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Wenn der Most stürmisch wird

Von Hans Stoll, 21. August 2017, 07:12 Uhr
Bild: ÖWM C Bitzinger-Augustinerkeller

Sturmzeit ist angesagt, der Vorbote des Weines ist ab jetzt omnipräsent.

Basis dieses erfrischenden Getränkes ist Traubenmost, welcher sich in Gärung befindet. Wir Oberösterreicher sollten dabei aber bedenken, dass Most in der Weinsprache etwas anderes bedeutet als das, was wir unter unserer Landessäure verstehen. Nach der Definition des Weingesetzes spricht man von Most, solange es sich um einen reinen Traubensaft handelt, welcher sich noch nicht in Gärung befindet. Geht es mit selbiger los und es gibt bereits einen Alkoholgehalt von mind. 1 VOL.%, dann spricht man von Sturm. Allerdings ist der Alkoholgehalt nach oben gesetzlich mit 5 VOL.% beschränkt.

In den Handel bzw. in den Verkauf darf der Sturm jährlich zwischen 1. August und 31. Dezember gelangen. Zusätzlich muss es sich um Österreichische Trauben handeln. In diesem Jahr ist hierzulande der Erntebeginn, speziell im Osten des Landes bereits voll im Gange. Die frühreifen Sorten werden bereits von den Stöcken geschnitten und somit steht der Sturmproduktion nichts mehr im Wege.

Kellertechnisch ist jede Variante der chemischen Behandlung oder der Pasteurisierung verboten. Somit ist gewährleistet, dass es sich um ein reines Naturprodukt handelt. Sturm, welcher meistens Anfang November vom Jungwein (Heurigen) abgelöst wird, ist als Aperitif oder als Begleiter zu einer kräftigen Jause in der Buschenschank sehr beliebt. Dort serviert man selbigen am besten gekühlt im Tonkrug und mit den traditionellen Viertelliter Krügerl. Damit dem Konsumenten kein Fauxpas passiert, sollten allerdings drei Grundregeln eingehalten werden: Krügerl mit Sturm werden immer mit der linken Hand gehoben, ein Prosit geht gar nicht, beim Sturmgenuss heißt das Mahlzeit und last but not least, beim übermäßigen Konsum sollte man darauf achten, dass sich ein gewisses stilles Örtchen in der Nähe befindet.

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