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14 Fragen rund ums Biken: Was dürfen Radfahrer – und was nicht?

Von Carsten Hebestreit, 02. Juni 2018, 00:04 Uhr
15 Fragen rund ums Biken: Was dürfen Radfahrer – und was nicht?
Radfahren ist ein beliebter Freizeitsport, aber nicht alles ist erlaubt. Bild: VOLKER WEIHBOLD

Aus Ärger über Mountainbiker spannte ein Jäger ein Drahtseil über eine Forststraße. Für die einen ein Mordversuch, für andere eine verständliche Aktion des Waidmannes. Da stellt sich die Frage: Was dürfen Radfahrer eigentlich – und was nicht?

Wir beantworten mit Hilfe des ÖAMTC-Experten Lukas Thallinger die wichtigsten Fragen.

Wo dürfen Mountainbiker in Wäldern fahren?

Mountainbiker dürfen auf öffentlichen (nicht abgeschrankten oder mit einem Fahrverbot beschilderten) Straßen und auf geöffneten Forststraßen (Mountainbiken muss ausdrücklich erlaubt sein) fahren. Das Forstgesetz erlaubt zwar das Betreten des Waldes zu Erholungszwecken, jedoch nicht das Befahren. Insbesondere "Querfeldein"-Fahren ist verboten. Strafen nach dem Forstgesetz bzw. eine Besitzstörungklage sind denkbar.

Welche Ausrüstung ist Pflicht an Fahrrädern?

Jedes Fahrrad, das im Straßenverkehr benutzt wird, muss mit zwei voneinander unabhängig wirkenden Bremsvorrichtungen, einer Klingel (oder Hupe), Scheinwerfer und Rücklicht, gelben Rückstrahlern an den Pedalen sowie reflektierenden Seitenwänden an den Reifen oder "Katzenaugen" ausgestattet sein. Bei Tageslicht und guter Sicht dürfen Fahrräder ohne Vorderlicht und Rücklicht verwendet werden (dafür müssen aber vorne weiße und hinten rote Rückstrahler vorhanden sein).

Welche Promillegrenze gilt für Radfahrer?

Für Radfahrer – auch E-Bikes – gilt ein Alkohollimit von 0,8 Promille. Strafrahmen: 800 bis 5900 Euro. In Extremfällen kann der Kfz-Führerschein entzogen werden.

Darf ein Radler während der Fahrt telefonieren oder Musik hören?

Telefonieren während des Radfahrens ist ohne Freisprecheinrichtung verboten. Die Strafhöhe liegt bei 50 Euro (Organmandat) bzw. 72 Euro (Strafverfügung). Musik hören wiederum ist nicht verboten, jedoch müssen die Umgebungsgeräusche wahrgenommen werden können.

Dürfen Radfahrer auf der Straße nebeneinander fahren?

Bei Trainingsfahrten mit Rennfahrrädern darf am äußerst rechten Fahrstreifen nebeneinander gefahren werden. Ausschlaggebend sind das Tempo sowie die Ausrüstung mit Helm und Rennradkleidung (wie bei einem Radrennen).

Dürfen Busspuren befahren werden?

Busspuren dürfen nur bei entsprechender Kennzeichnung benutzt werden.

Dürfen Begegnungszonen mit dem Fahrrad befahren werden?

Radfahren in Begegnungszonen ist erlaubt. Es darf aber nicht schneller als 20 km/h gefahren werden und Fußgänger dürfen weder gefährdet noch behindert werden. Radfahrer dürfen dabei auch nebeneinander fahren.

Dürfen Radler gegen Einbahnen fahren?

Radfahren gegen die Einbahn ist dann gestattet, wenn dies ausdrücklich durch ein eigenes Verkehrszeichen ("Ausgenommen Radfahrer") erlaubt ist.

Muss ich einen Radweg, der parallel zur Straße entlangführt, benutzen?

Ist ein Radweg (oder ein Radfahr- bzw. Mehrzweckstreifen oder ein Geh- & Radweg) vorhanden, so muss dieser mit einem Fahrrad benutzt werden. Davon ausgenommen sind Fahrräder mit Anhängern, Rennfahrräder bei Trainingsfahrten sowie mehrspurige Fahrräder.

Wer hat Vorrang, wenn ein Radweg endet bzw. in eine Straße mündet?

Radfahrer haben Nachrang gegenüber dem fließenden Verkehr, wenn sie eine Radfahranlage verlassen oder diese endet.

Hat es rechtliche Konsequenzen, wenn ein Radfahrer ohne Helm stürzt und sich Kopfverletzungen zuzieht?

Eine Helmpflicht für Radfahrende gibt es nur für Kinder unter 12 Jahren (sowohl beim Radfahren als auch beim Transport auf dem Fahrrad, im Fahrrad-Anhänger oder im Lastenrad). Das Nichttragen des Fahrradhelmes darf grundsätzlich zu keiner Kürzung der Schadenersatzansprüche führen. Im Jahr 2014 stufte der Oberste Gerichtshof jedoch bei einem "sportlich ambitionierten" Radfahrer das Nichttragen eines Helms als Sorglosigkeit ein und kürzte seine Ersatzansprüche.

Darf man das Licht statt auf dem Rad auf dem Helm tragen?

Bei schlechter Sicht und bei Nacht muss ein mit dem Fahrrad fest verbundener Scheinwerfer vorhanden sein.

Sind Blinklichter – rot hinten, weiß vorne – erlaubt?

Der Scheinwerfer vorne darf kein Blinklicht sein. Beim Rücklicht hingegen ist Blinklicht erlaubt.

Unterwegs auf einem Radweg: Gilt beim Rechts-Abbiegen die Ampel der Autos für Radfahrer?

Ein Radfahrstreifen ist ein Teil der Fahrbahn, für die eine Ampel genauso gilt wie für Autos. Das Rechtsabbiegen bei Rot ist daher verboten.

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53  Kommentare
53  Kommentare
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nuevaarte (222 Kommentare)
am 08.06.2018 17:13

Wäre nicht die einzige Frage: was dürfen Jäger?

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spoe (13.470 Kommentare)
am 07.06.2018 15:21

I dearf ollas! grinsen

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2good4U (17.368 Kommentare)
am 07.06.2018 12:59

"Aus Ärger über Mountainbiker spannte ein Jäger ein Drahtseil über eine Forststraße. Für die einen ein Mordversuch, für andere eine verständliche Aktion des Waidmannes."

Zum Glück zählt in dieser Sache letztendlich die Meinung eines (hoffentlich vernünftigen) Richters. Wenn man die Schlagzeile liest könnte man direkt glauben dass das eine Einstellungssache ist. Es ist aber rein objekiv höchst gefährlich.

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kakr (447 Kommentare)
am 06.06.2018 19:42

Das einzige, was mich wirklich ab und an ein klein wenig aufregt, sind jene Radfahrer, die, gerade vom Radweg kommend flugs ohne abzusteigen über die Zebrastreifen tigern, sich also vom Radfahrer flugs in einen Fußgänger verwandeln, um sich dann wieder als Radfahrer auf dem Radweg weiter zu bewegen. Da steht man als Autofahrer, lässt die Fußgänger vorbei, möchte weiterfahren und plötzlich kommt mit einem Affenzahn ein Radler daher, der Vollgas über den Zebrastreifen brettert. Das dürfen sie nicht und das sollten sie auch blieben lassen. Es ist einfach nur gefährlich, und zwar für alle Beteiligten. Das Sahnehäubchen obendrauf sind übrigens diejenigen, die, eben noch Straßenbenützer, statt die Rotphase der Ampel abzuwarten, in Sekundenbruchteilen zu Fußgängern mutieren, mit kaum verringert Geschwindigkeit auf dem Zebrastreifen weiterfahren, um dann sofort wieder die Fahrbahn zu benutzen. Leute, ihr müsst euch einfach entscheiden, was ihr sein wollt - Radfahrer ODER Fußgänger!!!

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phare (2.619 Kommentare)
am 09.06.2018 00:08

Ist doch egal! Das einzige, das zählt ist, dass man Nicht-Autofahrer ist!
Bzw. Autofahren als notwendiges Übel stark minimiert.

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nihilosoph (44 Kommentare)
am 05.06.2018 17:05

Zitat: "Bei Trainingsfahrten mit Rennfahrrädern darf am äußerst rechten Fahrstreifen nebeneinander gefahren werden. Ausschlaggebend sind das Tempo sowie die Ausrüstung mit Helm und Rennradkleidung (wie bei einem Radrennen)."

Wie definiert sich denn jetzt ein "Rennfahrrad"?

Und muss ich dann ein "Mindest-Tempo" einhalten, während ich mit einem von mindestens zehn Sponsoren bunt bedrucktem Dress unterwegs bin?

Ich bin mit meinem Mountain-Rennfahrrad auf der Strasse auch "schnell" unterwegs und trage immer Helm!
Darf ich also jetzt trotz fehlendem Sponsor am Dress neben dem Radweg und ev. nebeneinander auf der Strasse fahren oder nicht?
(Radwege sind oft viel zu gefährlich, da kann ich auch gleich in die Kiste hüpfen)

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Paradigmenwechsel (65 Kommentare)
am 07.06.2018 15:05

Es geht um die Reifen- bzw. Felgenbreite. Bitte nachlesen - wurde schon einige Male genannt.

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spoe (13.470 Kommentare)
am 07.06.2018 15:20

Das schaut auf einem 26" Bergradl sicher gut aus. grinsen

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Paradigmenwechsel (65 Kommentare)
am 07.06.2018 16:01

Off Topic: War aber früher oft zu sehen, fürs Strassentraining die schmalen Gummi auf alten Laufrädern ... mittlerweile nicht mehr, dafür muss man ja jetz ein Gravelbike haben...

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nihilosoph (44 Kommentare)
am 07.06.2018 17:08

Das wusste ich nicht, habe ich auch nicht in dem Artikel gefunden!
(Vielleicht kann das ja jemand verlinken?)

Erklärt aber noch immer nicht den Satz:
"Ausschlaggebend sind das Tempo sowie die Ausrüstung mit Helm und Rennradkleidung (wie bei einem Radrennen)."
Also: Welches (Mindest)-Tempo?, Welcher Dress?
In irgendeinem Gesetzbuch muss das doch auf mindestens zehn Seiten genau definiert sein!?

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pepone (60.622 Kommentare)
am 04.06.2018 17:09

ich war heute in der Stadtmitte auf'm Radl unterwegs und fand es sehr angenehm da keine Störfrieden , keine Behinderung vorhanden waren .

ich nützte gleichzeitig die Fahrt um die Parks zu begutachten die dauernd in den Medien in der Kritik standen:
Hessenplatz war sauber und fast leer (nur einer schlief hinter einer Sitzbank am Boden )
Schillerpark ist laut Aussage des Türken ,der dort eine Wirschtlbude betreibt und ich eine Bosna genoss, angenehm und problemlos .
dann am Volksgarten vorbei ... meine Güte war da herumlauert !!!
ich würde nachts dort nicht vorbei gehen müssen . traurig

einigen Radfahrer und Innen sind mir ganz schön schnell begegnet als ich langsam unterwegs war.

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BRWCT (57 Kommentare)
am 03.06.2018 20:42

Vielleicht sollte man an dieser Stelle mal sagen, was Autofahrer und Motorradfahrer in Österreich dürfen und was sie nicht dürfen.

Sie dürfen nicht:
- eine angezeigte Geschwindigkeitsbegrenzung um einige km/h überschreiten. Aber nur dort, wo die Geschwindigkeitsbegrenzung für die Polizei ohne viel Aufwand erreichbar ist.
- falsch oder 15 Minuten zu lange parken

Aber Sie dürfen:
- Radfahrer mit einem Höllentempo und einem Abstand von ca. 30 cm überholen
- Radfahrer absichtlich schneiden und abdrängen
- Radfahrern im Kreisverkehr grundsätzlich die Vorfahrt nehmen
- Radfahrer tot fahren

In diesem ach so liberalen Österreich ist alles was über Schnellfahren und Falschparken hinausgeht grundsätzlich ein Kavaliersdelikt. Schon alleine deshalb, weil den Behörden ohnehin alles scheißegal ist. Deshalb werden berechtigte Anzeigen von Radfahrern gegenüber Autorowdys und den asozialen Typen auf ihren Motorrädern grundsätzlich ins Lächerliche gezogen.

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Auskenner (5.366 Kommentare)
am 04.06.2018 12:00

Jetzt heule ich gleich, aus lauter Mitleid ...

Das liest sich ja, als wären Auto- und Motorradfahrer alles Mörder und Radfahrer ihre hilflosen Opfer! Ich fahre selber mit dem Rad, aber mir ist das noch nie passiert. Keine Ahnung, wo du unterwegs bist.

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kakr (447 Kommentare)
am 05.06.2018 18:28

Nun ja, pragmatisch betrachtet muss man sagen, dass die Anzahl jener Fälle, in denen Motorradfahrer oder Autolenker von Radfahrern getötet werden, eher vernachlässigbar ist. Umgekehrt höre ich aber doch ab und an, dass Radfahrer von Motorrad- oder Autofahrern ins Jenseits befördert werden. Was schließen wir also daraus - alles, was motorisiert ist, stellt offensichtlich für einen Radfahrer eine Gefahr dar, der Radfahrer aber nicht für jene, die motorisiert sind.

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Fuchsfreund (444 Kommentare)
am 02.06.2018 20:28

Mir fehlt der Hinweis, dass Radfahrer nicht auf Gehsteigen fahren dürfen...sieht man in der Stadt ja häufig....

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pepone (60.622 Kommentare)
am 03.06.2018 13:19

Fuchsfreund

Fahradfahren auf Gesteige ist NICHT erlaubt , ausser für Kinder bis 12 ? Jahren .
es wird in der Stadt /FUZO NUR geduldet solange sie nicht zu schnell fahren !

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glingo (4.941 Kommentare)
am 04.06.2018 12:10

Mir fehlt der Hinweis, dass Radfahrer nicht auf Gehsteigen fahren dürfen...sieht man in der Stadt ja häufig....

man darf auch nicht auf dem Gehsteig Parken,...
sieht man auch häufig

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higgs (1.253 Kommentare)
am 07.06.2018 08:42

ja. und die gehören angezeigt. deshaklb hat ein auto eine nummerntafel. beim fahrrad fehlt diese leider, weshalb eine anzeige nicht möglich ist. das sollte man ändern

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KeinSpieler (634 Kommentare)
am 02.06.2018 17:25

Was ist eine Begegnunszone?!
Lt. StVO darf in Fußgängerzonen nur mit Schrittgeschwindigkeit gefahren werden! d.h. max 7km/h - da nehm ich eh schon flotte Geher

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glingo (4.941 Kommentare)
am 04.06.2018 12:13

Am 1.4.2013 wurde die Begegnungszone in der StVO in Österreich offiziell eingeführt.

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( Kommentare)
am 07.06.2018 13:10

Früher nannte man das noch "Strich"

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herst (12.748 Kommentare)
am 02.06.2018 13:01

Was dürfen Radfahrer

Sie dürfen auf der Autobahn am Radfahr ähhh Pannenstreifen (falls vorhanden) überholen...

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pepone (60.622 Kommentare)
am 02.06.2018 13:11

herst

OK !
damit ist der Fall für die Rettungsgasse auch gelöst . grinsen grinsen grinsen

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EinsameSocke (2.186 Kommentare)
am 02.06.2018 11:26

Ich wäre für eine Kennzeichnungspflicht inkl. Haftpflichtversicherung für Radfahrer die sich außerhalb des eigenen Grundstücks bewegen.
Musste einmal einen Arzt aufsuchen weil mich ein Radfahrer angefahren hat.
Fahrerflucht, aber wenigstens eine Entschuldigung hat er mir nachgerufen.

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leser (2.219 Kommentare)
am 02.06.2018 12:37

Da würde ich noch die Zugmaschinen mit Anhänger einschließen. Bin oft schon beim Rennradeln von solchen geschnitten worden, welche ein 10-km-Taferl hatten und mich mit 40 überholten. Da kannst nur mehr am Straßenrand abspringen und nachschauen...

Auskunft vom BMVIT: “Wir bedauern die Ihnen entstandenen Unannehmlichkeiten, halten jedoch nach Rücksprache mit der entsprechenden Fachabteilung fest, dass die Identität des oder der Führenden des Nutzfahrzeuges durchaus nachvollziehbar ist. So muss zwar der Anhänger nicht angemeldet werden, sehr wohl jedoch das Zugfahrzeug, mit welchem dieser Anhänger gezogen wird.”

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amha (11.322 Kommentare)
am 02.06.2018 19:14

Definitive Falschauskunft des Ministeriums! Fährt der mit dem nicht zugelassenen Hänger 40, so verhält es sich wie beim Moperlfahrer mit 80. Sprich es wird davon ausgegangen, dass er widerrechtlich mit einem nicht zum Verkehr zugelassenen Fahrzeug fuhr. Auch versicherungstechnisch problematisch.

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leser (2.219 Kommentare)
am 02.06.2018 21:48

Merke: Die "zuständige Fachabteilung" geht davon aus, dass der Anhänger durchsichtig ist...

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pepone (60.622 Kommentare)
am 02.06.2018 12:41

EinsameSocke

die Schweiz hatte jahrelang Nummer-tafeln auf Räder , aber sie wurden vor 2-3 Jahren abgeschafft.
in Österreich übernimmt die Haushaltsversicherung die Haftpflicht für Radfahrer/Innen.

https://blog.bikemap.net/de/discussion/nummerntafeln-fur-fahrrader-2-argumente-dafur-3-dagegen/

und noch was :
in Österreichgelten 0,8 Promille für Radfahrer/Innen .
in Deutschland gelten 1,6 Promille !!!

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weinberg93 (16.311 Kommentare)
am 02.06.2018 13:05

Kennzeichnungspflicht:
Sitzt dir George Orwell im Gnack?

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leapingfox (615 Kommentare)
am 02.06.2018 21:52

schau in die Schweiz:
Da haben Fahrräder Plaketten als Beweis, dass eine Haftpflichtversicherung besteht.
Und das schon seit mehr als 50 Jahren.

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pepone (60.622 Kommentare)
am 03.06.2018 12:47

leapingfox

das war einmal !

aber die vignette am Rad fände ich gut .

https://de.wikipedia.org/wiki/Velovignette

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fanatiker (6.115 Kommentare)
am 02.06.2018 11:18

Wegen FEHLENDER!!! Identifizierung kann ein Radfahrer weder erwischt noch angezeigt werden und sich daher rechtswidrig und rücksichtslos aufführen.

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mynachrichten1 (15.427 Kommentare)
am 02.06.2018 12:36

und was machen Politiker bei Korruption und den entsprechend mitunter Milliardenschäden? das Amtsgeheimnis walten lassen, bei Untersuchungsausschüssen schwärzen, Freunderlwirtschaft bis zum bitteren Ende, also bitte die Kirche im Dorf lassen.

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( Kommentare)
am 02.06.2018 12:49

Was hat den dieses Thema mit Politik zu tun?

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mynachrichten1 (15.427 Kommentare)
am 02.06.2018 14:02

alles was geregelt ist, hat mit Politik zu tun und wenn es nach gewissen Behörden und Politikern und Juristen geht, sollte alles was möglich ist geregelt sein, in ihrem Eigeninteresse.

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linz2050 (6.481 Kommentare)
am 02.06.2018 08:56

In diesen Berichten sollte auch Hinweise was Autofahrer nicht dürfen gegenüber Radfahrern! Seitlicher Sicherheitsabstand beim überhöhen und so! Ich wurde schon 2x auf Radwegen von Autos angefahren!!! und einiges mal gestreift! ... zum Glück nie was ernstes passiert.

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Ginko (529 Kommentare)
am 02.06.2018 10:46

Und wie schaut es mit dem Sicherheitsabstand von Radfahren zu Fußgängern aus - besonders in der Fußgängerzone ?

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pepone (60.622 Kommentare)
am 02.06.2018 12:33

Ginko

host wieder ned aufpasst wos in einem andren Artikel gstaunden is gö zwinkern
grundsätzlich ist Radfahrer in der FUZO NICHT erlaubt, NUR schieben . aber es wird geduldet .

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Flachmann (7.126 Kommentare)
am 02.06.2018 17:11

Wackeln sie etwa beim Radfahren?

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Harbachoed-Karl (17.883 Kommentare)
am 02.06.2018 08:55

Radfahrer haben Nachrang gegenüber dem fließenden Verkehr, wenn sie eine Radfahranlage verlassen oder diese endet. --- das ist blöd.

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Flachmann (7.126 Kommentare)
am 02.06.2018 17:13

Ja mei Herr Karl,blöd sind viele.

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mynachrichten1 (15.427 Kommentare)
am 02.06.2018 08:39

Es gibt aber auch Geh und Radwege ohne Benützungspflicht
nämlich alle eckigen Taferln.

https://www.wien.gv.at/verkehr/radfahren/bauen/verkehrszeichen.html

https://www.radeltzurarbeit.at/radfahren/stvo/

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weinberg93 (16.311 Kommentare)
am 02.06.2018 10:08

Stimmt, aber die eckigen blauen Tafeln bzgl. Geh- und Radweg habe ich in meinem ganzen leben noch nie gesehen.
Vielleicht kommen sie nur in Wien vor – der URL nach zu schließen

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mynachrichten1 (15.427 Kommentare)
am 02.06.2018 12:26

nein, diese Gesetze gelten in ganz Österreich, wenigstens das bei den Juristen Wunderwuzzi Vollkunstexperten.
habe heute ein wenig geschaut und mich gewundert, das zum Beispiel zwischen Altmünster und Gmunden bei dem desolaten Radweg, da wo der nicht unterbrochen ist, weil der Gehsteig zu schmal für einen Rad und Gehweg ist,
auch ein rundes Taferl ist. Demgemäß wären alle die kein Rennrad mit dünnen Reifen fahren, verpflichtet darauf zu fahren. Zudem muss man dann auch mit Querungen rechnen, und alleine deshalb sollte man eher nicht zu schnell fahren.

Außerdem sind die Gesetzesheinis ja total hinten, denn mit einem E Rad fährt man ja üblicherweise schneller und da fragt man sich dann, wo genau darf man hiermit fahren?

Das ein verpflichtendes Radwegerl nicht heißt, das Autofahrer nun die Radler wenn sie es eilig haben mitnehmen, versteht sich von selbst.

Welche Strafen drohen, das wird man noch sehen, es kommt halt wie überall auf die Intelligenz oder Präpotenz der Behörd

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weinberg93 (16.311 Kommentare)
am 02.06.2018 13:03

Auf ca. 15 Zeilen erklärst du mir, dass diese rechteckigen Tafeln in ganz Österreich gelten – völlig überflüssigerweise.
Ich weiß das und habe auch nie was Gegenteiliges behauptet. Ich habe nur die Vermutung geäußert, dass diese Tafeln hauptsächlich nur in Wien verwendet werden. Ich habe diese jedenfalls noch nie gesehen.

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mynachrichten1 (15.427 Kommentare)
am 02.06.2018 14:05

ich brauchte nicht lange beim Einkaufen fahren, und mir ist in Gmunden gleich ein eckiges Taferl aufgefallen. mir wären eckige lieber, es sollte jeder selber entscheiden können, wo er unter welchen Bedingungen fährt, weil ich doch davon ausgehe, das die Leute mitdenken und auch im Sinne der Sicherheit die bessere Variante auswählen.

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mynachrichten1 (15.427 Kommentare)
am 02.06.2018 14:10

außerdem sind die meisten Markierungen sowieso nicht ausreichend am Land vorhanden und man kann leicht eine Ausrede finden und braucht nicht unbedingt wissen, das zum Beispiel auf der anderen Straßenseite ein Radweg mit Benützungs Verpflichtung besteht.

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Auskenner (5.366 Kommentare)
am 04.06.2018 12:02

Nö, auch in OÖ schon gesehen.

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mitreden (28.669 Kommentare)
am 02.06.2018 08:13

Wenn sie sich denn auch daran halten würden....

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DerRechte (730 Kommentare)
am 02.06.2018 07:25

Also könnte man doch glatt mal 50% der Radler abstrafen. Ob dann jeder in die Zeitung kommt? Aber da die Polizei eh nix unternimmt, außer denen ist grad fad unterm Kapperl, brauchen sich Radfahrer nicht fürchten.

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