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Rechnungshof des Landes darf auch Gemeinden prüfen

31. Mai 2013, 00:04 Uhr

LINZ. Eine „Kontroll-Lücke“, die der Landesrechnungshof (LRH) seit Jahren beklagte, wird geschlossen: Die Kompetenzen des LRH werden, wie bereits in vier anderen Ländern, erweitert.

Der LRH soll künftig auch selbstständig Gemeinden unter 10.000 Einwohnern prüfen dürfen. Mit einer Einschränkung: Die Zahl dieser Prüfungen wird auf drei pro Jahr begrenzt.

Die nötige Zweidrittelmehrheit für die Gesetzesänderung im Landtag ist fix, im Landtags-Unterausschuss hat man sich am Mittwoch geeinigt. „Nach vielen Verhandlungen stehen die Eckpfeiler, abschließende Detailfragen konnten geklärt werden“, bestätigt FP-Klubobmann Günther Steinkellner. „Eine vernünftige Vorgangsweise“, sagt auch VP-Klubobmann Thomas Stelzer. Er verweist darauf, dass die Landesregierung, wie bisher, auch weiterhin Gemeinde-Prüfungsaufträge an den LRH vergeben kann. Mit einem Beschluss im Landtagsplenum sei vor dem Sommer zu rechnen.

Mit der Einschränkung auf drei selbstständige Gemeindeprüfungen pro Jahr ist LRH-Direktor Friedrich Pammer zwar „nicht ganz glücklich“, er sieht aber eine langjährige Forderung des LRH erfüllt.

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1  Kommentar
1  Kommentar
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ingenuous (237 Kommentare)
am 31.05.2013 12:35

Wer hat etwas zu verbergen?
Das sind die Fragen, die sich mir stellen, nachdem ich von der Beschränkung der Prüfungen auf drei pro Jahr gelesen habe.
Eine Schande für unsere Demokratie!!!
Es ist höchste Zeit, dass auch die Länder und Gemeinden die intransparente und veraltete kameralistische Buchführung aufgeben und die doppelte Buchführung einführen.

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