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Frau sexuell genötigt: Teenager verurteilt

Von nachrichten.at/apa, 19. Juni 2017, 18:01 Uhr

SALZBURG. Wegen geschlechtlicher Nötigung und Körperverletzung zu Silvester in der Salzburger Altstadt ist am Montag ein 19-jähriger Afghane am Landesgericht Salzburg zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von 20 Monaten, davon sechs Monate unbedingt, rechtskräftig verurteilt worden.

Der Asylwerber soll eine 31-Jährige beim Residenzplatz "angetanzt" und sie mehrmals im Genitalbereich berührt haben.

Der Angeklagte beteuerte zu Prozessbeginn seine Unschuld. Er könne sich nicht daran erinnern, die Frau überhaupt berührt zu haben, sagte er zur vorsitzenden Richterin Stephanie Schmid. Die Erinnerungslücken führte er auf seinen Alkoholkonsum in der Silvesternacht zurück. Er konnte sich auch nicht daran erinnern, dass er laut Anklage mit dem Freund der Frau eine Auseinandersetzung hatte und dass er einschreitende Polizisten attackierte. Auf der Fahrt in ein Krankenhaus hat er im Rettungswagen eine Sanitäterin verletzt.

Zu dem Vorfall kam es am 1. Jänner 2017 gegen 1.00 Uhr im Bereich des Residenzplatzes. Zunächst soll der Angeklagte die 31-Jährige "angetanzt" und versucht haben, sie zu küssen. Dann soll er sie hinter zwei parkende Anhänger gedrängt und sie dort geschlechtlich genötigt haben. "Ich habe zu ihr einen 50 Zentimeter Abstand gehalten", sagte er zur Richterin. Ob er mit der aus Deutschland stammenden Frau geredet habe, wisse er nicht. "Ich erinnere mich nur daran, dass sie mich geschubst hat. Wenn man miteinander redet, muss man Abstand halten." Darauf die Richterin: "Sie widersprechen sich, zuerst sagten sie, sie können sich nicht erinnern, ob sie miteinander geredet haben."

Wie denn seine DNA auf die Hose und den Slip der Frau kommen konnte, fragte die Richterin weiter. "Vielleicht habe ich sie unabsichtlich berührt", antwortete der Beschuldigte. "Wie kann man denn jemanden unabsichtlich an der Unterwäsche berühren, wenn derjenige eine Hose darüber gezogen hat?", hakte die Richterin nach. "Ich erinnere mich nicht mehr", lautete die Antwort. "Wenn sie nicht mehr wissen, was sie sagen sollen, können sie sich nicht erinnern", merkte die Vorsitzende an.

Im Gerichtssaal wurde eine Videoaufnahme aus einer Body-Cam eines Beamten abgespielt, wo zu sehen war, wie der Beschuldigte bei der Festnahme einem Polizisten einen Kopfstoß versetzen wollte. Zudem wurde der Angeklagte von Zeugen belastet. Laut einem neuro-psychiatrischen Gutachten war er zum Tatzeitpunkt zurechnungsfähig.

Der 19-Jährige wurde auch wegen versuchter schwerer Körperverletzung und wegen versuchten Widerstands gegen die Staatsgewalt schuldig gesprochen. Er muss dem Urteil zufolge der Rettungssanitäterin 500 Euro Schmerzensgeld zahlen. Der Beschuldigte, der seit seiner Festnahme im Jänner in Untersuchungshaft war, wurde aus dem unbedingtem Teil der verhängten Freiheitsstrafe mit Anordnung einer Bewährungshilfe bedingt entlassen. Die Probezeit beträgt drei Jahre.

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