Mödlinger möglicherweise Opfer eines Justizirrtums
WIENER NEUSTADT. Eine brisante Wende hat der Fall des 39-jährigen Mödlingers genommen, der seit 2007 wegen versuchten Mordes an seiner Ehefrau eine zwölfjährige Freiheitsstrafe in der Justizanstalt Graz-Karlau verbüßt. Das Wiener Oberlandesgericht (OLG) hat dem Wiederaufnahmeantrag des Mannes stattgegeben und damit das Landesgericht Wiener Neustadt korrigiert, das diesen noch als unbegründet abgewiesen hatte.
Für die Anwälting Karin Prutsch ist der Mann Opfer eines Justizirrtums: Während die Geschworenen ihn des versuchten Mordes für schuldig befanden, behauptet er, von seiner Frau mit einem Messer angegriffen worden zu sein. Die Würgemale führt er auf seine Gegenwehr zurück: Sie seien infolge seiner Abwehrhandlungen entstanden.
Diese Version will die Rechtsvertreterin des Mödlingers mit einem eigens beigeschafften, neuen medizinischen Gutachten beweisen, das sie im Wiederaufnahmeverfahren vorgelegt hat. Demnach können die erlittenen Stichverletzungen des Mannes nicht mit der Schilderung der Frau übereinstimmen, die angegeben hatte, von jenem von hinten gewürgt worden zu sein, dann nach einem Messer gegriffen und nach hinten auf ihren Mann eingestochen zu haben.
Das Landesgericht (LG) Wiener Neustadt lehnte jedoch eine Wiederaufnahme des Verfahrens ab, wie Behördensprecher Hans Barwitzius am Dienstag auf Anfrage der APA erläuterte: „Es ist ein Gutachten zitiert und vorgelegt worden, das den Schuldspruch erschüttern soll.“ Der erkennende Senat habe sich dieser Sichtweise jedoch nicht anschließen können und den Wiederaufnahmeantrag daher abgewiesen.
Unterdessen hegt offenbar auch jener Sachverständige Zweifel an der vom Erstgericht angenommenen Version, dessen ursprüngliches Gutachten zur Verurteilung des 39-Jährigen geführt hatte. In „Thema“ wurde der Gerichtsmediziner am Montagabend mit der Aussage zitiert, der vom Gericht festgestellte Tathergang könne „so nicht stattgefunden haben“.