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Liste Pilz: Kolba zum Klubobmann gewählt

Von nachrichten.at, 08. November 2017, 14:58 Uhr
Peter Kolba
Peter Kolba Bild: APA

WIEN. Die Liste Pilz stellt sich nach dem Mandatsverzicht von Peter Pilz neu auf. Der ehemalige VKI-Konsumentenschützer und Polit-Neuling Peter Kolba wird fürs Erste die Liste im Nationalrat anführen.

Kolba ist in der konstituierenden Sitzung des neuen Parlamentsklubs zum interimistischen Klubobmann gewählt worden, gab der Klub am Mittwoch bekannt. Als interimistische Stellvertreter sind Stephanie Cox, Daniela Holzinger und Wolfgang Zinggl gewählt worden.

Die Liste will sich nach dem vorläufigen Rückzug ihres Gründers Peter Pilz Zeit nehmen, sich neu aufzustellen. Die Interimsphase solle daher voraussichtlich bis Ende Jänner 2018 dauern. Pilz hatte erklärt, sein Mandat nicht anzunehmen, nachdem ihm mehrere Frauen vorgeworfen hatten, von ihm sexuell belästigt worden zu sein.

Auch Martha Bißmann, die für Pilz nachrückt, soll morgen bereits angelobt werden. Kolba hofft, dass die dafür notwendigen Formalitäten bis dahin erledigt sind. Pilz habe seinen Mandatsverzicht zwar gegenüber dem Klub schon erklärt, dieser müsse aber noch rechtzeitig bei der Parlamentsdirektion einlangen.

In einer schriftlichen Erklärung des Klubs hieß es zudem: "Selbstverständlich ist der Umstand, dass Peter Pilz dem Klub jetzt nicht angehören wird, nicht auszugleichen, aber wir werden gemeinsam mit ihm der entschlossenste Gegenpol zu einer schwarz-blauen Regierung sein und damit den Grundstein für eine neue Mehrheit der Menschlichkeit und sozialen Gerechtigkeit für die nächste Nationalratswahl legen."

Die Klubsitzung der Liste Pilz dauerte am Mittwochnachmittag noch an. Bisher beschlossen wurde auch ein Klubstatut, wie Kolba sagte. Darin sei auch das freie Mandat verankert, das bei der Liste Pilz auch wirklich so gelebt werden soll.

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9  Kommentare
9  Kommentare
Neueste zuerst Älteste zuerst Beste Bewertung
Strachelos (7.167 Kommentare)
am 08.11.2017 18:44

viel Erfolg, macht a g'scheite Opposition. So schwer wird das bei der zu erwartenden Regierung nicht sein.

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( Kommentare)
am 08.11.2017 18:25

Naja, erreicht habe die Grünen jetzt, was sie wollten,
dass ihnen der bisher von ihnen dummerweise geschützte Pilz in seinem persönlichen Grössenwahn bei der Wienwahl nicht mehr den Boden unter den Füssen wegzieht.

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jago (57.723 Kommentare)
am 08.11.2017 21:34

Nein, das ist ein Schuss in den Ofen für die Grün_innen und alle übrigen Kaderparteien von der alten Sorte!

Unter der Annahme, dass die Pilz-Liste das freie Mandat auch wirklich einhält. Dann ist das der Anfang vom Ende der demokratieveräppelnden Regierungsbuckelei.

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pepone (60.622 Kommentare)
am 08.11.2017 15:11

kaum am Parkett und schon zum Verschwinden verurteilt !
Nix gegen die anderen Kandidaten/innen , aber OHNE Pilz ist die Partei NICHTS .

wenn Pilz sich nicht an die Vorwürfe erinnern kann und sagt er würde sowas NIE tun , WARUM geht er dann ?
Ist es nicht eine Schuldzugabe ?

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vinzenz2015 (45.950 Kommentare)
am 08.11.2017 15:16

Was wollen Sie EIGENTLICH sagen?

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jago (57.723 Kommentare)
am 08.11.2017 22:34

Bruthennenverhalten gibts auch bei Männern in verschiedenen Formen.

Die Juristen nennen das in ihrer "Weisheit" Konkursverschleppung.

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MitDenk (29.558 Kommentare)
am 08.11.2017 19:47

Das kennt man wohl von vielen Männern: Saufen und dann nicht mehr wissen, wie blöd man sich benommen hat.
Die mit doch etwas Charakter stehen bei glaubhaften Anschuldigungen dann zu den Folgen, die anderen dürfen uns weiter im Nationalrat beglücken. Nicht anzunehmen ist, dass Pilz der einzige ist, der die Grenzen nicht kannte.

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herst (12.748 Kommentare)
am 08.11.2017 21:17

Das kennt man wohl von vielen Männern: Saufen und dann nicht mehr wissen, wie blöd man sich benommen hat.

Das kennt man mittlerweile auch von vielen "Frauen": Saufen und dann nicht mehr wissen, wie blöd man sich benommen hat.

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jago (57.723 Kommentare)
am 08.11.2017 21:45

Da werfe ich einen Aspekt ein in die Diskussion, der dir und vielen anderen nicht schmeckt: Selbst wenn diese (zivilrechtlich-strafrechtlichen) Vorwürfe zutreffen, ist dafür die Immunität vorgesehen.

Nicht nur um ihn zu schützen sondern deswegen, weil die Gesetzgeber selber möglicherweise gerade ein neues Gesetz in Arbeit haben.

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