depp kapieren sollte.

Fall Linz: Zuerste wird das Wechselkursrisiko eines Kredits (bzw. Anleihe) von 195 Mio. Franken über 10 Jahre Laufzeit (2007-2017) völlig ignoriert und gar nicht abgesichert, entweder, weil man ignorant ist oder darauf hofft, dass man irgendwann schon bei einem "günstigen" Wechselkurs aussteigen/konvertieren kann.

Dann jetzt, wo der Franken arg gestiegen ist, wird in 2 Tranchen sehr rasch konvertiert (also völlig gegenteilige Philosophie) und Finanz-SR Forsterleitner verkauft das mit der offiziellen Meldung (die auch in den Nachrichten zu lesen war), dass die Stadt Linz nun "Das Wechselkursrisiko des Fremdwährungskredites aussschalten würde"!

Das ist jedoch völlige Schönfärberei, denn durch die Konvertiertung wurde das Fremdwährungsrisiko faktisch REALISIERT (das kostete einige dutzend Mio. Euro), ausgeschaltet wurde aber schon bzw. nur das "zukünftige

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haspe1 (23.645 Kommentare)
am 05.08.2016 10:34

@ws78: Wechselkursrisiko, das darin besteht, dass der Franken ja auch die nächsten Jahre noch weiter steigen könnte und damit noch mehr Unkosten beim Zurückzahlen/Konvertieren auflaufen könnten.

Wir erkennen insgesamt, dass die Finanz-Verantwortlichen der Stadt Linz einfachste Grundregeln für Schuldner nicht beachtet haben und ohne klares Konzept herumgefuhrwerkt haben, zuerst: Was kostet die Welt, viel Risiko, danach: Riskio schnell ganz klein machen.

Das ist insgesamt dilettantisch und völlig unprofessionell. Und anstatt die Schuldigen klar zu benennen, halten die Parteikollegen Penn die Stange und dieser hat noch nicht mal eine Aussage vor dem Sonderausschuss gemacht!

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haspe1 (23.645 Kommentare)
am 05.08.2016 07:36

@ws78: Danke, ws78, es ist sehr lehrreich, mal ein paar Infos von einem zu bekommen, der sich wirklich in der Materie auskennt.

Denn viele, die bloss "Experten" zitieren, geben ein paar Fetzen deren Aussagen wörtlich wieder, weil sie selbst nicht richtig verstehen, worum es wirklich geht.

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haspe1 (23.645 Kommentare)
am 04.08.2016 14:10

@ws78: Du kennst Dich offensichtlich aus, deshalb noch eine Frage an Dich: Wie kommt dieser "Marktwert" konkret zustande?

Ich vermute folgendes: Der SWAP bedeutete ja, dass Linz sehr niedrige Zinsen für den Frankenkredit zahlt, solange der Wechselkurs Franken/Euro über 1,54 war (da waren es 0,065%!!). Wenn der Wechselkurs den definierten "Strike" von 1,54 unterschreitet, dann zahlt Linz gemäss dieser Formel je nach Wechselkurs immense Zinsen. Der Wert des Geschäftes für Linz ist also der Zinsvorteil, der sich durch die vertraglichen Vereinbarungen und dem aktuellen (und zukünftigen) Frankenkurs ergibt. Sprich: Wenn der Franken tief ist, erspart sich die Stadt durch den SWAP vielleicht 30-100 Mio. Euro Zinsen, das wäre also dann der Wert des SWAPS (am Laufzeitbeginn), falls aber der Franken sehr tief ist (und bleibt) zahlt die Stadt ein paar hundert Mio. Euro Zinsen zu viel (das wäre dann der negative Marktwert, denn der SWAP bringt ja Verluste).

Damit hängt der aktuelle Marktwert

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haspe1 (23.645 Kommentare)
am 04.08.2016 14:13

@ws78: aber vom aktuellen und wahrscheinlich in Zukunft realen Frankenkurs ab und von der Restlaufzeit des Geschäftes.

Das heisst, auch wenn Linz 5 Jahre lang Gewinne eingestreift hätte, aber wenn dann der Franken dann gestiegen wäre, wäre es teuer gewesen, zu verkaufen, ev. ähnlich teuer, wie bis zum Ende zu zahlen. Wenn man also aussteigt, nachdem der Franken schon sehr gestiegen ist, würde es immer teuer werden. Ist das korrekt?

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ws78 (51 Kommentare)
am 04.08.2016 14:27

Der Marktwert entspricht immer dem Barwert der auf den Bewertungsstichtag abgezinsten (oder bei aktuell negativen Zinsen auch aufgezinsten) zukünftigen Zahlungsströme. Für variable Werte (Kurs EUR/CHF, CHF-Libor) werden Forward-Preise herangezogen, die sich aus der aktuellen Zinskurve errechnen lassen (da stecken wir dann schon tief in der Finanzmathematik).

Du hast völlig recht, auch wenn man 5 Jahre super kassiert hat, kann der Marktwert danach noch stark negativ werden. Wobei mit sinkender Restlaufzeit die Sensitivität des Marktwerts abnimmt. Fairerweise muss man in einer Gesamtbetrachtung außerdem natürlich den Vorteil der ersten Jahre gegen die Ausstiegskosten oder spätere (Zins-)Nachteile aufrechnen.

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