Europäischer Gerichtshof bestätigte die EU-Asylpolitik – doch Probleme bleiben
BRÜSSEL / LUXEMBURG. Auch in Ausnahmesituationen dürfen Staaten ihre Zuständigkeit nicht einfach weiterreichen.
In der EU-Kommission herrschte am Mittwoch Erleichterung. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat zwei Jahre nach Beginn der großen Flüchtlingswelle in einem Grundsatzurteil die geltenden EU-Asylregeln bestätigt. Auch in der damaligen Ausnahmesituation konnten EU-Länder wie Kroatien ihre Zuständigkeit für Asylwerber nicht einfach weiterreichen, urteilten die Richter.
Konkret ging es um den Fall einer afghanischen Familie, die in Österreich einen Asylantrag gestellt hatte, sowie einen Syrer, der in Slowenien Schutz suchte. Beide Länder sahen jedoch Kroatien in der Pflicht, die Asylverfahren abzuwickeln. Denn nach der Dublin-Verordnung ist jener Mitgliedstaat für die Prüfung eines Antrags zuständig, in dem der Flüchtling zuerst europäischen Boden betritt.
Das gilt laut EuGH auch, wenn ein Land wegen des Ansturms aus humanitären Gründen die Ein- oder Durchreise erlaubt oder sogar mit Zügen und Bussen organisiert. Auswirken wird sich das Urteil abgesehen von der afghanische Familie kaum, hieß es aus dem Innenministerium in Wien. Fast eineinhalb Jahre nach der Flüchtlingswelle seien kaum noch Fälle betroffen.
Generalanwalt für Quoten
Migrationskommissar Dimitris Avramopoulos begrüßte die Entscheidung und verwies zugleich auf die geplante Asylrechtsreform. Weil sich die Staaten nicht einig sind, liegt der Vorschlag seit mehr als einem Jahr auf Eis.
Rückenwind bekam die Brüsseler Behörde in einer anderen Causa. Laut dem Schlussantrag des Generalanwalts am EuGH, Yves Bot, müssen sich alle Länder an der Verteilung von Flüchtlingen in der EU beteiligen. Ungarn und die Slowakei hatten gegen die im September 2015 vom EU-Rat – nicht einstimmig – beschlossene Quote zur Verteilung von 100.000 Flüchtlingen aus Griechenland und Italien geklagt. Bot empfahl nun, die Klagen abzuweisen. Wann das Urteil kommt, ist unklar, meist folgen die Richter den Empfehlungen der Generalanwälte.
Ungarn warf Bot umgehend vor, sich "dem Soros-Plan angeschlossen zu haben". Demnach wolle der US-Milliardär George Soros Flüchtlingsmassen nach Europa lenken. EU-Innenkommissar Dimitris Avramopoulos begrüßte die Einschätzung des Generalanwalts und kündigte an, die zweite Stufe in den Vertragsverletzungsverfahren gegen Ungarn, Polen und Tschechien einzuleiten, die sich weiter weigern, Flüchtlinge aufzunehmen. Ungarn und Polen haben bis heute keinen einzigen Flüchtling aufgenommen. Tschechien hat zwölf Asylwerber aufgenommen, aber seit fast einem Jahr keinen mehr.
Insgesamt ist die EU weit vom ursprünglichen Ziel entfernt. Nach Kommissionszahlen vom Mittwoch sind bisher erst 24.676 Asylwerber umverteilt worden – 16.803 aus Griechenland, 7873 aus Italien.
EU droht Polen
Die EU-Kommission droht Polen wegen der umstrittenen Reform des Obersten Gerichts mit der Einleitung eines Verfahrens zum Entzug der Stimmrechte. Kommissions-Vizepräsident Frans Timmermans sagte am Mittwoch, seine Behörde werde das Verfahren „sofort“ auslösen, sollte die Regierung Richter des Obersten Gerichts in den Ruhestand versetzen.
Zudem kündigte Timmermans ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Polen wegen des einen Gesetzes aus dem Reformpaket an, gegen das Präsident Andrzej Duda kein Veto eingelegt hat.
Die polnische Regierung verwahrte sich gegen das Vorgehen und sprach von Erpressung. Das polnische Parlament hatte ungeachtet heftiger Proteste die drei Gesetze des Reformpakets vergangene Woche verabschiedet. Präsident Duda legte als Reaktion auf die Proteste allerdings sein Veto gegen zwei Gesetze ein. Ein drittes unterzeichnete er.
was stört an diesem Bild?
Österreich hat 100.000 und Deutschland ca 500.000 Ilegale! Kann man die jetzt zurück bringen?
Ja, aufs Salzamt.
Soviel zur Lösung von Problemen auf europäischer Ebene ...
Wie soll man das Urteil des EuGH nun deuten? Für die EU Länder an den Außengrenzen ein Härtefall, den hier betreten die Flüchtlinge erstmals EU Boden. Bei einer Massenbewegung wie 2015 ist diese Regelung m.A.n.de facto nicht umsetzbar.
Besser ist die Empfehlung des Generalanwalts in der Causa Verteilung nach Quoten. Die unsolidarischen EU (Ost) Länder sind an die Kantare zu nehmen.
Was zwar im Artikel nicht zu lesen ist, auch Österreich muss sich an der Quotenregelung beteiligen, ungeachtet der Tatsache, dass wir schon so viele Flüchtlinge aufnahmen. Die 50 unbegleiteteten Minderjährigen sind noch immer nicht in Österreich. Das ist eine Schande.